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Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

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    Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Hallo,

    ich würde gerne kurzfristig eine Steuererklärung für 2011 abgegeben. Zu dieser Zeit habe ich studiert und hatte einen Nebenjob. Meine Frage ist, ob ich einen Verlustvortrag erreichen kann.

    Ich hatte einen Nebenjob, die Arbeitsstätte wurden an 79 Tagen besucht, Entfernung war einfach 26 KM. Das Ganze wurde laut den Unterlagen über die Minijobzentrale erledigt, allerdings habe ich trotzdem eine elektronische Lohnsteuererklärung erhalten. Verdient habe ich im Laufe des Jahres 4566,03 Euro. Ich habe monatlich immer unter 400 verdient.

    Hier sind meine Aufwendungen aufgestellt:

    1.) Wege zur Arbeitsstätte: 79 Tage insgesamt, 26 Kilometer Entfernung, 79 x 26 x 0,30 = 616,20 Euro

    2.) Unter Fortbildungskosten in Zeile 44 habe ich die Fahrtwege im Studium eingetragen: 220 Tage insgesamt, 22 Kilometer Entfernung, 220x 22 x 0,30 = 1452,00 Euro

    3.) Studiengebühren (1048 Euro) habe ich als Werbungskosten in Zeile 44 eingetragen = 1048 Euro
    4.) Kontoführungsgebühren in Zeile 48 = 16 Euro pauschal
    5.) Arbeitsmittel in Zeile 48 = 110 Euro pauschal

    Im Moment komme ich auf insgesamt 3242 Euro an Werbungskosten, insgesamt habe ich aber 4566 Euro verdient - es handelt sich aber um eine geringfügige Beschäftigung, die eigentlich schond durch den Arbeitgeber versteuert wurde.

    Frage 1.) Verbleibt ein Verlustvortrag oder lohnt es sich für mich nicht, eine Erklärung abzugeben, da ich zu viel verdient habe?

    Frage 2.) Zusätzlich habe ich einen Studienkredit in Höhe von 1200 Euro aufgenommen - wie ist dieser anzusetzen?

    Belege für die Fahrtkosten habe ich leider keine...ich bin für jeden Rat dankbar!

    Viele Grüße!

    #2
    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

    Wenn du den Minijob auf Lohnsteuerkarte absolviert hast, was möglich ist, dann kommst du, wie bereits selbst berechnet, beim Gesamtbetrag der Einkünfte nicht auf einen negativen Betrag.

    Da du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, spricht alles dafür, dass der Minijob nicht pauschal versteuert wurde.

    Den Kredit hast du erhalten und nicht gewährt, der spielt im Moment keine Rolle.

    - - - Aktualisiert - - -

    Nachtrag zu den Fahrtkosten zur Hochschule:

    Es darf 2011 nicht die Entfernungspauschale angesetzt werden!

    http://www.sis-verlag.de/archiv/lohn...llzeitstudiums
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

      Die große Frage ist aber vor allem:

      Erststudium/Erstausbildung: ja oder nein?

      Wenn ja, wird das FA deine Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studium nur als SA anerkennen und es kommt zu keinem Verlustvortrag
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

        Hallo, erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten!

        Es handelt sich hier um ein Bachelorstudium, ich habe eine Ausbildung zum Großhandelskaufmann gemacht und dann Wirtschaftsingenieurwesen studiert. Aus meiner Sicht ist das Bachelorstudium als weiterführende Ausbildung anzusehen. Ich kann daher die Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen?

        Wegen der Fahrtkosten zur Universität ist es etwas schwierig, ich habe hierfür das Auto meiner Eltern benutzt. In dem Artikel steht, dass die Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe anzusetzen sind - das ist allerdings wirklich schwierig abzuschätzen...gefahren bin ich 220 Tage im Jahr, einfache Entfernung sind 22 Kilometer. Wenn die Entfernungspauschale nicht gilt, wie gebe ich das an?

        Außerdem habe ich studentische KV-Beiträge in Höhe von 738,21 und PV-Beiträge in Höhe von 150,08 gezahlt - wie ist das anzugeben?

        Ich war als Geringfügig Beschäftigter nach §8 Abs. 1 Nr. SGB IV angestellt. Keine Gleitzone, Einzugsstelle für die SV war die Minijob-Zentrale. Der Arbeitgeber hat für mich laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung Rentenversicherungsbeiträge gezahlt (Zeile 22) - helfen diese Informationen?
        Zuletzt geändert von Hans85; 29.12.2015, 15:22.

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          #5
          AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

          Wenn deine Werbungskosten nicht höher als dein Bruttoarbeitslohn ist, dann lohnt es sich nicht eine Steuererklärung einzureichen.

          Was Werbungskosten sind und was nicht, hat mit Elster nicht viel zu tun, ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerliteratur helfen dir dabei.

          Krankenversicherung jedenfalls sind keine Werbungkosten, sondern Sonderausgaben.
          Mfg

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            #6
            AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

            Dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, hilft nich weiter, solange nicht klar ist, ob diese auf Lohnsteuerkarte oder pauschal besteuert wurde. Die Angaben hierzu widersprechen sich.

            Fahrkosten bei Auswärtstätigkeiten mit Pkw können mit 30 Ct je gefahrenem km angesetzt werden.

            Wie charlie24 schon korrekt festgestellt hat, sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeitäge Sonderausgaben und beeinflussen zwar das zvE, aber nicht den GdE, somit sind diese für einen evtl. Verlustvortrag ohne Belang.

            Zusammenhang mit Elster: Nicht erkennbar.

