Hallo!
Ich arbeite selbstständig als Webentwickler und wollte gerade meine Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal 2015 abschicken.
Nun habe ich folgendes Problem: Ich habe mir im Dezember 2015 noch einen PC gekauft und möchte diesen nun gerne abschreiben.
Hat das jetzt schon in der Umsatzsteuervoranmeldung was zu suchen oder muss ich dieses erst in der Einkommensteuererklärung 2015 angeben?
Ich gebe zu, dass ich mittlerweile an meine Grenzen bei diesem Thema stoße und es dringend Zeit für einen Steuerberater wird.
Daher vielen Dank im Voraus für Hilfe!
Ich arbeite selbstständig als Webentwickler und wollte gerade meine Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal 2015 abschicken.
Nun habe ich folgendes Problem: Ich habe mir im Dezember 2015 noch einen PC gekauft und möchte diesen nun gerne abschreiben.
Hat das jetzt schon in der Umsatzsteuervoranmeldung was zu suchen oder muss ich dieses erst in der Einkommensteuererklärung 2015 angeben?
Ich gebe zu, dass ich mittlerweile an meine Grenzen bei diesem Thema stoße und es dringend Zeit für einen Steuerberater wird.
Daher vielen Dank im Voraus für Hilfe!
Kommentar