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    Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo!

    Ich arbeite selbstständig als Webentwickler und wollte gerade meine Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal 2015 abschicken.
    Nun habe ich folgendes Problem: Ich habe mir im Dezember 2015 noch einen PC gekauft und möchte diesen nun gerne abschreiben.

    Hat das jetzt schon in der Umsatzsteuervoranmeldung was zu suchen oder muss ich dieses erst in der Einkommensteuererklärung 2015 angeben?

    Ich gebe zu, dass ich mittlerweile an meine Grenzen bei diesem Thema stoße und es dringend Zeit für einen Steuerberater wird.

    Daher vielen Dank im Voraus für Hilfe!

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    ... und es dringend Zeit für einen Steuerberater wird.
    Da gebe ich dir uneingeschränkt recht!

    Die Vorsteuer bei der Umsatzsteuer abzusetzen und die AfA oder auch einen Sammelposten bei der Gewinnermittlung für die Einkommensteuer anzusetzen sind 2 Paar Stiefel, die miteinander nichts zu tun haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung

      D.h. in der jetzigen USTVA hole ich mir erst die Vorsteuer des PCs vom Finanzamt zurück und sobald dies passiert ist, so erfolgt die Abschreibung bzw. AfA-Rechnung mit dem Nettobetrag.
      Richtig?

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        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung

        Wie hast Du denn die Anschaffungen bisher behandelt?

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          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung

          Zitat von jon-snow Beitrag anzeigen
          D.h. in der jetzigen USTVA hole ich mir erst die Vorsteuer des PCs vom Finanzamt zurück und sobald dies passiert ist, so erfolgt die Abschreibung bzw. AfA-Rechnung mit dem Nettobetrag.
          Richtig?
          Die Afa schmälert Deinen Einkommensteuergewinn, nicht die Umsatzsteuer.
          Die Idee mit dem Steuerberater finde ich Klasse
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Wie hast Du denn die Anschaffungen bisher behandelt?
            Ich hatte bis jetzt keine nennenswerten Anschaffungen, daher habe ich erst Recht keine Ahnung.

            Leider werde ich aus euren Antworten nicht schlau.

            Das, was ich oben geschrieben habe, habe ich von dieser Seite: http://www.passives-einkommen-verdie...n-beispiel-pc/
            aber stimmt also auch nicht?

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              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung

              Da du eine Umsatzsteuervoranmeldung machst, bin ich davon ausgegangen, dass du zum Abzug der Vorsteuer berechtigt bist.

              Und wie da zu verfahren ist, ist doch auf dieser Seite richtig, wenn auch nur kurz beschrieben. Du bist kein Kleinunternehmer!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                Zitat von jon-snow Beitrag anzeigen
                D.h. in der jetzigen USTVA hole ich mir erst die Vorsteuer des PCs vom Finanzamt zurück und sobald dies passiert ist, so erfolgt die Abschreibung bzw. AfA-Rechnung mit dem Nettobetrag.
                Richtig?
                Du willst die Vorsteuer auch noch abschreiben?
                Dringend StB, mehr sage ich nicht.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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