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Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

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  • neysee
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Zitat von Hans85 Beitrag anzeigen
    2010 und 2012 war die Situation ähnlich, Studium plus Einkünfte monatlich unter 400 Euro.
    Was Picard dir schonend beibringen will, Verlustvorträge sind kein Ponyhof. Schon deine Angabe, dass die Situation 2012 ähnlich sei wie 2011 lässt mal wieder Spekulationen allen Raum, da dir selbst die Situation 2011 reichlich unklar zu sein scheint.

    Sprich, hast du 2012 an sich einen positiven GdE, wird der Verlustvortrag hemmungslos darauf angewendet, egal ob du da überhaupt Steuern gezahlt hättest oder nicht. Bleibt was übrig, wird es vorgetragen. Das geht jedes Jahr so weiter. Und wenn du Pech hast, bist du in irgendeinem Jahr 201x mal fertig mit dem Studium, fängst im November an zu arbeiten, verdienst in den zwei Monaten 8000€, und flupp, ist der Verlustvortrag weg. Ende Gelände.

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  • Hans85
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Ganz andere Frage mal dazu, rein praktisch: Wie hoch wäre denn der Gesamtbetrag der Einkünfte 2010 und 2012 ?

    Ich frage einfach mal deshalb, weil ich schon zu oft da ellenlangen Schriftverkehr gesehen habe und das Ergebnis hinterher war, dass es um Kaisers Bart ging, da bei Verlustvor- und -rücktrag die Steuer von 2010 und 2012 die Einkommensteuer 0 € war und blieb, der Verlust aber sowieso wirkungslos aufgebraucht war.
    2010 und 2012 war die Situation ähnlich, Studium plus Einkünfte monatlich unter 400 Euro.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Ganz andere Frage mal dazu, rein praktisch: Wie hoch wäre denn der Gesamtbetrag der Einkünfte 2010 und 2012 ?

    Ich frage einfach mal deshalb, weil ich schon zu oft da ellenlangen Schriftverkehr gesehen habe und das Ergebnis hinterher war, dass es um Kaisers Bart ging, da bei Verlustvor- und -rücktrag die Steuer von 2010 und 2012 die Einkommensteuer 0 € war und blieb, der Verlust aber sowieso wirkungslos aufgebraucht war.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Habe ich doch oben schon geschrieben:

    Für Arbeitnehmer, für die die Lohnsteuer ausschließlich nach den §§ 40, 40a, 40b EStG pauschal erhoben wird, insbesondere also bei pauschal versteuerten Minijobs, ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erteilen!

    2011 gab es noch keine erste Tätigkeitsstätte! Bei Reisekosten kann der tatsächliche Aufwand bzw. bei Nutzung eines eigenen PKWs eine Pauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden.

    Das Problem ist, dass der benutzte PKW auf deine Eltern zugelassen war. Wenn diese auch die Kosten getragen haben, könnte das Finanzamt die Auffassung vertreten, dass der Ansatz der Pauschale zu einer unzutreffenden Besteuerung führt.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Zitat von Hans85 Beitrag anzeigen
    es handelt sich hierbei um Fahrten von meinem Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte (Universität). Falls es Reisekosten sind, was wäre denn anders? Gelten bei Reisekosten nicht die 0,30 € / Kilometer?
    Entfernungspauschale sind 30 Ct/Entfernungs-km (weitgehend) verkehrsmittelunabhängig, Auswärtstätigkeit reale Kosten, entweder Fahrkarten oder 30 Ct/gefahrenem km bei Pkw.

    Zitat von Hans85 Beitrag anzeigen
    Seid ihr euch wirklich sicher mit der Informationen zu der Pauschalbesteuerung? Ich habe gerade nochmals meine Unterlagen kontrolliert, ich finde hier leider keine Angabe, ob pauschalversteuert oder nicht. Als ich 2010 dort begonnen habe, habe ich aber eine Lohnsteuerkarte bzw. die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Arbeitgeber abgeben müssen.
    Scherzkeks. Wie sollen wir sicher sein, wie dein Minijob versteuert wurde. Dass es eine Lohnsteuerbescheinigung gab und du deine Lohnsteuerkarte bzw. die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Arbeitgeber abgeben musstest, lässt aber doch wenig Zweifel.

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  • Hans85
    antwortet
    Hallo,

    es handelt sich hierbei um Fahrten von meinem Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte (Universität). Falls es Reisekosten sind, was wäre denn anders? Gelten bei Reisekosten nicht die 0,30 € / Kilometer?

    Seid ihr euch wirklich sicher mit der Informationen zu der Pauschalbesteuerung? Ich habe gerade nochmals meine Unterlagen kontrolliert, ich finde hier leider keine Angabe, ob pauschalversteuert oder nicht. Als ich 2010 dort begonnen habe, habe ich aber eine Lohnsteuerkarte bzw. die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Arbeitgeber abgeben müssen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Ja, das Steuerrecht und die wirtschaftliche Betrachtungsweise passen leider nicht immer zusammen, obwohl letztere das Steuerrecht prägen sollte!

