Hallo!
Vielleicht kann mir jemand bei diesem komplexen Thema helfen?
Der Sachverhalt und die steuerliche Behandlung ist mir eigentlich klar, aber ich weiß nicht, in welches - Feld - es in eine neue Umsatzsteuererklärung gehört und damit korrigiert wird und ich die zuviel gezahlte Steuer zurück erhalte.
Der Sachverhalt:
Mein Betrieb liefert Ware im Wert von € 10.000 nach Italien (innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei = ohne MwSt). Eine Steuerprüfung ergibt, dass die Gelangensbestätigung hierfür nicht vorliegt. Somit wird aus steuerfreiem Umsatz ein steuerpflichtiger Umsatz und ist mit 19% nachzuversteuern. Es wird also angenommen, dass die Lieferung nach Italien steuerpflichtig ist und ich den Betrag von € 1.900 als fiktive UmSt-Einnahme abführen muss. Ein Bescheid zur Zahlung von € 1.900.- ergeht. Damit wird faktisch eine UmSt. Einnahme angenommen, die ich nicht erzielt habe.
Über die nachgereichte Gelangensbestätigung kann die Lieferung nachgewiesen werden und das FA teilt mir mit, ich soll die Korrektur in der nächsten Umst-Erklärung machen.
Aber wie und wo kann ich kann ich diesen Sachverhalt korrigieren?
Wo finde ich in der Umst-Voranmeldung ein Feld, was dafür passen würde?
Vielleicht kann mir jemand bei diesem komplexen Thema helfen?
Der Sachverhalt und die steuerliche Behandlung ist mir eigentlich klar, aber ich weiß nicht, in welches - Feld - es in eine neue Umsatzsteuererklärung gehört und damit korrigiert wird und ich die zuviel gezahlte Steuer zurück erhalte.
Der Sachverhalt:
Mein Betrieb liefert Ware im Wert von € 10.000 nach Italien (innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei = ohne MwSt). Eine Steuerprüfung ergibt, dass die Gelangensbestätigung hierfür nicht vorliegt. Somit wird aus steuerfreiem Umsatz ein steuerpflichtiger Umsatz und ist mit 19% nachzuversteuern. Es wird also angenommen, dass die Lieferung nach Italien steuerpflichtig ist und ich den Betrag von € 1.900 als fiktive UmSt-Einnahme abführen muss. Ein Bescheid zur Zahlung von € 1.900.- ergeht. Damit wird faktisch eine UmSt. Einnahme angenommen, die ich nicht erzielt habe.
Über die nachgereichte Gelangensbestätigung kann die Lieferung nachgewiesen werden und das FA teilt mir mit, ich soll die Korrektur in der nächsten Umst-Erklärung machen.
Aber wie und wo kann ich kann ich diesen Sachverhalt korrigieren?
Wo finde ich in der Umst-Voranmeldung ein Feld, was dafür passen würde?
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