Moin moin!
Meine Frage ist folgende:
In wiefern kann ich Kinderbetreuungskosten für 2009 eintragen,
und wenn ja wo?
Situation: Ich Vollzeitbeschäftigt.
Meine Frau (Zusammenveranlagung) bis September 2009 in
der Elternzeit, danach arbeitslos.
Das Kind ist seit Oktober 2009 in der KiTa.
Meine Frau muß dem Arbeitsamt, solange sie ALG I bezieht,
jederzeit zur Verfügung stehen.
Es geht also hier um 3 Monate KiTa-Beitrag.
MfG
Mittelerdefan
Meine Frage ist folgende:
In wiefern kann ich Kinderbetreuungskosten für 2009 eintragen,
und wenn ja wo?
Situation: Ich Vollzeitbeschäftigt.
Meine Frau (Zusammenveranlagung) bis September 2009 in
der Elternzeit, danach arbeitslos.
Das Kind ist seit Oktober 2009 in der KiTa.
Meine Frau muß dem Arbeitsamt, solange sie ALG I bezieht,
jederzeit zur Verfügung stehen.
Es geht also hier um 3 Monate KiTa-Beitrag.
MfG
Mittelerdefan
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