Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

    Wann ist damit zu rechnen, dass die nachfolgenden Daten in den Belegabruf aufgenommen werden?

    a) anderweitige Steuerfeststellungen des Finanzamtes, z.B. die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen von Unternehmen, an denen der Steuerpflichtige beteiligt ist.
    b) Bankenbescheinigungen über Kapitalerträge und die Daten über die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge.
    c) Vorsorgeaufwendungen (außer den bislang erfassten Riester, Rürup und Krankenkassen).
    d) Bescheinigungen über steuerpflichtige Sozialleistungen oder Sozialleistungen, die für den Progressionsvorbehalt relevant sind.
    e) Andere (welche) / Vorschläge?

    Falls beabsichtigt ist, dass eine elektronische Übermittlung für den Belegabruf nur auf Antrag (Datenschutzerklärung) erfolgen soll, sollte es im Elsterformular möglich sein, entweder die entsprechenden Erklärungen sogleich abzugeben oder diese zumindest als einheitliche vorausgefüllte Formulare vorzubereiten, welche dann ausgedruckt und an die jeweiligen Institutionen versandt werden können.

    Der Belegabruf ist bislang derart unvollständig, dass sich der Aufwand kaum lohnt!

    HvF

    #2
    AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

    Guten Tag,
    wir schreiben hier in einem Anwenderforum zur Anwendung Elster, derartige Anregungen sollten über das Kontaktformular geäußert werden
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

      Nach und nach soll ja die VAST erweitert werden, das verspricht zumindest das Bundesfinanzministerium:

      Nach dem erfolgreichen Start der ersten Stufe der vorausgefüllten Steuererklärung ist die sukzessive Erweiterung des Umfangs der Daten geplant, die von den Bürgern abgerufen werden können. Mit der nächsten Stufe soll die Anzeige der Lohnersatzleistungen, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden, möglich werden. Perspektivisch ist die Einbeziehung weiterer der Steuerverwaltung vorliegender Daten in die vorausgefüllte Steuererklärung angedacht.

      Die Einbeziehung von Daten aus z. B. der Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung in die VAST scheint mir allerdings ein Wunschtraum, denn hier sind die Finanzämter immer davon abhängig, dass diese Erklärungen auch fristgerecht abgegeben werden.

      Die Daten über die in Anspruch genommenen Sparerpauschbeträge könnten bereits jetzt bereit gestellt werden, nicht aber die Daten über die tatsächlich erzielten Kapitalerträge, wobei letzteres ja auch nur für Erträge im Inland durchsetzbar wäre.

      Perfekte Lösungen wird es wohl nicht geben!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

        Bezüglich Bankbescheinigung und übrige Versicherungen:
        Das ganze ist in erster Linie eine politische Entscheidung, auf der weder wir noch die Elster-Entwickler Einfluss haben.
        Zuletzt geändert von Elster-Tester; 23.10.2015, 08:07.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

          Die Politik ist in Gestalt des NRW-Finanzministers diesen Juli ja vorgeprescht, und da sieht die Zukunft rosig aus. Wer es noch nicht migbekommen hat, seit August kann nun jeder mit der Elster Smart App seinen Steuerbescheid im Elster-Portal abrufen. Ab 2017 braucht der Steuerbürger keine Belege mehr, auch nicht für Spenden oder Kapitalerträge. Letzteres ist eigentlich nur dann sinnvoll, wenn bis dahin alle diese Belege dem FA elektronisch vorliegen.

          Der Wahrheitsgehalt ist eher gering. Im EOP kann noch nicht einmal derjenige seinen Bescheid abrufen, der die Erklärung über das EOP abgegeben hat (zumindest letzteres soll aber wohl endlich Ende des Jahres möglich sein). Mit ein bisschen Graben findet man, dass die Jahreskonferenz der Finanzminister zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens brandaktuell festgestellt hat, dass die IT unser Leben verändert hat und nicht mehr wegzudenken ist, und für die Modernisierungen wie elektronischer Steuerbescheid, Ausbau des Belegabrufs und Belegverzicht bis 2017 die gesetzlichen Rahmenbedingungen da sein sollen, bei der Umsetzung steht da schon 2022, und wenn das so pünktlich und zuverlässig wie bei der elektronischen Lohnsteuerkarte voran geht, dürfte man bei ca. 2024 landen.

          Natürlich gehe ich sicher davon aus, dass die ganzen Vereine im Land bei der Einführung eines elektronischen Belegverfahrens für Spenden genauso kompetent und umfangreich unterstützt werden wie die AG bei der Einführung der elektronsichen Steuerkarte, oder bei dem Erfolgsmodell Elena.

