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geldwerter Vorteil Fragen
Hi!
Ich habe eine Frage zur Versteuerung/ Angabe von geldwerten Vorteilen. Fast alles im WEB bezieht sich auf direkten Bezug Arbeitgeber - Arbeitnehmer. Ich habe eine Zuwendung von einer externen Firma bekommen (Reisekostenübernahme einer Kongressreise). Ich bin bei dieser Firma nicht beschäftigt und es erfolgte auch keine Gegenleistung. Soweit ich verstanden habe muss ich diese durch die externe Firma getragenen Kosten als geldwerten Vorteil angeben und versteuern, wenn die Firma nicht die seit 2007 geltende Pauschalierungsmöglichkeit, mit der der Zuwendende die Einkommensteuer des Beschenkten pauschal übernehmen kann, genutzt hat. Die Frage ist nur, wo genau muss ich diese Angaben machen?
Danke!
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AW: geldwerter Vorteil Fragen
Herzlich willkommen hier im Elster-Forum.
Steuerberatung darf in Deutschland nur bei Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erfolgen.
In diesem Forum werden nur Fragen rund um ELSTER beantwortet.
http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
Zur Frage :
Steuerpflichtiger Arbeitslohn wäre z. B. Zeile 20 der Anlage N (wenn deine Rechtsauffasung richtig sein sollte).Zuletzt geändert von Elster-Tester; 15.12.2015, 21:23.Mfg
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AW: geldwerter Vorteil Fragen
wenn deine Rechtsauffasung richtig sein sollteFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: geldwerter Vorteil Fragen
... werde ich wohl nicht um einen Lohnsteuerhilfsverein herumkommen
Wenn du Glück hast, bekommst du trotz des für das Forum geltenden Steuerberatungsverbots den einen oder anderen Tipp.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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