AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011
Hallo, erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten!
Es handelt sich hier um ein Bachelorstudium, ich habe eine Ausbildung zum Großhandelskaufmann gemacht und dann Wirtschaftsingenieurwesen studiert. Aus meiner Sicht ist das Bachelorstudium als weiterführende Ausbildung anzusehen. Ich kann daher die Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen?
Wegen der Fahrtkosten zur Universität ist es etwas schwierig, ich habe hierfür das Auto meiner Eltern benutzt. In dem Artikel steht, dass die Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe anzusetzen sind - das ist allerdings wirklich schwierig abzuschätzen...gefahren bin ich 220 Tage im Jahr, einfache Entfernung sind 22 Kilometer. Wenn die Entfernungspauschale nicht gilt, wie gebe ich das an?
Außerdem habe ich studentische KV-Beiträge in Höhe von 738,21 und PV-Beiträge in Höhe von 150,08 gezahlt - wie ist das anzugeben?
Ich war als Geringfügig Beschäftigter nach §8 Abs. 1 Nr. SGB IV angestellt. Keine Gleitzone, Einzugsstelle für die SV war die Minijob-Zentrale. Der Arbeitgeber hat für mich laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung Rentenversicherungsbeiträge gezahlt (Zeile 22) - helfen diese Informationen?
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Keine Ankündigung bisher.
Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011
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AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011
Die große Frage ist aber vor allem:
Erststudium/Erstausbildung: ja oder nein?
Wenn ja, wird das FA deine Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studium nur als SA anerkennen und es kommt zu keinem Verlustvortrag
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AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011
Wenn du den Minijob auf Lohnsteuerkarte absolviert hast, was möglich ist, dann kommst du, wie bereits selbst berechnet, beim Gesamtbetrag der Einkünfte nicht auf einen negativen Betrag.
Da du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, spricht alles dafür, dass der Minijob nicht pauschal versteuert wurde.
Den Kredit hast du erhalten und nicht gewährt, der spielt im Moment keine Rolle.
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Nachtrag zu den Fahrtkosten zur Hochschule:
Es darf 2011 nicht die Entfernungspauschale angesetzt werden!
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Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011
Hallo,
ich würde gerne kurzfristig eine Steuererklärung für 2011 abgegeben. Zu dieser Zeit habe ich studiert und hatte einen Nebenjob. Meine Frage ist, ob ich einen Verlustvortrag erreichen kann.
Ich hatte einen Nebenjob, die Arbeitsstätte wurden an 79 Tagen besucht, Entfernung war einfach 26 KM. Das Ganze wurde laut den Unterlagen über die Minijobzentrale erledigt, allerdings habe ich trotzdem eine elektronische Lohnsteuererklärung erhalten. Verdient habe ich im Laufe des Jahres 4566,03 Euro. Ich habe monatlich immer unter 400 verdient.
Hier sind meine Aufwendungen aufgestellt:
1.) Wege zur Arbeitsstätte: 79 Tage insgesamt, 26 Kilometer Entfernung, 79 x 26 x 0,30 = 616,20 Euro
2.) Unter Fortbildungskosten in Zeile 44 habe ich die Fahrtwege im Studium eingetragen: 220 Tage insgesamt, 22 Kilometer Entfernung, 220x 22 x 0,30 = 1452,00 Euro
3.) Studiengebühren (1048 Euro) habe ich als Werbungskosten in Zeile 44 eingetragen = 1048 Euro
4.) Kontoführungsgebühren in Zeile 48 = 16 Euro pauschal
5.) Arbeitsmittel in Zeile 48 = 110 Euro pauschal
Im Moment komme ich auf insgesamt 3242 Euro an Werbungskosten, insgesamt habe ich aber 4566 Euro verdient - es handelt sich aber um eine geringfügige Beschäftigung, die eigentlich schond durch den Arbeitgeber versteuert wurde.
Frage 1.) Verbleibt ein Verlustvortrag oder lohnt es sich für mich nicht, eine Erklärung abzugeben, da ich zu viel verdient habe?
Frage 2.) Zusätzlich habe ich einen Studienkredit in Höhe von 1200 Euro aufgenommen - wie ist dieser anzusetzen?
Belege für die Fahrtkosten habe ich leider keine...ich bin für jeden Rat dankbar!
Viele Grüße!
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