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Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

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    Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

    Hallo liebe Forenmitglieder,
    ich habe von meinem Arbeitgeber ein Jobticket. Dieses taucht mit 429,30€ als "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Zeile meiner Lohnsteuerbescheinigung auf.
    Nun habe ich bisher zudem eine Entfernungspauschale von 327,07€ in meiner Auflistung der Werbungskosten aufgeführt und die Entfernung zwischen meinem zu Hause und der Arbeitsstätte entsprechend in Elster eingegeben. (Hinweis: der krumme Wert kommt zustande da die Distanz aufgrund eines Umzugs geschwankt hat und ich mit einem Dezimalwert gerechnet habe, da ich mir nicht die Mühe machen wollte Urlaub-, Krankheits- und Anwesenheitstage zweimal aufzudröseln).

    Ich habe nun Folgendes gelesen "Da die pauschal besteuerten Beträge auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind (§ 40 Abs. 2 Satz 3 EStG), müssen sie in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen werden (§ 41b Abs. 1 Nr. 7 EStG)."

    Reichen die Angaben wie ich sie gemacht habe oder muss ich schon händisch die 429€ von den 327€ abziehen? Bzw. in meiner Aufstellung darauf hinweisen?

    Ich freue mich auf eine kurze Rückmeldung.

    TabeaK

    #2
    AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

    Zitat von TabeaK Beitrag anzeigen
    Nun habe ich bisher zudem eine Entfernungspauschale von 327,07€ in meiner Auflistung der Werbungskosten aufgeführt und die Entfernung zwischen meinem zu Hause und der Arbeitsstätte entsprechend in Elster eingegeben
    Mit dem Eintrag der Entfernung und der entsprechenden Tage hast Du die Entfernungspauschale beantragt. Was meinst Du mit dem ersten Halbsatz? Hast Du die Pauschale etwa zwei Mal beantragt?

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      #3
      AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

      Nein, nur einmal. Ich habe nur nochmal eine Aufstellung aller Werbungskosten inklusive genauerer Erläuterungen gemacht und da steht das so drauf. Aber Angabe im Elsterformular nur einmal.

      Ist das dann so korrekt oder muss ich aufgrund des Jobtickets noch irgendwie was von der Pauschale/den angegebenen Tagen und Entfernungen abziehen?

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        #4
        AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

        Eine Entfernungspauschale von 327,07 Euro ist gar nicht möglich. Eine so krumme Zahl als Entfernungspauschale gibt's nicht. Schau dir mal die Berechnung in Elster nochmal an.
        Mfg

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          #5
          AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

          Macht es doch nicht immer so kompliziert :-)

          Du trägst deine Angaben zur Entfernungspauschale ein: Arbeitstage & Kilometer
          sowie den pauschal versteuerten AG Ersatz lt. Lohnsteuerbescheinigung (hier geldwerter Vorteil Job-Ticket).

          Den Rest erledigt EF bzw. das FA selber. Entfernungspauschale wird ausgerechnet und der pauschal versteuerte AG Ersatz abgezogen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Du trägst deine Angaben zur Entfernungspauschale ein: Arbeitstage & Kilometer
            sowie den pauschal versteuerten AG Ersatz lt. Lohnsteuerbescheinigung (hier geldwerter Vorteil Job-Ticket).

            Den Rest erledigt EF bzw. das FA selber. Entfernungspauschale wird ausgerechnet und der pauschal versteuerte AG Ersatz abgezogen.
            Das hieße doch aber, dass ich weitere Werbungskosten für das Jobticket auch noch berücksichtigen muss / kann?

            D. h. sagen wir mal das Jobticket kostet am freien Markt 70 EUR, der Arbeitgeber trägt 40 EUR pro Monat (steuerfrei), taucht also in Zeile 17 Lohnsteuerbescheinigung auf.
            Ich zahle die restlichen 30 EUR pro Monat, erscheint so auch auf der Lohnabrechnung.

            D. h. dann sollte ich also die vollen 840 EUR und nicht nur die 360 (Kosten AN) bzw. 480 EUR (Kosten AG, aber Einnahme AN) angeben?

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              #7
              AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

              In das Feld "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel" kommt der volle Betrag, soweit du in Zeile 39 auch die Erstattung bzw. den Zuschuss drin hast.
              Die Werbungskosten berechnen sich aber auch hier nach den Angaben zur Entfernungspauschale (Arbeitstage + KM).

              Die Angaben zur den Aufwendungen des ÖPNV kommen nur dann zum tragen, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 04.09.2017, 07:45.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Die Angaben zur den Aufwendungen des ÖPNV kommen nur dann zum tragen, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale.
                Genau das ist der Fall: Was, wenn die Entfernungspauschale von "Hans Meier" so niedrig ist? Nochmal zurück zum Beispiel:

                Wie kann ich dem Finanzamt "Aufwendungen" für den Zuschuss zum Jobticket nachweisen, wenn der Zuschuss ja offensichtlich ein steuerfreies Einkommen ist (taucht so ja in der ESt-Erklärung des AG auf)?

