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Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

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    #16
    AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was ein JOB-Ticket bei euch kostet, wird dem Finanzamt doch glaubhaft zu machen sein, das muss man nicht über Belege nachweisen.

    Natürlich musst du die kompletten Aufwendungen von 990 € eintragen, die 462 € erscheinen dann in der Steuerberechnung von ElsterFormular, vorausgesetzt, du kommst mit deinen
    gesamten Werbungskosten über die 1.000 €. Sonst wird nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag angezeigt.
    Vielen Dank, auf diese Verfahrensweise / Möglichkeit der Werbungskostenverrechnung hatte ich gehofft.

    Das macht bei mir auf jeden Fall nochmal weitere 20 EUR Unterschied aus, laut Steuerrückerstattungs-Vorschau.

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      #17
      AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

      Hallo,

      >>>Das kleine Problem ist: Mir liegt keinerlei Nachweis über die 990 EUR vor (auch auf dem Ticket selbst nicht).

      Das sollte aber in den Lohnabrechnungen stehen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ein Nahverkehrsticket mit 82,50 € pro Monat kostet jährlich 990 €, einzutragen unter Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)

        Da die Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln höher sind als die Entfernungspauschale für deine paar Kilometer, kommen die höheren Aufwendungen für den ÖPNV zum Ansatz.

        Der steuerfreie Arbeitgeberersatz von 44,00 € pro Monat ergibt jährlich 528 €, einzutragen in Zeile 39, Kennzahl 290

        Wo ist das Problem? Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die Aufwendungen, es bleiben dann noch 462 € übrig.

        Wenn ich TabeaK richtig verstehe, hat Sie keine Aufwendungen beim Jobticket. Mit welcher Begründung ist es ggü. dem FA gerechtfertigt, das in der Zelle Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) 990€ (12x82,50€) eingetragen werden?


        Weitere Frage, wenn die geschilderte Vorgehensweise von Charlie24 korrekt ist:
        In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 18 die pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i.H.v. 500 Euro. Nun kostet in meiner Stadt die ÖPNV-Karte im regulären Verkauf 1.200€.

        In Zeile 35 Kennziffer 114 werden 1.200€ eingetragen
        In Zeile 39 Kennziffer 295 werden 500€ eingetragen

        Damit entstehen mir Werbungskosten i.H.v. 700€ (1.200€ - 500€).
        Ist das soweit korrekt?

        Nun nutze ich meine ÖPNV-Karte für Dienstfahrten innerhalb der Stadt. Diese setze ich zusätzlich als Werbungskosten (ca. 500€) in Höhe der benötigten Einzelfahrscheine (2,80€ für Einzelfahrt) an. Zulässig?

        Beste Grüße,
        cindysheen

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          #19
          AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

          Nun nutze ich meine ÖPNV-Karte für Dienstfahrten innerhalb der Stadt. Diese setze ich zusätzlich als Werbungskosten (ca. 500€) in Höhe der benötigten Einzelfahrscheine (2,80€ für Einzelfahrt) an. Zulässig?
          Das ist sicher unzulässig, da ja tatsächlich keine Einzelfahrscheine benötigt werden und dafür auch keine Kosten anfallen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

            Hallo,

            du musst unterscheiden zwischen Fahrten zur Arbeit (Entfernungspauschale) und Dienstreisen.
            Bei den Dienstreisen musst du wirklich Kosten gehabt haben, im anderen Fall reicht das du dich bewegt hast.

            Und wenn der Arbeitgeber etwas pauschalversteuert ersetzt hat dann wird entweder die Entfernungspauschale gekürzt, oder es wird sogar nachversteuert (für den Fall, dass es mehr als 30 Cent pro km waren).


            >>>in Höhe der benötigten Einzelfahrscheine (2,80€ für Einzelfahrt)

            Werden die denn benötigt? Oder kannst du dafür doch das Jobticket nutzen?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

              Oder kannst du dafür doch das Jobticket nutzen?
              Schreibt er doch selbst:

              Nun nutze ich meine ÖPNV-Karte für Dienstfahrten innerhalb der Stadt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                Hallo,


                ja, das hatte ich durchaus bemerkt, aber dann war mir die Frage etwas zu trivial.

                Es gibt ja beispielsweise Städte mit mehreren Stadtteilen (in meiner Nachbarschaft z.B. Arnsberg und Neheim-Hüsten), wo dann ein Jobticket vielleicht nur für die halbe Stadt gilt; und der Fragesteller diese Kleinigkeit vergessen hat.

                Aber gut, es ging ja auch darum, ob - oder besser warum - die Entfernungspauschale auch dann abgesetzt werden kann, wenn man gar keine Kosten hat (z.B. weil man gratis irgendwo mitfährt, oder eben weil der Arbeitgeber ein Jobticket stellt). Dazu hatte ich dann ausgeführt, dass Fahrtkosten nicht gleich Fahrtkosten sind.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                  Mein Jobticket gilt für die gesamte Stadt inkl. Umland. Daher werden entsprechend auch keine Einzelfahrausweise für die Dienstfahrten benötigt...

                  Welche Höhe der Aufwendung setze ich für das Jobticket an? Im vorgenannten Beispiel hatte 1.200€ angegeben. Das entspricht einer Monatskarte. Die ÖPNV-Karte kann aber auch als Jahresabo für 1000€ im Jahr oder als Jahreskarte für 900€ erworben werden.