    Deshalb erstattet mir einer meiner Söhne für die Nutzung meiner Autos für berufliche Fahrten im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit vorsorglich 30 Cent je Kilometer.

    Wie viel ich ihm davon dann zurückgebe, ist dann meine Sache.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Das Finanzamt beurteilt nach dem Steuerrecht und nicht nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise.
    Und das ist ein Unterschied.

    Ich will nicht behaupten, dass deine Rechtsauffassung falsch ist, aber ich zweifle zumindest daran, dass sie richtig ist

    Schlicht gesagt : Ich weiß nicht, was richtig ist.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Da magst du recht haben, wobei das natürlich schon sehr häufig vorkommt, dass Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung ein auf sie zugelassenes Fahrzeug einem Kind überlassen.

    Würden die Eltern dem Kind alle Kosten für ein auf das Kind zugelassenes Auto ersetzen, wäre die Geltendmachung von 30 Cent je km sicher kein Problem.

    Die Frage ist, wo liegt bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Unterschied?

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ein zur Nutzung überlassenes Auto darf so behandelt werden wie ein eigenes, also mit 0,30 € je km.
    Bei Fahrten zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitsstätte wäre ich deiner Meinung.

    Wir bewegen uns aber im Bereich der Reisekosten. Da bin ich mir nicht so sicher, ob du damit auch richtig liegst.
    Ohne Aufwand, gibt's dort nämlich normalerweise keinen Ansatz.
    Ob der Threadersteller einen Aufwand hatte, weiß nur er.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    ... und ich wohl keine Chance auf einen Verlustvortrag habe?
    Wenn wegen des Ansatzes der tatsächlichen Kilometer für die Fahrten zum Studium doch ein Verlust beim GdE rauskommen sollte, dann fällt dieser sehr gering aus.

    Das kannst du ja selbst ausrechnen, da musst du ja nur alle Daten in ElsterFormular eingeben.

    Für Arbeitnehmer, für die die Lohnsteuer ausschließlich nach den §§ 40, 40a, 40b EStG pauschal erhoben wird, insbesondere also bei pauschal versteuerten Minijobs, ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erteilen!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 29.12.2015, 17:02.

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  • Hans85
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Hallo, ihr habt natürlich recht, die Fragen beziehen sich nur teilweise auf Elster...aufgrund einiger familiärer Angelegenheiten bin ich hier sehr spät dran...

    Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Steuerklasse 1 eingetragen. Ist das ein sicherer Indikator, dass in meinem Fall dann keine Pauschalbesteuerung vorliegt?

    Das würde wiederum bedeuten, dass mein Einkommen von 4566 voll gegen die Werbungskosten gerechnet wird und ich wohl keine Chance auf einen Verlustvortrag habe?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Wenn du eine Ausbildung zum Großhandelskaufmann gemacht hast, ist das Studium eine 2. Ausbildung, also können Werbungskosten für die Zweitausbildung geltend gemacht werden.

    Die sozialversicherungsrechtliche Qualifizierung deines Minijobs ist steuerlich nicht relevant. Wenn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung eine Lohnsteuerklasse (normal die Klasse I) angegeben ist, dann hast du ganz normal auf Steuerklasse gearbeitet.

    Ein zur Nutzung überlassenes Auto darf so behandelt werden wie ein eigenes, also mit 0,30 € je km.

    Für die Inanspruchnahme eines Lohnsteuerhilfevereins wird die Zeit etwas knapp sein, deshalb fällt meine Antwort etwas großzügiger aus, als das für eine Hilfestellung zu ElsterFormular sein müsste.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, hilft nich weiter, solange nicht klar ist, ob diese auf Lohnsteuerkarte oder pauschal besteuert wurde. Die Angaben hierzu widersprechen sich.

    Fahrkosten bei Auswärtstätigkeiten mit Pkw können mit 30 Ct je gefahrenem km angesetzt werden.

    Wie charlie24 schon korrekt festgestellt hat, sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeitäge Sonderausgaben und beeinflussen zwar das zvE, aber nicht den GdE, somit sind diese für einen evtl. Verlustvortrag ohne Belang.

    Zusammenhang mit Elster: Nicht erkennbar.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Wenn deine Werbungskosten nicht höher als dein Bruttoarbeitslohn ist, dann lohnt es sich nicht eine Steuererklärung einzureichen.

    Was Werbungskosten sind und was nicht, hat mit Elster nicht viel zu tun, ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerliteratur helfen dir dabei.

    Krankenversicherung jedenfalls sind keine Werbungkosten, sondern Sonderausgaben.

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