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Freiwilliges Soziales Jahr und duales Studium

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    Freiwilliges Soziales Jahr und duales Studium

    Hallo Community,

    ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuererklärung für 2011 (freiwillige Abgabe).

    2011 habe ich in der Zeit von Januar bis Ende Juni ein FSJ gemacht und hierüber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Auf mein Taschengeld (ca. 300 Euro/Monat) musste ich keine Steuern lt. Ausdruck zahlen.

    Anschließend habe ich 2011 von September bis Ende Dezember ein duales Studium durchgeführt und möchte nun eine freiwillige Erklärung abgeben um einen Verlustvortrag zu erreichen (hohe Werbungskosten).

    Muss ich das Freiwillige Soziale Jahr in ELSTER überhaupt erwähnen? Und wenn ja, müsste ich dann nicht auch Fahrtkosten usw. geltend machen?

    Grüße und für alle Leserinnen und Leser einen guten Rutsch!

    #2
    AW: Freiwilliges Soziales Jahr und duales Studium

    Hast Du Dir die Anlage N schonmal angeschaut?

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      #3
      AW: Freiwilliges Soziales Jahr und duales Studium

      Hallo,

      schau mal hier
      http://www.bundes-freiwilligendienst.de/steuer.html

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Freiwilliges Soziales Jahr und duales Studium

        Hallo,

        in die Anlage N bin ich für mein duales Studium (Fahrtkosten, Arbeitsmittel usw) eigentlich schon tief eingestiegen...

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          #5
          AW: Freiwilliges Soziales Jahr und duales Studium

          Wer einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, hat Arbeitslohn bezogen, der in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist, auch wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde!
          Nix mit Taschengeld!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Freiwilliges Soziales Jahr und duales Studium

            Das Taschengeld ist selbstverständlich steuerfrei. Nachzulesen bei" Bundesfreiwilligendienst".

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              #7
              AW: Freiwilliges Soziales Jahr und duales Studium

              Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
              Das Taschengeld ist selbstverständlich steuerfrei. Nachzulesen bei" Bundesfreiwilligendienst".
              Genau. So steht's ja auch in Figuls Link:

              Die Einnahmen aus dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) werden besteuert - nicht jedoch das Taschengeld

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                #8
                AW: Freiwilliges Soziales Jahr und duales Studium

                Bei der Ausfüllhilfe zu Zeile 30 der Anlage N - 'Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung' steht auch:

                "Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte auch die Zeiten an, in denen Sie ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn (zum Beispiel Minijob) bezogen haben."

                Da das FSJ bzw. das Taschengeld steuerfrei war/ist und vor dem dualen Studium stattgefunden hat habe ich es jetzt in dieser Zeile vermerkt und als Bezeichnung Art (FSJ) und Dauer eingegeben.

                Ich danke Euch für die Hilfe! Guten Rutsch und frohes Neues!

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