Ich habe bereits mit dem Finanzamt gesprochen, das mir bestätigte, dass die pauschale Ausweisung mit 2.800,-- Euro für Arbeitnehmer Einzelperson nicht stimmt. Es sind hier max. 1.900,-- vorgesehen. Leider kann die Berechnung nicht geändert werden. Durch die Eingabe der Steuerkartenwerte sollte eigentlich das Programm diesen Wert korrekt ziehen. Habe ich da was falsch eingegeben oder kann hier irgendwo bei der Eingabe ins Formular das eingesteuert werden? Der Finanzbeamte konnte mir nicht helfen? Ich möchte aber einen korrekten Ausdruck, damit ich die Daten vergleichen kann. Wer kann helfen?
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Falsche Steuerberechnung bei Sonderausgaben mit 2800,-- Euro, zusätzl. Vorsorgeaufwen
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AW: Falsche Steuerberechnung bei Sonderausgaben mit 2800,-- Euro, zusätzl. Vorsorgeau
https://www.elster.de/anwenderforum/...anwendung-quot
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AW: Falsche Steuerberechnung bei Sonderausgaben mit 2800,-- Euro, zusätzl. Vorsorgeau
Zitat von wolfgang.kress Beitrag anzeigenDurch die Eingabe der Steuerkartenwerte sollte eigentlich das Programm diesen Wert korrekt ziehen. Habe ich da was falsch eingegeben oder kann hier irgendwo bei der Eingabe ins Formular das eingesteuert werden? Der Finanzbeamte konnte mir nicht helfen? Ich möchte aber einen korrekten Ausdruck, damit ich die Daten vergleichen kann. Wer kann helfen?
Zur Korrektur reicht es, über das Datei-Menü von ElsterFormular eine Arbeitskopie der übermittelten (und daher gesperrten) Erklärung zu erstellen, dort den Eingabefehler zu korrigieren und die Steuerberechnung durchzuführen.
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AW: Falsche Steuerberechnung bei Sonderausgaben mit 2800,-- Euro, zusätzl. Vorsorgeau
... eine Arbeitskopie der übermittelten (und daher gesperrten) Erklärung zu erstellen
Danach kann erneut eine Steuerberechnung durchgeführt werden, die sich mit dem Bescheid des Finanzamts decken sollte.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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