AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Nein, ich habe keinen Lohnsteuerhilfeverein angemeldet.
Ja, ich wollte nur helfen.
Entschuldigung, es wird nicht wieder vorkommen. Das nächste mal kopiere ich den Text und werde ihn hier einfügen. Ich hoffe ich verstoße dann nicht gegen juristische Regeln bezügl. Quellenangaben und so.
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Keine Ankündigung bisher.
Kinderbetreuungskosten 2009
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Hallo DeMutsch,
es machte halt den Eindruck, als wolltest du hier die Seite promoten (deine eigene, die deines Arbeitgebers, etc.).
Ist aber OK, ich glaube dir mal, dass es nicht so war :-)
Und in Zukunft bitte auf das Datum achten.
MfG Stefan
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Und nur für die Antwort mit dem Link extra hier angemeldet???
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Sorry. Ich habe das selbe Thema gestern auch gesucht und am Ende eine sehr ordentliche Anwort auf dieser Internetseite gefunden. Als Spam habe ich das nicht gesehen.
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Spam ist hier - wie in jedem Forum - unerwünscht. Dazu noch in einem Uraltthread, einfach unmöglich.
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Schau mal auf diesen Link unter Kinderbetreuungskosten, da ist alles hübsch erklärt.
www.steuerverbund.de
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Zitat von Elefant Beitrag anzeigenWeil das Kind auch eine Mutter hat?
Über weitere Ausnahmen kann man sich leicht informieren, wenn man im Bekanntenkreis kompetente Finanzbeamte hat.
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Zitat von W800 Beitrag anzeigender Mann ist Vollzeitbeschäftigt
....
Wenn nochmal N e i n, warum?
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Zitat von dexter Beitrag anzeigenda gibt es grds. leider nix.
voraussetzung für den ansatz von kinderbetreuungskosten wäre eine erwerbstätigkeit.
ausbildung, lehrgänge, schulungsmassnahmen etc. würden aber auch ausreichen.
Hi, dexter,
der Mann ist Vollzeitbeschäftigt (Erwerbstätigkeit?) und es ist Zusammenveranlagung gewählt. Ob deshalb die Voraussetzungen die Kita anerkannt zu bekommen nicht doch gegeben sind? Wenn nochmal N e i n, warum?
MfG
W800
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
da gibt es grds. leider nix.
voraussetzung für den ansatz von kinderbetreuungskosten wäre eine erwerbstätigkeit.
ausbildung, lehrgänge, schulungsmassnahmen etc. würden aber auch ausreichen.
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AW: Kinderbetreuungskosten 2009
Zitat von mittelerdefan Beitrag anzeigenMoin moin!
Meine Frage ist folgende:
In wiefern kann ich Kinderbetreuungskosten für 2009 eintragen,
und wenn ja wo?
Situation: Ich Vollzeitbeschäftigt.
Meine Frau (Zusammenveranlagung) bis September 2009 in
der Elternzeit, danach arbeitslos.
Das Kind ist seit Oktober 2009 in der KiTa.
Meine Frau muß dem Arbeitsamt, solange sie ALG I bezieht,
jederzeit zur Verfügung stehen.
Es geht also hier um 3 Monate KiTa-Beitrag.
MfG
Mittelerdefan
würde sagen: Anlage Kind, Seite 1, Zeilen 1 -12, sowie Seite 3, Zeile 61 zutreffendes ausfüllen. Ob es genügt erfährt man bei der Plausibilitätsprüfung und eventuell der Berechnung der Steuer.
Wenn nach Übernahme der Anlage Kind keine Seiten angezeigt werden, auf den Namen der Anlage Doppelklick ausführen.
Auch die im Formular ganz unten befindliche Eingabehilfe beachten, die meist erscheint wenn man die Einfügemarke in ein Eingabefeld setzt.
MfG
W800
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Kinderbetreuungskosten 2009
Moin moin!
Meine Frage ist folgende:
In wiefern kann ich Kinderbetreuungskosten für 2009 eintragen,
und wenn ja wo?
Situation: Ich Vollzeitbeschäftigt.
Meine Frau (Zusammenveranlagung) bis September 2009 in
der Elternzeit, danach arbeitslos.
Das Kind ist seit Oktober 2009 in der KiTa.
Meine Frau muß dem Arbeitsamt, solange sie ALG I bezieht,
jederzeit zur Verfügung stehen.
Es geht also hier um 3 Monate KiTa-Beitrag.
MfG
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