Hallo,
in unserem Steuerbescheid sind 2 Sätze mit Bezug auf Kapitalertragssteuer/Ausländische Steuern die ich nicht verstehe/nicht im Bescheid finde.
Evtl. habe ich da etwas falsch im Steuerbescheid eingegeben.
Zu den geringen Beträgen, um die es hier geht, ich will nicht das Erbsenzählen anfangen, sondern um evtl. eine falsche Eingabe meinerseits
für den vorhandenen und künftige Steuerbescheide auszuschließen!
Satz 1: Ausländische Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen konnte nicht angerechnet werden, weil diese nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages
und ggf. der Verrechnung von Verlusten 0€ betragen-
Satz2: Bei der Steuerfestsetzung wurde nachträglich der Teil des Sparer-Pauschbetrages berücksichtigt, den Sie bei kontoführenden Instituten nicht in Anspruch genommen haben.
Ausgangslage:
Maximaler Sparerpauschalbetrag ist für uns: 1602€
Überprüfung des Steuerbescheids für bestimmte Kapitalerträge (wegen ausländischen thesaurierenden Investmentfond und zu geringem Freistellungsauftrag)
Anlage KAP
Zeile 7 Beträge laut Steuerbescheinigung 361€
Zeile 8+9 0€
Zeile 12 In Anspruch genommener Sparerpauschalbetrag für Zeile 7-11 354! (7€ waren nicht von einem Freistellungsauftrag abgedeckt gewesen)
Zeile 13 Sparerpauschalbetrag der nicht auf die erklärten KAP Erträge entfällt 4€
Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge 13€
Zeile 47 Kapitalertragssteuer (auf die 7,07€) 1,77€
Zeile 48 Soli 0,09€
Zeile 50 0€
Zeile 51 Anrechenbare Ausländische Steuern 24,34€
Sparerpauschalbetrag 1602€ - in Anspruch genommener Betrag 354€ =1248€ Restlicher Freibetrag, hätte da nicht irgendwo die 1,77€ KAP im Bescheid auftauchen müssen als Rückzahlung?
Unter Kapitalerträge steht dort nur:
Kapitalerträge 374€
Gewinne aus Aktien 0€
abzügl. nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag: 374 (sollte doch 1248€ sein?)
Kapitalerträge i. S.d. §32d Abs.1 EStG 0€
Gruß
Vobexo
in unserem Steuerbescheid sind 2 Sätze mit Bezug auf Kapitalertragssteuer/Ausländische Steuern die ich nicht verstehe/nicht im Bescheid finde.
Evtl. habe ich da etwas falsch im Steuerbescheid eingegeben.
Zu den geringen Beträgen, um die es hier geht, ich will nicht das Erbsenzählen anfangen, sondern um evtl. eine falsche Eingabe meinerseits
für den vorhandenen und künftige Steuerbescheide auszuschließen!
Satz 1: Ausländische Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen konnte nicht angerechnet werden, weil diese nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages
und ggf. der Verrechnung von Verlusten 0€ betragen-
Satz2: Bei der Steuerfestsetzung wurde nachträglich der Teil des Sparer-Pauschbetrages berücksichtigt, den Sie bei kontoführenden Instituten nicht in Anspruch genommen haben.
Ausgangslage:
Maximaler Sparerpauschalbetrag ist für uns: 1602€
Überprüfung des Steuerbescheids für bestimmte Kapitalerträge (wegen ausländischen thesaurierenden Investmentfond und zu geringem Freistellungsauftrag)
Anlage KAP
Zeile 7 Beträge laut Steuerbescheinigung 361€
Zeile 8+9 0€
Zeile 12 In Anspruch genommener Sparerpauschalbetrag für Zeile 7-11 354! (7€ waren nicht von einem Freistellungsauftrag abgedeckt gewesen)
Zeile 13 Sparerpauschalbetrag der nicht auf die erklärten KAP Erträge entfällt 4€
Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge 13€
Zeile 47 Kapitalertragssteuer (auf die 7,07€) 1,77€
Zeile 48 Soli 0,09€
Zeile 50 0€
Zeile 51 Anrechenbare Ausländische Steuern 24,34€
Sparerpauschalbetrag 1602€ - in Anspruch genommener Betrag 354€ =1248€ Restlicher Freibetrag, hätte da nicht irgendwo die 1,77€ KAP im Bescheid auftauchen müssen als Rückzahlung?
Unter Kapitalerträge steht dort nur:
Kapitalerträge 374€
Gewinne aus Aktien 0€
abzügl. nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag: 374 (sollte doch 1248€ sein?)
Kapitalerträge i. S.d. §32d Abs.1 EStG 0€
Gruß
Vobexo
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