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Erhaltene Anzahlungen

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    Erhaltene Anzahlungen

    Bilanzierung

    Erhaltene Anzahlungen bucht man im Altjahr als Bank gegen #1718, Saldo wird beim Jahreswechsel vorgetragen, dann wird #1718 gegen Erlöse aufgelöst.

    Wo trägt man im neuen Jahr in der USt-Voranmeldung für Januar den vorgetragenen Saldo aus #1718 ins ELSTER-Formular ein, damit keine doppelte Besteuerung erfolgt?

    Wo trägt man am Ende des neuen Jahres in der USt-Jahreserklärung den vorgetragenen Saldo aus #1718 ins ELSTER-Formular ein, damit keine doppelte Besteuerung erfolgt?

    #2
    AW: Erhaltene Anzahlungen

    Guten Abend,
    das wurde doch über mindestens 6 Seiten im Rechnungswesenforum behandelt.................
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Erhaltene Anzahlungen

      Leider nein, Kontierung, sonst hätte ich es hier nicht gepostet.

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        #4
        AW: Erhaltene Anzahlungen

        Hallo Zuviel-Steuerzahler,
        geh doch mal so ran -> grundsätzlich gilt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten SOLL-Versteuerung, also Lieferung oder Leistung erbracht und Rechnung geschrieben -> Umsatzsteuer wird angemeldet und abgeführt.Wenn du die Voraussetzungen für die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten erfüllst und genemight bekommen hast IST-Versteuerung-> Liefer oder Leistung erbracht und Rechnung geschrieben und Empfänger bezahlt -> Umsatzsteuer wird angemeldet und abgeführt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Erhaltene Anzahlungen

          Danke, das ist mir bekannt.
          Die USt für die erhaltenen Anzahlungen wird im Altjahr bereits per UStVA abgeführt, und das muss ja irgendwie in der Voranmeldung für's neue Jahr berücksichtigt werden, damit keine doppelte Besteuerung erfolgt.
          Deswegen möchte ich wissen, wo ich das in den Vordruck eintragen muss.

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            #6
            AW: Erhaltene Anzahlungen

            Wie wäre es mit einem Steuerberater?

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              #7
              AW: Erhaltene Anzahlungen

              Zitat von Zuviel-Steuerzahler Beitrag anzeigen
              Deswegen möchte ich wissen, wo ich das in den Vordruck eintragen muss.
              Sie tragen in der USt-VA Zeile 26 (Kz. 81) die zutreffende Zahl ein. Wie Sie die zutreffende Zahl ermitteln, ist kein Elster-Problem.

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                #8
                AW: Erhaltene Anzahlungen

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Wie wäre es mit einem Steuerberater?
                Es ist immer wieder erschreckend, wie viele Leute meinen, sie könnten eine Bilanz erstellen , ohne jedliches steuerliches Wissen zu haben . .
                Mfg

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                  #9
                  AW: Erhaltene Anzahlungen

                  Daher Frage an den TE, wieso er überhaupt eine Bilanz erstellt bzw. erstellen muss ?

                  Ich warte jetzt ehrlich gesagt nur auf die Antwort, dass er eine GmbH oder eine UG gegründet hat, so dass die nächste Frage lautet, wie die KSt-Erklärung erstellt wird ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Erhaltene Anzahlungen

                    @InsideFA: In Feld 81 kommen die Salden der Erlöskonten. Da 1718 am Jahresanfang auf ein Erlöskonto umgebucht/aufgelöst wird, würde dieser Saldo quasi doppelt erfasst. Kann ich den Wert für Feld 81 einfach per Taschenrechner korrigieren?

                    @Picard777: Weil wir (GbR) vor Jahren schon vom Finanzamt dazu aufgefordert wurden (Soll-Versteuerung).

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                      #11
                      AW: Erhaltene Anzahlungen

                      Eine Bilanz ist eine Gewinnermittlungsart, bei der die Erträge und Aufwendungen so abgegrenzt werden, dass sie in das Jahr kommen, zu dem sie gehören, unabhängig davon wann gezahlt wird. Ob Ihr (noch) zur Bilanzierung verpflichtet seit, richtet sich nach dem gelegentlich mal nach oben angepassten § 141 AO. Ab 2016 lauten die Beträge in Nr. 1 600.000 € und in der Nr. 4 60.000 €.

                      Wer bilanziert, bekommt auch keine UMSATZsteuerliche Istversteuerung.
                      Zuletzt geändert von Picard777; 19.11.2015, 11:19. Grund: grundsätzlicher Fehler korrigiert
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Erhaltene Anzahlungen

                        Zitat von Zuviel-Steuerzahler Beitrag anzeigen
                        @InsideFA: In Feld 81 kommen die Salden der Erlöskonten.
                        Nein, da kommt die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19% rein. Ob Sie die mit einem Taschenrechner, einer Tabellenkalkulation oder sonstwas berechnen ist vollkommen egal.

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                          #13
                          AW: Erhaltene Anzahlungen

                          @InsideFA: So meinte ich es ja.
                          "Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für steuerpflichtige Umsätze" heisst für mich nun (und so werde ich es machen), dass ich den vorgetragenen und umgebuchten Netto-Erlös, der bereits im Vorjahr umsatzsteuerlich berücksichtigt wurde, im neuen Jahr (Januar) im Feld 81 manuell subtrahiere.

                          @Picard777: Danke für den Hinweis, aber demnach bleiben wir b. a. w. zur Bilanzierung verpflichtet.
                          Deine Feststellung "Wer bilanziert, bekommt auch keine UMSATZsteuerliche Istversteuerung" ist nach meinem Dafürhalten nicht ganz korrekt; bei erhaltenen Anzahlungen ist die USt darin auch bei Bilanzierern in dem Monat fällig, in dem die Anzahlung eingegangen ist, auch wenn die "Gegenleistung" dafür erst später erbracht wird (hier: Neues Jahr). Ich verstehe das so, dass die USt im Altjahr abzuführen ist, der ertragssteuerliche Erfolg aber erst im neuen Jahr Berücksichtigung findet.

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                            #14
                            AW: Erhaltene Anzahlungen

                            Dein Einwand zu meinem Beitrag ist schon richtig. Ich meinte mit "Istversteuerung" aber die "richtige" vollumfängliche Istversteuerung nach § 20 UStG, also die für schon durchgeführte Umsätze.

                            Anzahlungen, also Zahlungen VOR erbrachter Leistung, unterliegen hingegen immer der Istversteuerung, egal ob man sowieso Istversteuerer oder Sollversteuerer ist oder Einnahme-Überschuss-Rechner oder Bilanzierer.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Erhaltene Anzahlungen

                              Dann haben wir beide ja das gleiche gemeint, Picard777.

                              Kann ich das so machen, wie oben beschrieben, den von der BuHa-Software ausgeworfenen Betrag für Feld 81 manuell zu korrieren? Die Software selbst macht's nicht, und ich hatte gehofft, dass es im Formular eine Möglichkeit gibt, bereits im Vorjahr versteuerte Umsätze gesondert zu erfassen, damit keine doppelte Besteuerung erfolgt.

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