Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage zu der Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, auch Arbeitsamt genannt, für das Finanzamt.
Wenn man im Laufe des Jahres Arbeitslosengeld bezogen hat bekommt man ja eine Jahresbescheinigung auf dieser steht der Leistungsbeitrag, sowie auf der Rückseite das Entgelt für Rentenversicherung im beanspruchten Zeitraum.
Muss ich dieses Entgelt für Rentenversicherung irgendwo in meiner Steuererklärung angeben?
Arbeitslosengeld ist klar, Anlage N, Zeile 27, aber was ist mit dem anderen?
Wäre dankbar für eine kurze Antwort.
Gruß
Markus
hab da mal ne Frage zu der Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, auch Arbeitsamt genannt, für das Finanzamt.
Wenn man im Laufe des Jahres Arbeitslosengeld bezogen hat bekommt man ja eine Jahresbescheinigung auf dieser steht der Leistungsbeitrag, sowie auf der Rückseite das Entgelt für Rentenversicherung im beanspruchten Zeitraum.
Muss ich dieses Entgelt für Rentenversicherung irgendwo in meiner Steuererklärung angeben?
Arbeitslosengeld ist klar, Anlage N, Zeile 27, aber was ist mit dem anderen?
Wäre dankbar für eine kurze Antwort.
Gruß
Markus
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