Guten Morgen zusammen,
meine Frage betrifft das Thema Spekulationsgewinn. In der Regel ist es ja so, dass wenn die 10 Jahresfrist nicht um ist, das Haus fremd vermietet wurde, ich den Kaufpreis etc für das betreffende Objekt brauche, um den Spekulationsgewinn berechnen zu können.
Wie ist das nun, wenn das Haus nicht gekauft wurde, sondern vererbt wurde. Gibt es da eine spezielle Regelung? Nehme ich den Verkehrswert des Hauses zum Zeitpunkt als es von den Eltern auf den Sohn vererbt wurde?
Über Hinweise wo ich das nachlesen kann, wäre ich ebenfalls dankbar. Alles was ich bisher gefunden hatte, hatte zum Inhalt, dass tatsächlich Geld geflossen ist beim Kauf des Hauses. Hier in diesem Fall ist ja kein Geld im eigentlichen Sinne geflossen.
Danke im Voraus
meine Frage betrifft das Thema Spekulationsgewinn. In der Regel ist es ja so, dass wenn die 10 Jahresfrist nicht um ist, das Haus fremd vermietet wurde, ich den Kaufpreis etc für das betreffende Objekt brauche, um den Spekulationsgewinn berechnen zu können.
Wie ist das nun, wenn das Haus nicht gekauft wurde, sondern vererbt wurde. Gibt es da eine spezielle Regelung? Nehme ich den Verkehrswert des Hauses zum Zeitpunkt als es von den Eltern auf den Sohn vererbt wurde?
Über Hinweise wo ich das nachlesen kann, wäre ich ebenfalls dankbar. Alles was ich bisher gefunden hatte, hatte zum Inhalt, dass tatsächlich Geld geflossen ist beim Kauf des Hauses. Hier in diesem Fall ist ja kein Geld im eigentlichen Sinne geflossen.
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