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nachgereichte Gelangensbestätigung

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    nachgereichte Gelangensbestätigung

    Hallo!

    Vielleicht kann mir jemand bei diesem komplexen Thema helfen?

    Der Sachverhalt und die steuerliche Behandlung ist mir eigentlich klar, aber ich weiß nicht, in welches - Feld - es in eine neue Umsatzsteuererklärung gehört und damit korrigiert wird und ich die zuviel gezahlte Steuer zurück erhalte.

    Der Sachverhalt:
    Mein Betrieb liefert Ware im Wert von € 10.000 nach Italien (innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei = ohne MwSt). Eine Steuerprüfung ergibt, dass die Gelangensbestätigung hierfür nicht vorliegt. Somit wird aus steuerfreiem Umsatz ein steuerpflichtiger Umsatz und ist mit 19% nachzuversteuern. Es wird also angenommen, dass die Lieferung nach Italien steuerpflichtig ist und ich den Betrag von € 1.900 als fiktive UmSt-Einnahme abführen muss. Ein Bescheid zur Zahlung von € 1.900.- ergeht. Damit wird faktisch eine UmSt. Einnahme angenommen, die ich nicht erzielt habe.

    Über die nachgereichte Gelangensbestätigung kann die Lieferung nachgewiesen werden und das FA teilt mir mit, ich soll die Korrektur in der nächsten Umst-Erklärung machen.

    Aber wie und wo kann ich kann ich diesen Sachverhalt korrigieren?
    Wo finde ich in der Umst-Voranmeldung ein Feld, was dafür passen würde?

    #2
    AW: nachgereichte Gelangensbestätigung

    Du hattest die innergemeinschaftliche Lieferung doch schon eingetragen, oder? Dorthin würde sie dann wohl gehören.

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      #3
      AW: nachgereichte Gelangensbestätigung

      Ja, klar - ich hatte die innergemeinschaftliche Lieferung unter - 41 - eingetragen.
      Aber wegen der fehlenden Gelangensbestätigung hat das FA sie als steuerpflichtigen Umsatz - 81 - gewertet, mit entsprechender Nachzahlung für die MwSt bzw. Umsatzsteuer.

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        #4
        AW: nachgereichte Gelangensbestätigung

        Wenn die innergemeinschaftliche Lieferung jetzt vom Finanzamt genauso gesehen wird dann gehört sie meiner Meinung nach in die KZ 41.

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          #5
          AW: nachgereichte Gelangensbestätigung

          Ja, der innergemeinschaftliche Umsatz war und ist richtig aufgehoben in der KZ 41.

          Allerdings habe ich zwischenzeitlich € 1.900 (um den Wert aus dem Fall zu nehmen) an das FA überweisen müssen, weil die Exportbescheinigung nicht vorhanden war.
          Und wie bekomme ich die € 1900.- nun zurück?

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            #6
            AW: nachgereichte Gelangensbestätigung

            Zitat von etrak Beitrag anzeigen
            Ja, der innergemeinschaftliche Umsatz war und ist richtig aufgehoben in der KZ 41.

            Allerdings habe ich zwischenzeitlich € 1.900 (um den Wert aus dem Fall zu nehmen) an das FA überweisen müssen, weil die Exportbescheinigung nicht vorhanden war.
            Und wie bekomme ich die € 1900.- nun zurück?
            Das würde ich an deiner Stelle direkt mit dem Finanzamt klären.
            Der richtige Weg wäre ein Einspruch gegen den Bescheid.
            Mfg

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              #7
              AW: nachgereichte Gelangensbestätigung

              Hallo etrak,
              reiche eine korrigierte Umsatzsteuer-Voranmeldung ein und dann passt es mit der Erstattung. Normalerweise kannst du erst ändern, wenn du die erforderliche Bescheinigung hast.
              Das könnte wie schon gesagt eine Berichtigung über die Voranmeldung sein oder eine korrigierte Jahreserklärung. Du musst dann den Umsatz in der Kz 81 entsprechend ändern.

              Tschüß
              Zuletzt geändert von holzgoe; 30.12.2015, 08:03. Grund: Ergänzung

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                #8
                AW: nachgereichte Gelangensbestätigung

                Danke für die Unterstützung von verschiedenen Seiten!

                Ich denke auch, dass die UmSt-Jahreserklärung den Sachverhalt wieder klarrückt.
                Dort werden ja steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze und die entsprechenden Vorauszahlungen zusammengefasst und dann müsste sich zeigen, dass ich eigentlich € 1.900.- zu viel entrichtet habe.

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                  #9
                  AW: nachgereichte Gelangensbestätigung

                  Hallo etrak,

                  kannst du natürlich auch machen, kommt ja nur darauf an, wann du die Umsatzsteuer-Erklärung einreichst. Mit einer korrigierten Umsatzsteuer-Voranmeldung hast du das schneller über den Tisch, ist ja schließlich auch dein Geld.

                  Tschüß

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