Wann ist damit zu rechnen, dass die nachfolgenden Daten in den Belegabruf aufgenommen werden?
a) anderweitige Steuerfeststellungen des Finanzamtes, z.B. die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen von Unternehmen, an denen der Steuerpflichtige beteiligt ist.
b) Bankenbescheinigungen über Kapitalerträge und die Daten über die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge.
c) Vorsorgeaufwendungen (außer den bislang erfassten Riester, Rürup und Krankenkassen).
d) Bescheinigungen über steuerpflichtige Sozialleistungen oder Sozialleistungen, die für den Progressionsvorbehalt relevant sind.
e) Andere (welche) / Vorschläge?
Falls beabsichtigt ist, dass eine elektronische Übermittlung für den Belegabruf nur auf Antrag (Datenschutzerklärung) erfolgen soll, sollte es im Elsterformular möglich sein, entweder die entsprechenden Erklärungen sogleich abzugeben oder diese zumindest als einheitliche vorausgefüllte Formulare vorzubereiten, welche dann ausgedruckt und an die jeweiligen Institutionen versandt werden können.
Der Belegabruf ist bislang derart unvollständig, dass sich der Aufwand kaum lohnt!
HvF
a) anderweitige Steuerfeststellungen des Finanzamtes, z.B. die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen von Unternehmen, an denen der Steuerpflichtige beteiligt ist.
b) Bankenbescheinigungen über Kapitalerträge und die Daten über die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge.
c) Vorsorgeaufwendungen (außer den bislang erfassten Riester, Rürup und Krankenkassen).
d) Bescheinigungen über steuerpflichtige Sozialleistungen oder Sozialleistungen, die für den Progressionsvorbehalt relevant sind.
e) Andere (welche) / Vorschläge?
Falls beabsichtigt ist, dass eine elektronische Übermittlung für den Belegabruf nur auf Antrag (Datenschutzerklärung) erfolgen soll, sollte es im Elsterformular möglich sein, entweder die entsprechenden Erklärungen sogleich abzugeben oder diese zumindest als einheitliche vorausgefüllte Formulare vorzubereiten, welche dann ausgedruckt und an die jeweiligen Institutionen versandt werden können.
Der Belegabruf ist bislang derart unvollständig, dass sich der Aufwand kaum lohnt!
HvF
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