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              #7
              AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

              Wenn du eine Ausbildung zum Großhandelskaufmann gemacht hast, ist das Studium eine 2. Ausbildung, also können Werbungskosten für die Zweitausbildung geltend gemacht werden.

              Die sozialversicherungsrechtliche Qualifizierung deines Minijobs ist steuerlich nicht relevant. Wenn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung eine Lohnsteuerklasse (normal die Klasse I) angegeben ist, dann hast du ganz normal auf Steuerklasse gearbeitet.

              Ein zur Nutzung überlassenes Auto darf so behandelt werden wie ein eigenes, also mit 0,30 € je km.

              Für die Inanspruchnahme eines Lohnsteuerhilfevereins wird die Zeit etwas knapp sein, deshalb fällt meine Antwort etwas großzügiger aus, als das für eine Hilfestellung zu ElsterFormular sein müsste.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

                Hallo, ihr habt natürlich recht, die Fragen beziehen sich nur teilweise auf Elster...aufgrund einiger familiärer Angelegenheiten bin ich hier sehr spät dran...

                Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Steuerklasse 1 eingetragen. Ist das ein sicherer Indikator, dass in meinem Fall dann keine Pauschalbesteuerung vorliegt?

                Das würde wiederum bedeuten, dass mein Einkommen von 4566 voll gegen die Werbungskosten gerechnet wird und ich wohl keine Chance auf einen Verlustvortrag habe?

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                  #9
                  AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

                  ... und ich wohl keine Chance auf einen Verlustvortrag habe?
                  Wenn wegen des Ansatzes der tatsächlichen Kilometer für die Fahrten zum Studium doch ein Verlust beim GdE rauskommen sollte, dann fällt dieser sehr gering aus.

                  Das kannst du ja selbst ausrechnen, da musst du ja nur alle Daten in ElsterFormular eingeben.

                  Für Arbeitnehmer, für die die Lohnsteuer ausschließlich nach den §§ 40, 40a, 40b EStG pauschal erhoben wird, insbesondere also bei pauschal versteuerten Minijobs, ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erteilen!
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 29.12.2015, 18:02.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ein zur Nutzung überlassenes Auto darf so behandelt werden wie ein eigenes, also mit 0,30 € je km.
                    Bei Fahrten zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitsstätte wäre ich deiner Meinung.

                    Wir bewegen uns aber im Bereich der Reisekosten. Da bin ich mir nicht so sicher, ob du damit auch richtig liegst.
                    Ohne Aufwand, gibt's dort nämlich normalerweise keinen Ansatz.
                    Ob der Threadersteller einen Aufwand hatte, weiß nur er.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

                      Da magst du recht haben, wobei das natürlich schon sehr häufig vorkommt, dass Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung ein auf sie zugelassenes Fahrzeug einem Kind überlassen.

                      Würden die Eltern dem Kind alle Kosten für ein auf das Kind zugelassenes Auto ersetzen, wäre die Geltendmachung von 30 Cent je km sicher kein Problem.

                      Die Frage ist, wo liegt bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Unterschied?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

                        Das Finanzamt beurteilt nach dem Steuerrecht und nicht nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise.
                        Und das ist ein Unterschied.

                        Ich will nicht behaupten, dass deine Rechtsauffassung falsch ist, aber ich zweifle zumindest daran, dass sie richtig ist

                        Schlicht gesagt : Ich weiß nicht, was richtig ist.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

                          Ja, das Steuerrecht und die wirtschaftliche Betrachtungsweise passen leider nicht immer zusammen, obwohl letztere das Steuerrecht prägen sollte!

                          Deshalb erstattet mir einer meiner Söhne für die Nutzung meiner Autos für berufliche Fahrten im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit vorsorglich 30 Cent je Kilometer.

                          Wie viel ich ihm davon dann zurückgebe, ist dann meine Sache.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            es handelt sich hierbei um Fahrten von meinem Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte (Universität). Falls es Reisekosten sind, was wäre denn anders? Gelten bei Reisekosten nicht die 0,30 € / Kilometer?

                            Seid ihr euch wirklich sicher mit der Informationen zu der Pauschalbesteuerung? Ich habe gerade nochmals meine Unterlagen kontrolliert, ich finde hier leider keine Angabe, ob pauschalversteuert oder nicht. Als ich 2010 dort begonnen habe, habe ich aber eine Lohnsteuerkarte bzw. die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Arbeitgeber abgeben müssen.

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                              #15
                              AW: Steuererklärung Student Verlustvortrag 2011

                              Zitat von Hans85 Beitrag anzeigen
                              es handelt sich hierbei um Fahrten von meinem Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte (Universität). Falls es Reisekosten sind, was wäre denn anders? Gelten bei Reisekosten nicht die 0,30 € / Kilometer?
                              Entfernungspauschale sind 30 Ct/Entfernungs-km (weitgehend) verkehrsmittelunabhängig, Auswärtstätigkeit reale Kosten, entweder Fahrkarten oder 30 Ct/gefahrenem km bei Pkw.

                              Zitat von Hans85 Beitrag anzeigen
                              Seid ihr euch wirklich sicher mit der Informationen zu der Pauschalbesteuerung? Ich habe gerade nochmals meine Unterlagen kontrolliert, ich finde hier leider keine Angabe, ob pauschalversteuert oder nicht. Als ich 2010 dort begonnen habe, habe ich aber eine Lohnsteuerkarte bzw. die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Arbeitgeber abgeben müssen.
                              Scherzkeks. Wie sollen wir sicher sein, wie dein Minijob versteuert wurde. Dass es eine Lohnsteuerbescheinigung gab und du deine Lohnsteuerkarte bzw. die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Arbeitgeber abgeben musstest, lässt aber doch wenig Zweifel.

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