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Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

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    #16
    AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

    Lustig ist, dass die eigentliche Antwort schon längst im Thread versteckt war:

    Man nehme einen Lohnsteuerklassenrechner, gucke, was der für IV mit Faktor ausspuckt.

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      #17
      AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

      Lustig ist, dass die eigentliche Antwort schon längst im Thread versteckt war
      Versteckt stimmt jetzt nicht wirklich! IV mit Faktor habe ich sogar fett hervorgehoben, das kann man eigentlich nicht überlesen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

        Es hat weder gehupt noch geblinkt.

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          #19
          AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

          Laufband und Wasserzeichen ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

            Ja entschuldigt bitte, dass ich da nur auf Nummer sicher gehen möchte, nicht dass nächstes Jahr dann die große Überraschung kommt und ich viel Nachzahlen muss.
            Trotzdem Danke für eure Hilfe.

            Eine Frage hätte ich noch....(ja jetzt denken sich viele, oh ne nicht schon wieder :-) )
            Auf dem Formular N in dem man ja die ganzen Daten wie Bruttolohn, Lohnsteuer etc. einträgt, muss ich (rk) da nur auf meinem Formular unter Punkt 7 die Kirchensteuer meiner Ehegattin (ev) eintragen, oder bei ihr auch die meinen?

            Vielen Dank schon mal

            Gruß

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              #21
              AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

              Jeder das was von seinem Lohn einbehalten worden ist.

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                #22
                AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Jeder das was von seinem Lohn einbehalten worden ist.
                Ja das trage ich doch in Punkt 6 ein.
                Aber was ist mit dem Punkt 7 Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)?
                Wenn ich das richtig verstehe, trage ich in meiner Anlage N doch ihre einbehaltenen Kirchensteuer ein und bei ihrer Anlage N doch meine, oder stimmt das so nicht?

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                  #23
                  AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                  Nein, das stimmt so nicht. Das wird Dir Dein Arbeitgeber auch nicht bescheinigen, was der Arbeitgeber Deiner Frau vom ihrem Lohn einbehalten hat.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Nein, das stimmt so nicht. Das wird Dir Dein Arbeitgeber auch nicht bescheinigen, was der Arbeitgeber Deiner Frau vom ihrem Lohn einbehalten hat.
                    Ok, dann lasse ich den Punkt 7 einfach leer und trage nur in 6 die jeweiligen eigenen Kirchensteuern ein. So ist es dann richtig, oder?
                    Für was ist denn der Punkt 7 dann eigentlich gedacht? Nur zum Verständnis.
                    Zuletzt geändert von bonehelm; 05.11.2015, 10:01.

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                      #25
                      AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                      Für eine konfessionsverschiedene Ehe /Partnerschaft

                      Um eine konfessionsverschiedene Partnerschaft handelt es sich, wenn beide Partner verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, die in dem betreffenden Bundesland Kirchensteuer erheben (z. B. evangelisch/römisch-katholisch). Partner in konfessionsverschiedener Partnerschaft werden gemeinsam zur Kirchensteuer herangezogen, sofern sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.

                      Die Kirchensteuer für jeden Partner berechnet sich aus der jeweiligen Hälfte der gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage (Halbteilungsgrundsatz). Das Verfahren der Halbteilung wurzelt in dem christlichen Verständnis der Partnerschaft als gleichberechtigte Lebensgemeinschaft. Aufgrund der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung teilt sich die Kirchensteuer im Verhältnis von 50 Prozent zu 50 Prozent auf beide Konfessionsgruppen (z. B. evangelisch/römisch-katholisch) auf. Der Halbteilungsgrundsatz findet auch bei der Kirchenlohnsteuer Anwendung. In Bayern wird vom Halbteilungsgrundsatz abgewichen und die Kirchensteuer jeweils nach Maßgabe der von dem einzelnen Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte errechnet und an die Religionsgemeinschaft abgeführt, welcher die oder der Besteuerte angehört.

                      Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 7 ein Betrag steht, muss der natürlich auch in die Steuererklärung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                        Ich zahl schon soo lange keine Kirchensteuer mehr. Vielleicht ist oder war es so, dass bei konfessionsverschiedener Ehe von beiden Ehegatten Kirchensteuer für beide Ehegatten einbehalten wird bzw. wurde.

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                          #27
                          AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Für eine konfessionsverschiedene Ehe /Partnerschaft

                          Um eine konfessionsverschiedene Partnerschaft handelt es sich, wenn beide Partner verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, die in dem betreffenden Bundesland Kirchensteuer erheben (z. B. evangelisch/römisch-katholisch). Partner in konfessionsverschiedener Partnerschaft werden gemeinsam zur Kirchensteuer herangezogen, sofern sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.

