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Ist-Besteuerung - worauf muss ich achten?

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    Ist-Besteuerung - worauf muss ich achten?

    Hallo an alle Experten,

    ich habe gerade erst mein Gewerbe angemeldet und eine Umsatz-St.-ID-Nummer beantragt.
    Nun habe ich meine erste Rechnung gestellt und auch die Umsatzsteuer berechnet. Allerdings hat man mir auch noch eine U-St.-ID zugewiesen. Ich habe eine Ist-Besteuerung beantragt...

    Ich konnte die Rechnung für Februar erst im März stellen, habe das Geld von der Firma auch erst spät bekommen und will nun die Umsatz-Steuer an das Finanzamt zurückführen.

    Was muss ich beim Ausfüllen beachten. Ich finde hier bei Elster den Aspekt "Ist-Besteuerung" überhaupt nicht. Kann ich das ohne Umsatzsteuer-ID denn eigentlich schon alles ausfüllen. Und muss ich nun einen Versäumniszuschlag bezahlen, auch wenn ich ja faktisch nichts versäumt habe (die Rechnung war ja eigentlich für Februar. Ich habe sie nur so spät gestellt?)

    Wer kann mir helfen? Bin völlig neu im Elster-System! Vielen Dank!

    #2
    AW: Ist-Besteuerung - worauf muss ich achten?

    [_] du weisst, was eine Umsatzsteuer-ID bzw. wofür sie da ist.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    dein erster weg sollte zu einem steuerberater oder existenz-gründer-seminar führen...

    Kommentar


      #3
      AW: Ist-Besteuerung - worauf muss ich achten?

      Wichtig ist natürlich, dass Du nicht nur Ist-Besteuerung beantragt hast, sondern dass sie Dir auch genehmigt wurde. Wenn ich davon ausgehe, dass außer dem, was Du hier geschrieben hast, weiter nichts war, dann hast Du im Februar eine Steuer von 0. Im März (im Zeitraum des Zahlungseingang) erklärst Du den entsprechenden Umsatz.

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