Hallo,
ich würde gerne kurzfristig eine Steuererklärung für 2011 abgegeben. Zu dieser Zeit habe ich studiert und hatte einen Nebenjob. Meine Frage ist, ob ich einen Verlustvortrag erreichen kann.
Ich hatte einen Nebenjob, die Arbeitsstätte wurden an 79 Tagen besucht, Entfernung war einfach 26 KM. Das Ganze wurde laut den Unterlagen über die Minijobzentrale erledigt, allerdings habe ich trotzdem eine elektronische Lohnsteuererklärung erhalten. Verdient habe ich im Laufe des Jahres 4566,03 Euro. Ich habe monatlich immer unter 400 verdient.
Hier sind meine Aufwendungen aufgestellt:
1.) Wege zur Arbeitsstätte: 79 Tage insgesamt, 26 Kilometer Entfernung, 79 x 26 x 0,30 = 616,20 Euro
2.) Unter Fortbildungskosten in Zeile 44 habe ich die Fahrtwege im Studium eingetragen: 220 Tage insgesamt, 22 Kilometer Entfernung, 220x 22 x 0,30 = 1452,00 Euro
3.) Studiengebühren (1048 Euro) habe ich als Werbungskosten in Zeile 44 eingetragen = 1048 Euro
4.) Kontoführungsgebühren in Zeile 48 = 16 Euro pauschal
5.) Arbeitsmittel in Zeile 48 = 110 Euro pauschal
Im Moment komme ich auf insgesamt 3242 Euro an Werbungskosten, insgesamt habe ich aber 4566 Euro verdient - es handelt sich aber um eine geringfügige Beschäftigung, die eigentlich schond durch den Arbeitgeber versteuert wurde.
Frage 1.) Verbleibt ein Verlustvortrag oder lohnt es sich für mich nicht, eine Erklärung abzugeben, da ich zu viel verdient habe?
Frage 2.) Zusätzlich habe ich einen Studienkredit in Höhe von 1200 Euro aufgenommen - wie ist dieser anzusetzen?
Belege für die Fahrtkosten habe ich leider keine...ich bin für jeden Rat dankbar!
Viele Grüße!
ich würde gerne kurzfristig eine Steuererklärung für 2011 abgegeben. Zu dieser Zeit habe ich studiert und hatte einen Nebenjob. Meine Frage ist, ob ich einen Verlustvortrag erreichen kann.
Ich hatte einen Nebenjob, die Arbeitsstätte wurden an 79 Tagen besucht, Entfernung war einfach 26 KM. Das Ganze wurde laut den Unterlagen über die Minijobzentrale erledigt, allerdings habe ich trotzdem eine elektronische Lohnsteuererklärung erhalten. Verdient habe ich im Laufe des Jahres 4566,03 Euro. Ich habe monatlich immer unter 400 verdient.
Hier sind meine Aufwendungen aufgestellt:
1.) Wege zur Arbeitsstätte: 79 Tage insgesamt, 26 Kilometer Entfernung, 79 x 26 x 0,30 = 616,20 Euro
2.) Unter Fortbildungskosten in Zeile 44 habe ich die Fahrtwege im Studium eingetragen: 220 Tage insgesamt, 22 Kilometer Entfernung, 220x 22 x 0,30 = 1452,00 Euro
3.) Studiengebühren (1048 Euro) habe ich als Werbungskosten in Zeile 44 eingetragen = 1048 Euro
4.) Kontoführungsgebühren in Zeile 48 = 16 Euro pauschal
5.) Arbeitsmittel in Zeile 48 = 110 Euro pauschal
Im Moment komme ich auf insgesamt 3242 Euro an Werbungskosten, insgesamt habe ich aber 4566 Euro verdient - es handelt sich aber um eine geringfügige Beschäftigung, die eigentlich schond durch den Arbeitgeber versteuert wurde.
Frage 1.) Verbleibt ein Verlustvortrag oder lohnt es sich für mich nicht, eine Erklärung abzugeben, da ich zu viel verdient habe?
Frage 2.) Zusätzlich habe ich einen Studienkredit in Höhe von 1200 Euro aufgenommen - wie ist dieser anzusetzen?
Belege für die Fahrtkosten habe ich leider keine...ich bin für jeden Rat dankbar!
Viele Grüße!
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