                          Die Kirchensteuer für jeden Partner berechnet sich aus der jeweiligen Hälfte der gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage (Halbteilungsgrundsatz). Das Verfahren der Halbteilung wurzelt in dem christlichen Verständnis der Partnerschaft als gleichberechtigte Lebensgemeinschaft. Aufgrund der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung teilt sich die Kirchensteuer im Verhältnis von 50 Prozent zu 50 Prozent auf beide Konfessionsgruppen (z. B. evangelisch/römisch-katholisch) auf. Der Halbteilungsgrundsatz findet auch bei der Kirchenlohnsteuer Anwendung. In Bayern wird vom Halbteilungsgrundsatz abgewichen und die Kirchensteuer jeweils nach Maßgabe der von dem einzelnen Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte errechnet und an die Religionsgemeinschaft abgeführt, welcher die oder der Besteuerte angehört.

                          Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 7 ein Betrag steht, muss der natürlich auch in die Steuererklärung.
                          Klingt soweit ganz logisch. Und normalerweise übernehme ich ja auch alle Daten von der Lohnsteuerbescheinigung. Aber wie L.E.Fant schon geschrieben hat, wird mir mein Arbeitgeber nicht bescheinigen, was meine Frau an Kirchensteuer bei ihrem damaligen Arbeitgeber gezahlt hat. Genauso wenig, kann der alte AG meiner Frau damals noch nicht gewusst haben, wieviel Kirchensteuer ich bis zum Jahresende zahlen werde. Weil sie ja die Lohnsteuerbescheinigung schon erhalten hat. Und sonst keine mehr diese Jahr bekommen wird, da sie sonst nur einen 450€ Job ausgeübt hat.
                          Zuletzt geändert von bonehelm; 05.11.2015, 11:17.

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                            #28
                            AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                            Der Beitrag von Charlie ist an mir vorbeigegangen, da war ich also zu langsam mit meiner kurzen Antwort.

                            Zitat von bonehelm Beitrag anzeigen
                            Klingt soweit ganz logisch. Und normalerweise ... Aber ...
                            Hört sich so unzufrieden an. Jetzt weißt Du ja alles ...

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                              Und normalerweise übernehme ich ja auch alle Daten von der Lohnsteuerbescheinigung. Aber wie L.E.Fant schon geschrieben hat, wird mir mein Arbeitgeber nicht bescheinigen, was meine Frau an Kirchensteuer bei ihrem damaligen Arbeitgeber gezahlt hat. Genauso wenig, kann der alte AG meiner Frau damals noch nicht gewusst haben, wieviel Kirchensteuer ich bis zum Jahresende zahlen werde.
                              Deine Antwort zeigt, dass du das System nicht verstanden hast. Es geht nicht um die Kirchenlohnsteuer des jeweils anderen Partner, sondern um die Aufteilung der eigenen auf zwei verschiedene Konfessionen. Wenn das erfolgt ist, wird das auch so bescheinigt und ist dementsprechend in die Steuererklärung zu übernehmen. Wenn das nicht erfolgt ist, steht unter Punkt 7 auch nichts drin.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Deine Antwort zeigt, dass du das System nicht verstanden hast. Es geht nicht um die Kirchenlohnsteuer des jeweils anderen Partner, sondern um die Aufteilung der eigenen auf zwei verschiedene Konfessionen. Wenn das erfolgt ist, wird das auch so bescheinigt und ist dementsprechend in die Steuererklärung zu übernehmen. Wenn das nicht erfolgt ist, steht unter Punkt 7 auch nichts drin.
                                Ok, ein letzter Versuch, wenn ich es dann nicht verstanden habe, dann gebe ich es auf :-)
                                d.h. mal angenommen ich habe 300€ Kirchensteuer gezahlt und meine Frau 100€.
                                Von meinen 300€ werden dann jeweils 150€ mit der ev und der rk Kirche verrechnet. Und bei meiner Frau jeweils 50€. Ist das soweit richtig?

                                Wenn ich meine Lohnsteuerbescheinigung dann erhalte, kann es sein, dass unter Punkt 6 150€ drin stehen und unter 7 die 50€. Und bei meiner Frau, sofern Sie nochmal eine bekommt das selbe nur verehrt herum.

                                Aber im Prinzip spielt es für die Berechnung wie hoch die Erstattung oder Nachzahlung ist ja keine Rolle, oder? Geht ja nur darum, dass die Kirchen gleich aufgeteilt werden.

                                So wenn ich es jetzt immer noch falsche habe, bedanke ich mich dennoch sehr für eure Geduld und Hilfe. Aber dann lass ich es auch :-)


                                Gruß

                                Kommentar

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