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Gewerkschaftsbeitrag

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Ganz so belanglos mit Begriffen sehe ich das leider nicht, aber es ist alles ok!
    Man muss nicht jeden Begriff auf die Goldwaage legen! Es hat nun mal viele Jahre lang einen Lohnsteuerjahresausgleich für Arbeitnehmer gegeben und das geht nicht so schnell aus den Köpfen.

    Es gibt auch heute noch eine "vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer", die dem früheren Lohnsteuerjahresausgleich weitgehend entspricht, aber weithin unbekannt geblieben ist, weil sie im Rahmen der Elsterprojekte gar nicht erwähnt wird. Ich kann (altersbedingt) mit der beklagten Begriffsverwirrung ganz gut leben!

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  • stiller
    antwortet
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo stiller,

    Außerdem war es auch nur ein Nachsatz, weitgehend belanglos.

    Stefan
    Ganz so belanglos mit Begriffen sehe ich das leider nicht, aber es ist alles ok!

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Hallo stiller,

    du hast recht, korrekt heißt es Lohnsteueranmeldung, aber die wird tatsächlich von vielen Lohnsteuererklärung genannt (und das ist imho weniger falsch als das von dem TE gemeinte - dem ich das aber natürlich auch zugestehe, ein Laie muss die Fachbegriffe nicht kennen).

    Außerdem war es auch nur ein Nachsatz, weitgehend belanglos.

    Stefan

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  • stiller
    antwortet
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Auch eine Lohnsteueranmeldung ist inhaltlich gesehen eine Erklärung, auch wenn sie im Amtsdeutsch nicht so heißt.
    Sinngemäß geht es hier um eine Einkommensteuererklärung (alt Lohnsteuerjahresausgleich). Es geht um keine Lohnsteueranmeldung, Lohnsteuerbescheinigung oder einen permanenten Lohnsteuerjahresausgleich, den nur Arbeitgeber durchfühen.

    @Charlie24: Ich habe Stefan gefragt.
    Interpretieren oder Auslegen kann ich auch, die meisten User im Forum können das nicht!

    Gerade der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich ist davon involviert. Die Lohnsteuererklärung durch Arbeitgeber ist mir aber unbekannt. Da möchte ich nur eine Antwort von Stefan und keine Spekulationen.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Der Unterschied besteht darin, dass man in einer Steueranmeldung die Steuer selbst berechnen muss.
    § 150 I Satz 3 AO

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Auch eine Lohnsteueranmeldung ist inhaltlich gesehen eine Erklärung, auch wenn sie im Amtsdeutsch nicht so heißt.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    >>>Was könnte ich falsch machen? Oder kann das nomal sein?

    Vermutlich sind deine Werbungskosten insgesamt niedriger als 1000 Euro - und dann ist das normal, die Pauschale bekommst du auch ohne irgendeine Angabe, daher bleibt das Ergebnis gleich.

    PS: Du machst nicht deine Lohnsteuererklärung, sondern deine Einkommensteuererklärung (es gibt beides, aber das andere kannst du nicht machen)
    Du kennst eine Lohnsteuererklärung?
    Ich nicht. Bitte mach mich wissend!

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  • bsdu
    antwortet
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Hi, danke für die Antwort. Bringt mir dann schon Licht ins Dunkel... Ja mache Einkommensteuererklärung :-) habe noch nicht so den Plan davon, aber viel kommt bei mir eh nicht rum^^

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Gewerkschaftsbeitrag

    Hallo,

    >>>Was könnte ich falsch machen? Oder kann das nomal sein?

    Vermutlich sind deine Werbungskosten insgesamt niedriger als 1000 Euro - und dann ist das normal, die Pauschale bekommst du auch ohne irgendeine Angabe, daher bleibt das Ergebnis gleich.


    Kirchensteuer: Das sind Sonderausgaben, die reduzieren das steuerpflichtige Einkommen 1 zu 1. Aber natürlich bekommst du nicht die Kirchensteuern erstattet, sondern nur die Lohnsteuern darauf (Betrag mal Grenzsteuersatz sollte ungefähr hinkommen).

    Stefan

    PS: Du machst nicht deine Lohnsteuererklärung, sondern deine Einkommensteuererklärung (es gibt beides, aber das andere kannst du nicht machen)

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  • bsdu
    hat ein Thema erstellt Gewerkschaftsbeitrag.

    Gewerkschaftsbeitrag

    Hallo, ich sitze Gerade an meiner Lohnsteuererklärung. Bei den Webungskosten gebe ich die gezahlten Beträge für meine Gewerkschaft ein. In der Berechnung tauchen diese aber nicht auf!???
    Die Berechnete Endsumme ist immer genau gleich, egal ob mit oder ohne Gewerkschaft. Angegeben habe ich den Beitrag bei Werbungskosten: Beiträge zu Berufsverbänden
    Was könnte ich falsch machen? Oder kann das nomal sein?

    Eine Frage habe ich auch noch zur Kirchensteuer, da auch hier nicht wirklich viel erstattet wird... Ich dachte man kann diese Komplett absetzen?
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