Liebe Foraner,
ich habe über die Forensuche schon einiges zum Zuflussprinzip nach §11 EStG gefunden. Grundlage für die Anwendung der "10-Tage-Regel" zum Jahreswechsel scheint ja die Regelmäßigkeit von wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben zu sein. Nun habe ich in einem Kommentar (Frotscher/Geurts) Folgendes zum Begriff der Regelmäßigkeit gefunden:
>Das Erfordernis der Regelmäßigkeit ist dann gegeben, wenn die Einnahmen nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis in bestimmten Zeitabständen (jährlich, monatlich) zu festen Zahlungs- bzw. Fälligkeitsterminen zufließen. <
Entspricht diese Auslegung der Praxis beim Finanzamt? Wie würden Honorare, die nur nach Erbringung einer (immer gleichen) Leistung und nur nach Rechnungsstellung, dann aber zuverlässig innerhalb 4-6 Wochen zu verschiedensten Terminen (z.B. mal am 5., mal am 10., mal am 20. eines Monats) ausgezahlt werden, steuerlich gewertet? Könnte man diese, wenn sie z.B. am 5.Januar des Jahres 2017 zugehen (also noch innerhalb der "10-Tages-Regel") dennoch für 2017 als zugeflossen in die EÜR einstellen?
Wäre toll, wenn das jemand beantworten könnte!
Danke und Gruß von Charlotte
ich habe über die Forensuche schon einiges zum Zuflussprinzip nach §11 EStG gefunden. Grundlage für die Anwendung der "10-Tage-Regel" zum Jahreswechsel scheint ja die Regelmäßigkeit von wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben zu sein. Nun habe ich in einem Kommentar (Frotscher/Geurts) Folgendes zum Begriff der Regelmäßigkeit gefunden:
>Das Erfordernis der Regelmäßigkeit ist dann gegeben, wenn die Einnahmen nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis in bestimmten Zeitabständen (jährlich, monatlich) zu festen Zahlungs- bzw. Fälligkeitsterminen zufließen. <
Entspricht diese Auslegung der Praxis beim Finanzamt? Wie würden Honorare, die nur nach Erbringung einer (immer gleichen) Leistung und nur nach Rechnungsstellung, dann aber zuverlässig innerhalb 4-6 Wochen zu verschiedensten Terminen (z.B. mal am 5., mal am 10., mal am 20. eines Monats) ausgezahlt werden, steuerlich gewertet? Könnte man diese, wenn sie z.B. am 5.Januar des Jahres 2017 zugehen (also noch innerhalb der "10-Tages-Regel") dennoch für 2017 als zugeflossen in die EÜR einstellen?
Wäre toll, wenn das jemand beantworten könnte!
Danke und Gruß von Charlotte
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