          Kommentar


            #6
            AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

            Hallo,

            dazu jetzt eine Frage.
            Ich habe eben die VAST für 2017 durchgeführt, die Belege Lohnsteuerbescheinigung, Krankenversicherung und Rentnversicherung wurden korrekt abgeholt und eingetragen.
            Die Kapitalerträge jedoch nicht, heißt das, dass ich die immer noch händisch eintragen muss? DFas kann ja eigentlich nicht sein, da ich diese bereits im letzten Jahr versehentlich falsch eingegeb hatte, diese Fehler aber vom FA entdeckt und korrigiert wurden?
            Danke
            Gruß
            Hans

            Kommentar


              #7
              AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

              Zitat von Hans_L Beitrag anzeigen
              Die Kapitalerträge jedoch nicht, heißt das, dass ich die immer noch händisch eintragen muss? DFas kann ja eigentlich nicht sein, da ich diese bereits im letzten Jahr versehentlich falsch eingegeb hatte, diese Fehler aber vom FA entdeckt und korrigiert wurden?
              Die Banken melden nur die Höhe der tatsächlich durch einen Freistellungsauftrag freigestellten Kapitalerträge.
              Der (möglicherweise höhere) Gesamtbetrag der Kapitalerträge wird nicht gemeldet.
              Zuletzt geändert von Kent; 22.09.2018, 18:09.
              mfg. - Kent

              Kommentar


                #8
                AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

                Logisch ist das aber nicht, oder?
                Steuerlich interessant ist ja eben genau der die Freigrenze übersteigende Betrag.
                Was ist denn der Grund für diese "Inkonsistenz" in der Datenübermittlung?
                Aber alle Beträge kann es auch wieder nicht betreffen, denn Gewinne aus Beteiligungen werden ja gemeldet.
                Gruß
                Hans
                Zuletzt geändert von Hans_L; 22.09.2018, 18:31.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

                  Logisch ist das aber nicht, oder?
                  Solange Kapitalerträge noch mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% belegt werden und diese Abgeltungssteuer von den Banken einbehalten und abgeführt wird,

                  ist das durchaus logisch. Da reicht es aus, wenn die Finanzverwaltung die Höhe des tatsächlich in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags kennt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

                    okay, aber ich habe da noch ein Verständnisproblem,
                    hat Bank A einen Freistellungsauftrag über den max. Freibetrag, ich nutze diesen aber wg. Zinsflaute nicht aus,
                    bei Bank B dagegen (ohne Freistellungsauftrag) zahle ich die KapESteuer, wie wird dann die Gesamtsteuer ermittelt?
                    (abgezogen wurde mir ja zuviel) und das möchte ich zurückhaben?
                    Danke
                    Gruß
                    Hans
                    Zuletzt geändert von Hans_L; 24.09.2018, 09:21.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

                      Zitat von Hans_L Beitrag anzeigen
                      okay, aber ich habe da noch ein Verständnisproblem,
                      hat Bank A einen Freistellungsauftrag über den max. Freibetrag, ich nutze diesen aber wg. Zinsflaute nicht aus,
                      bei Bank B dagegen (ohne Freistellungsauftrag) zahle ich die KapESteuer, wie wird dann die Gesamtsteuer ermittelt?
                      (abgezogen wurde mir ja zuviel) und das möchte ich zurückhasben?
                      Danke
                      Gruß
                      Hans
                      Hallo,

                      der Freistellungauftrag wird bis zur Höhe der Zinsen angerechnet

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

                        Zitat von Hans_L Beitrag anzeigen
                        wie wird dann die Gesamtsteuer ermittelt?
                        (Alle Kapitalerträge-Freibetrag)*0,25

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Belegabruf Bankenbescheinigung über Kapitalerträge u.a.

                          ... und das möchte ich zurückhasben?
                          Genau deswegen wird die Anlage KAP ausgefüllt. Wenn es dir nur um die Erstattung der von Bank B einbehaltenen Kapitalertragsteuer geht, genügt es, die Kapitalerträge von Bank B zu erklären.

                          Der tatsächlich bei Bank A in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag wäre dann in Zeile 13 der Anlage KAP einzutragen.

                          Wenn eine Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge (Versteuerung mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz) angestrebt würde, müssten allerdings auch alle Kapitalerträge erklärt werden.

                          Im ersten Fall gehört das Kreuz in Zeile 5 (Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge), bei einer Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge in Zeile 4 der Anlage KAP.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X