Hallo an alle Experten,
ich habe gerade erst mein Gewerbe angemeldet und eine Umsatz-St.-ID-Nummer beantragt.
Nun habe ich meine erste Rechnung gestellt und auch die Umsatzsteuer berechnet. Allerdings hat man mir auch noch eine U-St.-ID zugewiesen. Ich habe eine Ist-Besteuerung beantragt...
Ich konnte die Rechnung für Februar erst im März stellen, habe das Geld von der Firma auch erst spät bekommen und will nun die Umsatz-Steuer an das Finanzamt zurückführen.
Was muss ich beim Ausfüllen beachten. Ich finde hier bei Elster den Aspekt "Ist-Besteuerung" überhaupt nicht. Kann ich das ohne Umsatzsteuer-ID denn eigentlich schon alles ausfüllen. Und muss ich nun einen Versäumniszuschlag bezahlen, auch wenn ich ja faktisch nichts versäumt habe (die Rechnung war ja eigentlich für Februar. Ich habe sie nur so spät gestellt?)
Wer kann mir helfen? Bin völlig neu im Elster-System! Vielen Dank!
ich habe gerade erst mein Gewerbe angemeldet und eine Umsatz-St.-ID-Nummer beantragt.
Nun habe ich meine erste Rechnung gestellt und auch die Umsatzsteuer berechnet. Allerdings hat man mir auch noch eine U-St.-ID zugewiesen. Ich habe eine Ist-Besteuerung beantragt...
Ich konnte die Rechnung für Februar erst im März stellen, habe das Geld von der Firma auch erst spät bekommen und will nun die Umsatz-Steuer an das Finanzamt zurückführen.
Was muss ich beim Ausfüllen beachten. Ich finde hier bei Elster den Aspekt "Ist-Besteuerung" überhaupt nicht. Kann ich das ohne Umsatzsteuer-ID denn eigentlich schon alles ausfüllen. Und muss ich nun einen Versäumniszuschlag bezahlen, auch wenn ich ja faktisch nichts versäumt habe (die Rechnung war ja eigentlich für Februar. Ich habe sie nur so spät gestellt?)
Wer kann mir helfen? Bin völlig neu im Elster-System! Vielen Dank!
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