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    Gewerkschaftsbeitrag

    Hallo, ich sitze Gerade an meiner Lohnsteuererklärung. Bei den Webungskosten gebe ich die gezahlten Beträge für meine Gewerkschaft ein. In der Berechnung tauchen diese aber nicht auf!???
    Die Berechnete Endsumme ist immer genau gleich, egal ob mit oder ohne Gewerkschaft. Angegeben habe ich den Beitrag bei Werbungskosten: Beiträge zu Berufsverbänden
    Was könnte ich falsch machen? Oder kann das nomal sein?

    Eine Frage habe ich auch noch zur Kirchensteuer, da auch hier nicht wirklich viel erstattet wird... Ich dachte man kann diese Komplett absetzen?

    #2
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Hallo,

    >>>Was könnte ich falsch machen? Oder kann das nomal sein?

    Vermutlich sind deine Werbungskosten insgesamt niedriger als 1000 Euro - und dann ist das normal, die Pauschale bekommst du auch ohne irgendeine Angabe, daher bleibt das Ergebnis gleich.


    Kirchensteuer: Das sind Sonderausgaben, die reduzieren das steuerpflichtige Einkommen 1 zu 1. Aber natürlich bekommst du nicht die Kirchensteuern erstattet, sondern nur die Lohnsteuern darauf (Betrag mal Grenzsteuersatz sollte ungefähr hinkommen).

    Stefan

    PS: Du machst nicht deine Lohnsteuererklärung, sondern deine Einkommensteuererklärung (es gibt beides, aber das andere kannst du nicht machen)
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Gewerkschaftsbeitrag

      Hi, danke für die Antwort. Bringt mir dann schon Licht ins Dunkel... Ja mache Einkommensteuererklärung :-) habe noch nicht so den Plan davon, aber viel kommt bei mir eh nicht rum^^

      Kommentar


        #4
        AW: Gewerkschaftsbeitrag

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        >>>Was könnte ich falsch machen? Oder kann das nomal sein?

        Vermutlich sind deine Werbungskosten insgesamt niedriger als 1000 Euro - und dann ist das normal, die Pauschale bekommst du auch ohne irgendeine Angabe, daher bleibt das Ergebnis gleich.

        PS: Du machst nicht deine Lohnsteuererklärung, sondern deine Einkommensteuererklärung (es gibt beides, aber das andere kannst du nicht machen)
        Du kennst eine Lohnsteuererklärung?
        Ich nicht. Bitte mach mich wissend!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Gewerkschaftsbeitrag

          Auch eine Lohnsteueranmeldung ist inhaltlich gesehen eine Erklärung, auch wenn sie im Amtsdeutsch nicht so heißt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Gewerkschaftsbeitrag

            Der Unterschied besteht darin, dass man in einer Steueranmeldung die Steuer selbst berechnen muss.
            § 150 I Satz 3 AO
            Mfg

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              #7
              AW: Gewerkschaftsbeitrag

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Auch eine Lohnsteueranmeldung ist inhaltlich gesehen eine Erklärung, auch wenn sie im Amtsdeutsch nicht so heißt.
              Sinngemäß geht es hier um eine Einkommensteuererklärung (alt Lohnsteuerjahresausgleich). Es geht um keine Lohnsteueranmeldung, Lohnsteuerbescheinigung oder einen permanenten Lohnsteuerjahresausgleich, den nur Arbeitgeber durchfühen.

              @Charlie24: Ich habe Stefan gefragt.
              Interpretieren oder Auslegen kann ich auch, die meisten User im Forum können das nicht!

              Gerade der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich ist davon involviert. Die Lohnsteuererklärung durch Arbeitgeber ist mir aber unbekannt. Da möchte ich nur eine Antwort von Stefan und keine Spekulationen.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                #8
                AW: Gewerkschaftsbeitrag

                Hallo stiller,

                du hast recht, korrekt heißt es Lohnsteueranmeldung, aber die wird tatsächlich von vielen Lohnsteuererklärung genannt (und das ist imho weniger falsch als das von dem TE gemeinte - dem ich das aber natürlich auch zugestehe, ein Laie muss die Fachbegriffe nicht kennen).

                Außerdem war es auch nur ein Nachsatz, weitgehend belanglos.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Gewerkschaftsbeitrag

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo stiller,

                  Außerdem war es auch nur ein Nachsatz, weitgehend belanglos.

                  Stefan
                  Ganz so belanglos mit Begriffen sehe ich das leider nicht, aber es ist alles ok!
                  Gruss (S)stiller
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                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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                    #10
                    AW: Gewerkschaftsbeitrag

                    Ganz so belanglos mit Begriffen sehe ich das leider nicht, aber es ist alles ok!
                    Man muss nicht jeden Begriff auf die Goldwaage legen! Es hat nun mal viele Jahre lang einen Lohnsteuerjahresausgleich für Arbeitnehmer gegeben und das geht nicht so schnell aus den Köpfen.

                    Es gibt auch heute noch eine "vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer", die dem früheren Lohnsteuerjahresausgleich weitgehend entspricht, aber weithin unbekannt geblieben ist, weil sie im Rahmen der Elsterprojekte gar nicht erwähnt wird. Ich kann (altersbedingt) mit der beklagten Begriffsverwirrung ganz gut leben!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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