Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe von meinem Arbeitgeber ein Jobticket. Dieses taucht mit 429,30€ als "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Zeile meiner Lohnsteuerbescheinigung auf.
Nun habe ich bisher zudem eine Entfernungspauschale von 327,07€ in meiner Auflistung der Werbungskosten aufgeführt und die Entfernung zwischen meinem zu Hause und der Arbeitsstätte entsprechend in Elster eingegeben. (Hinweis: der krumme Wert kommt zustande da die Distanz aufgrund eines Umzugs geschwankt hat und ich mit einem Dezimalwert gerechnet habe, da ich mir nicht die Mühe machen wollte Urlaub-, Krankheits- und Anwesenheitstage zweimal aufzudröseln).
Ich habe nun Folgendes gelesen "Da die pauschal besteuerten Beträge auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind (§ 40 Abs. 2 Satz 3 EStG), müssen sie in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen werden (§ 41b Abs. 1 Nr. 7 EStG)."
Reichen die Angaben wie ich sie gemacht habe oder muss ich schon händisch die 429€ von den 327€ abziehen? Bzw. in meiner Aufstellung darauf hinweisen?
Ich freue mich auf eine kurze Rückmeldung.
TabeaK
ich habe von meinem Arbeitgeber ein Jobticket. Dieses taucht mit 429,30€ als "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Zeile meiner Lohnsteuerbescheinigung auf.
Nun habe ich bisher zudem eine Entfernungspauschale von 327,07€ in meiner Auflistung der Werbungskosten aufgeführt und die Entfernung zwischen meinem zu Hause und der Arbeitsstätte entsprechend in Elster eingegeben. (Hinweis: der krumme Wert kommt zustande da die Distanz aufgrund eines Umzugs geschwankt hat und ich mit einem Dezimalwert gerechnet habe, da ich mir nicht die Mühe machen wollte Urlaub-, Krankheits- und Anwesenheitstage zweimal aufzudröseln).
Ich habe nun Folgendes gelesen "Da die pauschal besteuerten Beträge auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind (§ 40 Abs. 2 Satz 3 EStG), müssen sie in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen werden (§ 41b Abs. 1 Nr. 7 EStG)."
Reichen die Angaben wie ich sie gemacht habe oder muss ich schon händisch die 429€ von den 327€ abziehen? Bzw. in meiner Aufstellung darauf hinweisen?
Ich freue mich auf eine kurze Rückmeldung.
TabeaK
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