Hallo,
auf dem Steuerbescheid für 2014 ist vermerkt, dass es keinen Verlustfeststellungsbescheid mehr gibt, sondern dass der Verlustvortrag auf Seiten der Bank vorgenommen wird. So weit, so gut. Wenn dann die Bank bei Veräußerungsgeschäften im Jahr 2015 erzielte Gewinne automatisch mit einem Verlusttopf aus dem Vorjahr verrechnet hat (wobei unter dem Strich immer noch ein Verlust geblieben ist) und dadurch auch keine Steuern abgezogen worden sind, muss ich dann überhaupt diese Einkünfte in der Steuererklärung noch angeben und sämtliche Belege dazu einreichen?
Danke für einen Tipp.
krb
auf dem Steuerbescheid für 2014 ist vermerkt, dass es keinen Verlustfeststellungsbescheid mehr gibt, sondern dass der Verlustvortrag auf Seiten der Bank vorgenommen wird. So weit, so gut. Wenn dann die Bank bei Veräußerungsgeschäften im Jahr 2015 erzielte Gewinne automatisch mit einem Verlusttopf aus dem Vorjahr verrechnet hat (wobei unter dem Strich immer noch ein Verlust geblieben ist) und dadurch auch keine Steuern abgezogen worden sind, muss ich dann überhaupt diese Einkünfte in der Steuererklärung noch angeben und sämtliche Belege dazu einreichen?
Danke für einen Tipp.
krb
Kommentar