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                    #24
                    AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                    Welche Höhe der Aufwendung setze ich für das Jobticket an? Im vorgenannten Beispiel hatte 1.200€ angegeben. Das entspricht einer Monatskarte. Die ÖPNV-Karte kann aber auch als Jahresabo für 1000€ im Jahr oder als Jahreskarte für 900€ erworben werden.
                    Welche Variante du konkret hast, musst du doch selbst wissen. Man muss die tatsächlichen Kosten angeben und nicht irgendwelche denkbaren rechnerisch möglichen Aufwendungen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                      Zitat von cindysheen Beitrag anzeigen
                      In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 18 die pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i.H.v. 500 Euro. Nun kostet in meiner Stadt die ÖPNV-Karte im regulären Verkauf 1.200€.

                      In Zeile 35 Kennziffer 114 werden 1.200€ eingetragen
                      In Zeile 39 Kennziffer 295 werden 500€ eingetragen

                      Damit entstehen mir Werbungskosten i.H.v. 700€ (1.200€ - 500€).
                      Ich lese aus den vorgehenden Threads, dass meine o.g. Vorgehensweise mit Ansatz der ÖPNV-Karte korrekt ist. Aber die nachstehende Formulierung widerspricht diesem wieder.

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Man muss die tatsächlichen Kosten angeben und nicht irgendwelche denkbaren rechnerisch möglichen Aufwendungen.
                      Nun weiß ich nicht mehr, wo oben und unten ist. Ist meine o.g. Vorgehensweise korrekt?

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                        #26
                        AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                        Welcher Aufwand ist dir entstanden?

                        Antwort: Keiner, da dir der AG unentgeltlich ein Jobticket überlässt und den geldwerten Vorteil hieraus pauschal versteuert.

                        Bei den WK gibst du daher nur die Daten zur Entfernungspauschale ein (Tage und KM) sowie den pauschal besteuerten AG Zuschuss lt. Lohnbescheinigung.

                        Reisekosten darfst du keine Erklärern, da keine angefallen sind.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #27
                          AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                          Welcher Aufwand ist dir entstanden?

                          Antwort: Keiner, da dir der AG unentgeltlich ein Jobticket überlässt und den geldwerten Vorteil hieraus pauschal versteuert.
                          Mir werden jährlich 215€ direkt vom Lohn für das Jobticket abgezogen. Also wäre das mein Aufwand der in Zeile 35 Kennziffer 114 eingetragen wird, korrekt?

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                            #28
                            AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                            Hallo,

                            nochmal grundsätzlich:

                            Entfernungspauschale (für den Weg zum regelmäßigen Arbeitsplatz) - 30 Cent je Entfernungskilometer, und/oder bei ÖPNV die real entstandenen Kosten (falls sie höher sind*), Erstattungen vom Arbeitgeber werden gegengerechnet (dafür gibt es ein gesondertes Eingabefeld, du musst also nicht rechnen).

                            *allerdings gilt das imho nur dann, wenn es keine nennenswerte private Veranlassung gibt (Beispiel: Es gibt eine 'kleine' Karte nur von Zuhause zum Arbeitsplatz, man wählt aber trotzdem die 'große' für die gesamte Stadt um auch privat klar zu kommen - dann wären nur die Kosten der 'kleine' Karte absetzbar)


                            Dienstreise - die wirklich entstandenen Kosten (natürlich wieder abzüglich Erstattungen), bei Fahrten mit dem eigenen PKW geht hilfsweise auch 30 Cent je Kilometer (hier: reale - doppelte - Strecke).

                            Niemals dürfen fiktive Kosten abgesetzt werden (abgesehen von der Entfernungspauschale, s.o.).
                            Einfach mal davon ausgehen, dass das Finanzamt Belege sehen möchte, und da reicht eine Preisliste sicher nicht.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #29
                              AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                              Antwort: Keiner, da dir der AG unentgeltlich ein Jobticket überlässt und den geldwerten Vorteil hieraus pauschal versteuert.
                              So genau weiß man das nicht:

                              In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 18 die pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i.H.v. 500 Euro.
                              Nun kostet in meiner Stadt die ÖPNV-Karte im regulären Verkauf 1.200€.
                              Welche Höhe der Aufwendung setze ich für das Jobticket an? Im vorgenannten Beispiel hatte 1.200€ angegeben. Das entspricht einer Monatskarte.
                              Die ÖPNV-Karte kann aber auch als Jahresabo für 1000€ im Jahr oder als Jahreskarte für 900€ erworben werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                                @cindysheen

                                Die gesamte Fragestellung - tatsächliche Kosten oder Entfernungspauschale- ist bei dir völlig unerheblich.

                                Tatsächliche Kosten 215 € abzüglich pauschal versteuerter Zuschuss 500 € = -285 €. Anzuerkennende Werbungskosten somit NULL.

                                Damit kann die Entfernungspauschale nur zu einem besseren oder gleichen Ergebnis kommen, so dass du dir den Eintrag der tatsächlichen Kosten (wie bereits geschrieben) sparen kannst.


                                Davon abgesehen: Warum fragst du überhaupt nach dem anzusetzenden Wert, wenn dir die tatsächlich entstandenen Kosten bekannt sind?
                                Man kann grundsätzlich nur die Aufwendungen absetzen, welche man auch tatsächlich hatte. Die Ausnahmen von dieser Regel bestimmt das Einkommensteuergesetz.
                                Mit freundlichen Grüßen

                                Beamtenschweiß
                                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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