AW: Anlage KAP korrigieren wegen zu hohem Freistellungsauftrag
Laut den letzten mir bekannten Urteilen des BFH und des BVerfG ist der Zinssatz von 6% verfassungsgemäß.
Jedoch steigt mit der Dauer der Niedrigzinsphase die Wahrscheinlichkeit dass das BVerfG irgendwann in Zukunft das ganze mal anders sehen könnte.
Laut den letzten mir bekannten Urteilen des BFH und des BVerfG ist der Zinssatz von 6% verfassungsgemäß.
Jedoch steigt mit der Dauer der Niedrigzinsphase die Wahrscheinlichkeit dass das BVerfG irgendwann in Zukunft das ganze mal anders sehen könnte.
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