                D. h. ich hatte nie Aufwendungen, die Erträge in Form des Zuschusses sollen doch aber eigentlich steuerfrei bleiben. (Sonst gäbe es den Freibetrag von 44 EUR / Monat für den Arbeitgeber ja nicht?)

                Dazu müsste ich aber (laut meinem Steuerprogramm) meine ÖPNV-Werbungskosten erhöhen. Nur wie?

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                  #9
                  AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                  Entscheide dich mal, entweder du hattest eigene Aufwendungen oder du hattest keine....
                  Deine Aussagen sind da leider widersprüchlich. Wenn du selbst keine Aufwendungen hattest, dann kannst du auch keine WK absetzen.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Entscheide dich mal, entweder du hattest eigene Aufwendungen oder du hattest keine...Wenn du selbst keine Aufwendungen hattest, dann kannst du auch keine WK absetzen.
                    Meine Frage ist: Wie stelle ich sicher, dass der steuerfreie Zuschuss meines AG für mich steuerfrei bleibt? Ich zitiere mein Steuerprogramm:

                    "Nach Ihren Angaben in Zeile 17 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung haben Sie steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte erhalten.
                    Dieser Betrag übersteigt die von Ihnen angegebenen Werbungskosten. Bitte erfassen Sie im Bereich Werbungskosten Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte."

                    Die AG-Leistung lag bei 528 EUR (44 € p.M.).

                    Mein Arbeitsweg sind 3 km einfache Entfernung, bei ca. 230 Arbeitstagen pro Jahr, die tatsächlichen Kosten lagen 2016 bei ca. 460 EUR exklusive Geschäfts-Reisekosten (welche ja separat anzugeben sind).

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                      #11
                      AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                      Gar nicht, der übersteigende Betrag IST steuerPFLICHTIG. Der Arbeitgeber hat Dir scheinbar zu viel steuerFREI erstattet, also muss das natürlich nachversteuert werden.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Gar nicht, der übersteigende Betrag IST steuerPFLICHTIG. Der Arbeitgeber hat Dir scheinbar zu viel steuerFREI erstattet, also muss das natürlich nachversteuert werden.
                        Alle Mitarbeiter in meinem Konzern erhalten die gleichen Sachbezugs-Leistungen, also nein. Allgemein:

                        Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Welche Leistungen können Unternehmer ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren?
                        Freigrenze für Sachbezüge: Geschenke, genannt Sachbezüge, sind steuerfrei, wenn der Vorteil für den Arbeitnehmer höchstens 44 Euro pro Kalendermonat beträgt. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze (nicht Freibetrag).
                        *edit* Siehe auch hier: https://lambertschuster.de/personalf...berleistungen/

                        Preis bzw. Kosten /=/ Aufwand:

                        Kosten Nahverkehrsticket pro Monat: 82,50 EUR = Arbeitgeberanteil 44,00 EUR (53,33 %) + Arbeitnehmeranteil 38,50 EUR (46,67 %).
                        Zuletzt geändert von pvwg; 17.09.2017, 14:20.

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                          #13
                          AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                          Ein Nahverkehrsticket mit 82,50 € pro Monat kostet jährlich 990 €, einzutragen unter Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)

                          Da die Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln höher sind als die Entfernungspauschale für deine paar Kilometer, kommen die höheren Aufwendungen für den ÖPNV zum Ansatz.

                          Der steuerfreie Arbeitgeberersatz von 44,00 € pro Monat ergibt jährlich 528 €, einzutragen in Zeile 39, Kennzahl 290

                          Wo ist das Problem? Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die Aufwendungen, es bleiben dann noch 462 € übrig.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            ... kostet jährlich 990 €, einzutragen unter Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)...
                            Wo ist das Problem? Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die Aufwendungen, es bleiben dann noch 462 € übrig.
                            Dankeschön, das hilft mir wirklich sehr weiter.

                            Das kleine Problem ist: Mir liegt keinerlei Nachweis über die 990 EUR vor (auch auf dem Ticket selbst nicht). Außer ich lege einen Ausdruck von der Website des Verkehrsunternehmens oder von der Intranet-Seite meines Arbeitgebers bei. Reicht das dem FA?

                            Und ich vermute die "462 EUR bleiben dann noch übrig" meint aber genau nicht die "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)", oder? Denn dort sollen ja schon die 990 EUR stehen...

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                              Was ein JOB-Ticket bei euch kostet, wird dem Finanzamt doch glaubhaft zu machen sein, das muss man nicht über Belege nachweisen.

                              Natürlich musst du die kompletten Aufwendungen von 990 € eintragen, die 462 € erscheinen dann in der Steuerberechnung von ElsterFormular, vorausgesetzt, du kommst mit deinen
                              gesamten Werbungskosten über die 1.000 €. Sonst wird nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag angezeigt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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