Hallo Community,
ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuererklärung für 2011 (freiwillige Abgabe).
2011 habe ich in der Zeit von Januar bis Ende Juni ein FSJ gemacht und hierüber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Auf mein Taschengeld (ca. 300 Euro/Monat) musste ich keine Steuern lt. Ausdruck zahlen.
Anschließend habe ich 2011 von September bis Ende Dezember ein duales Studium durchgeführt und möchte nun eine freiwillige Erklärung abgeben um einen Verlustvortrag zu erreichen (hohe Werbungskosten).
Muss ich das Freiwillige Soziale Jahr in ELSTER überhaupt erwähnen? Und wenn ja, müsste ich dann nicht auch Fahrtkosten usw. geltend machen?
Grüße und für alle Leserinnen und Leser einen guten Rutsch!
ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuererklärung für 2011 (freiwillige Abgabe).
2011 habe ich in der Zeit von Januar bis Ende Juni ein FSJ gemacht und hierüber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Auf mein Taschengeld (ca. 300 Euro/Monat) musste ich keine Steuern lt. Ausdruck zahlen.
Anschließend habe ich 2011 von September bis Ende Dezember ein duales Studium durchgeführt und möchte nun eine freiwillige Erklärung abgeben um einen Verlustvortrag zu erreichen (hohe Werbungskosten).
Muss ich das Freiwillige Soziale Jahr in ELSTER überhaupt erwähnen? Und wenn ja, müsste ich dann nicht auch Fahrtkosten usw. geltend machen?
Grüße und für alle Leserinnen und Leser einen guten Rutsch!
Kommentar