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Steuerbescheid Abgeltungssteuer/Ausländische Steuern mit Sparerfreibetrag

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    Steuerbescheid Abgeltungssteuer/Ausländische Steuern mit Sparerfreibetrag

    Hallo,

    in unserem Steuerbescheid sind 2 Sätze mit Bezug auf Kapitalertragssteuer/Ausländische Steuern die ich nicht verstehe/nicht im Bescheid finde.

    Evtl. habe ich da etwas falsch im Steuerbescheid eingegeben.
    Zu den geringen Beträgen, um die es hier geht, ich will nicht das Erbsenzählen anfangen, sondern um evtl. eine falsche Eingabe meinerseits
    für den vorhandenen und künftige Steuerbescheide auszuschließen!

    Satz 1: Ausländische Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen konnte nicht angerechnet werden, weil diese nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages
    und ggf. der Verrechnung von Verlusten 0€ betragen-

    Satz2: Bei der Steuerfestsetzung wurde nachträglich der Teil des Sparer-Pauschbetrages berücksichtigt, den Sie bei kontoführenden Instituten nicht in Anspruch genommen haben.


    Ausgangslage:

    Maximaler Sparerpauschalbetrag ist für uns: 1602€
    Überprüfung des Steuerbescheids für bestimmte Kapitalerträge (wegen ausländischen thesaurierenden Investmentfond und zu geringem Freistellungsauftrag)

    Anlage KAP
    Zeile 7 Beträge laut Steuerbescheinigung 361€
    Zeile 8+9 0€
    Zeile 12 In Anspruch genommener Sparerpauschalbetrag für Zeile 7-11 354! (7€ waren nicht von einem Freistellungsauftrag abgedeckt gewesen)
    Zeile 13 Sparerpauschalbetrag der nicht auf die erklärten KAP Erträge entfällt 4€
    Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge 13€
    Zeile 47 Kapitalertragssteuer (auf die 7,07€) 1,77€
    Zeile 48 Soli 0,09€
    Zeile 50 0€
    Zeile 51 Anrechenbare Ausländische Steuern 24,34€

    Sparerpauschalbetrag 1602€ - in Anspruch genommener Betrag 354€ =1248€ Restlicher Freibetrag, hätte da nicht irgendwo die 1,77€ KAP im Bescheid auftauchen müssen als Rückzahlung?

    Unter Kapitalerträge steht dort nur:
    Kapitalerträge 374€
    Gewinne aus Aktien 0€
    abzügl. nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag: 374 (sollte doch 1248€ sein?)
    Kapitalerträge i. S.d. §32d Abs.1 EStG 0€

    Gruß
    Vobexo

    #2
    AW: Steuerbescheid Abgeltungssteuer/Ausländische Steuern mit Sparerfreibetrag

    ... hätte da nicht irgendwo die 1,77€ KAP im Bescheid auftauchen müssen als Rückzahlung?
    Irgendwo, das heißt ganz oben in der Tabelle, in der die Steuerberechnung erfolgt ist, müsste der Betrag auftauchen. In den Erläuterungen sicher nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerbescheid Abgeltungssteuer/Ausländische Steuern mit Sparerfreibetrag

      Vielen Dank Charlie24,

      für die super schnelle und richtige Antwort!

      Es steht tatsächlich nur in der Tabelle oben, als Kapitalertragssteuer mit 2,00€ und Soli mit 0,09, deshalb habe ich das nicht als die Rückzahlung erkannt!

      Gruß
      Vobexo

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        #4
        AW: Steuerbescheid Abgeltungssteuer/Ausländische Steuern mit Sparerfreibetrag

        Noch ein Hinweis zu den zwei dir unverständlichen Sätzen:

        Wenn man nur 354,- € inländische Kapitalerträge hatte, kann man den Sparerpauschbetrag auch nur bis zu dieser Höhe in Anspruch nehmen. Reicht ja auch!

        Wenn die festzusetzende Kapitalertragsteuer 0,00 € beträgt, kann die anrechenbare ausländische Steuer mit nichts verrechnet werden. Sonst müsste dir das deutsche FA Steuern zurückerstatten, die ein anderer Staat kassiert hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Steuerbescheid Abgeltungssteuer/Ausländische Steuern mit Sparerfreibetrag

          Hallo Charlie24,

          ich hatte irgendwo gelesen, das man bei ausländischen thesaurierenden Fonds, in jedem Jahr die Erträge und ausländischen Steuern erklären sollte, damit ich beim Verkauf des Fonds einen Nachweis für die jährliche Versteuerung habe.

          Kann man beim Verkauf, dann die ausländischen Steuern verrechnen lassen?

          MFG
          Vobexo

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            #6
            AW: Steuerbescheid Abgeltungssteuer/Ausländische Steuern mit Sparerfreibetrag

            Solange keine deutsche Steuer rauskommt, wird auch keine ausländische Steuer angerechnet.
            Mfg

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              #7
              AW: Steuerbescheid Abgeltungssteuer/Ausländische Steuern mit Sparerfreibetrag

              Solange keine deutsche Steuer rauskommt, wird auch keine ausländische Steuer angerechnet.
              Damit ist die Frage bereits zum zweiten Mal beantwortet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Steuerbescheid Abgeltungssteuer/Ausländische Steuern mit Sparerfreibetrag

                Hallo,

                >>>Kann man beim Verkauf, dann die ausländischen Steuern verrechnen lassen?

                Die schon jetzt bescheinigte ausländische Steuer kann nicht in Zukunft angerechnet werden, die Bank wird sie auch gar nicht erneut bescheinigen.


                >>>ich hatte irgendwo gelesen, das man bei ausländischen thesaurierenden Fonds, in jedem Jahr die Erträge und ausländischen Steuern erklären sollte, damit ich beim Verkauf des Fonds einen Nachweis für die jährliche Versteuerung habe.

                Dabei geht es aber um die deutsche Einkommensteuer (bzw. Abgeltungsteuer). Es ist - gerade bei deinen Werten - sinnvoll, die Thesaurierungen zu erklären. Bei einem späteren Verkauf könnten nämlich größere Summen zusammenkommen, und dann bist du plötzlich über dem Sparer-Freibetrag. Wenn du dann aber nachweisen kannst, dass laufend versteuert wurde, wird das Finanzamt die von der Bank abgeführten Steuern erstatten.
                Daher sollte man imho auch bei Kapitalerträgen unter 801/1602 Euro die Anlage KAP abgeben, wenn man thesaurierende Fonds besitzt; der Nachweis dass es so oder so steuerfrei war könnte schwierig werden, wenn es um viele Jahre oder gar Jahrzehnte geht.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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