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Kein festgestellter Verlustvortrag mehr

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    Kein festgestellter Verlustvortrag mehr

    Hallo,

    auf dem Steuerbescheid für 2014 ist vermerkt, dass es keinen Verlustfeststellungsbescheid mehr gibt, sondern dass der Verlustvortrag auf Seiten der Bank vorgenommen wird. So weit, so gut. Wenn dann die Bank bei Veräußerungsgeschäften im Jahr 2015 erzielte Gewinne automatisch mit einem Verlusttopf aus dem Vorjahr verrechnet hat (wobei unter dem Strich immer noch ein Verlust geblieben ist) und dadurch auch keine Steuern abgezogen worden sind, muss ich dann überhaupt diese Einkünfte in der Steuererklärung noch angeben und sämtliche Belege dazu einreichen?

    Danke für einen Tipp.

    krb

    #2
    AW: Kein festgestellter Verlustvortrag mehr

    Den Verlusttopf führt die Bank für dich weiter fort, es sei denn, du hättest bei einer anderen Bank 2015 Gewinne gemacht und dir deshalb eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, was ja nicht der Fall ist.

    Auf die Beifügung der Anlage KAP kannst du m. E. verzichten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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