Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

    Hallo zusammen,

    ich habe für das Jahr 2015 Krankengeld bzw. Übergangsgeld bezogen. Mein Arbeitgeber hat mir für einen gewissen Zeitraum eine Lohn-Differenz-Zahlung gewährt, die quasi mein Krankengeld um den Betrag x aufstockt, der zu meinem regulären Netto-Gehalt gefehlt hat (steuerfrei, keine Sozialabgaben). Nun habe ich folgende Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Steuererklärung:

    a) Trage ich die Lohn-Differenz-Zahllung ganz normal (Anlage N Zeile 3) beim Brutto-Arbeitslohn ein? Oder wird diese Leistung irgendwo anders eingetragen?
    b) Ist das korrekt, dass das Kranken- bzw. Übergangsgeld brutto (Hauptvordruck Zeile 91) anzugeben ist, und die RV, AV und PV völlig unberücksichtig bleiben? Hätte gedacht, dass man die Anteile irgendwo aufführen kann, denn das Krankengeld habe ich doch netto erhalten.

    Vielen Dank fürs Feedback!!

    #2
    AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

    zu b: Die Zeile 91 ist korrekt. Für das Krankengeld bekommst du eine Bescheinigung der Krankenkasse, auf dem der Betrag steht, der dort einzutragen ist.

    Die Beiträge zur RV, KV und PV stammen doch aus steuerfreien Ersatzeinkünften, also kannst du sie auch nicht von der Steuer absetzen!

    zu a: Beim Bruttolohn trägst du das ein, was in deiner Lohnsteuerbescheinigung steht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      zu b: Die Zeile 91 ist korrekt. Für das Krankengeld bekommst du eine Bescheinigung der Krankenkasse, auf dem der Betrag steht, der dort einzutragen ist.

      Die Beiträge zur RV, KV und PV stammen doch aus steuerfreien Ersatzeinkünften, also kannst du sie auch nicht von der Steuer absetzen!

      zu a: Beim Bruttolohn trägst du das ein, was in deiner Lohnsteuerbescheinigung steht.
      Danke für die Antworten, die haben mir auch geholfen. Ich habe da ein ähnliches Problem.
      Bei mir hat die Krankenkasse einen Betrag bescheinigt der sowohl die Zahlungen an mich als auch die Sozialabgaben (RV, KV und PV) enthält.
      Leider nur als Summe.

      Bedeutet das nun das ich auf die Sozialabgaben Steuern, im Rahmen des Progressionsvorbehalts, bezahlen muss ?

      Kommentar


        #4
        AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

        Zitat von KarlHerman Beitrag anzeigen
        Danke für die Antworten, die haben mir auch geholfen. Ich habe da ein ähnliches Problem.
        Bei mir hat die Krankenkasse einen Betrag bescheinigt der sowohl die Zahlungen an mich als auch die Sozialabgaben (RV, KV und PV) enthält.
        Leider nur als Summe.

        Bedeutet das nun das ich auf die Sozialabgaben Steuern, im Rahmen des Progressionsvorbehalts, bezahlen muss ?
        Wie kommst du darauf?
        Krankengeld ist steuerfrei.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

          Du musst das Krankengeld selbst doch gar nicht versteuern, du machst dabei einen Denkfehler!

          Ich habe mich zu der Thematik Progressionsvorbehalt erst vor ein paar Tagen ausführlich geäußert.

          https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post205122
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

            Nochmal meine Frage anhand eines Beispiels:

            Ich habe eine Bescheinigung von der Krankenkasse über Entgeltersatzleistung für 2015.
            Dort werden z.B. 2500 Euro ausgewiesen und der Vermerk, das in diesen 2500 Euro die PV, KV und AV enthalten sind.
            Ich habe definitiv aber nur 2250 Euro überwiesen bekommen.

            Die 2500 Euro schreibe ich in Zeile 91 vom Hauptvordruck.

            Da ich noch weitere Einkünfte habe berechnet mir Elster Steuern auf die 2500 Euro Entgeltersatzleistung.
            (zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß §32b EStG)

            Also bezahle ich indirekt Steuern auf die nicht extra ausgewiesenen Beiträge zur PV, KV und AV die in den 2500 Euro enthalten sind.

            Kommentar


              #7
              AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

              Hallo,

              du kriegst eine Bescheinigung für deine Rentenunterlagen (incl. KV, PV,RV) und eine weitere für das FA.
              Hat noch Zeit bis zum 28. Febr.
              Und diese trägst du in deine Steuererkl. ein

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

                Zitat von KarlHerman Beitrag anzeigen
                Nochmal meine Frage anhand eines Beispiels:

                Ich habe eine Bescheinigung von der Krankenkasse über Entgeltersatzleistung für 2015.
                Dort werden z.B. 2500 Euro ausgewiesen und der Vermerk, das in diesen 2500 Euro die PV, KV und AV enthalten sind.
                Ich habe definitiv aber nur 2250 Euro überwiesen bekommen.

                Die 2500 Euro schreibe ich in Zeile 91 vom Hauptvordruck.

                Da ich noch weitere Einkünfte habe berechnet mir Elster Steuern auf die 2500 Euro Entgeltersatzleistung.
                (zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß §32b EStG)

                Also bezahle ich indirekt Steuern auf die nicht extra ausgewiesenen Beiträge zur PV, KV und AV die in den 2500 Euro enthalten sind.
                Nein! Das Krankengeld ist steuerfrei !!!

                Du zahlst weder direkt noch indirekt Steuern auf das Krankengeld.

                Lediglich für die Ermittlung des Steuersatz wird die Höhe des Krankengeld benötigt.
                Und dort wird es Brutto gerechnet. Das ist richtig so (weil es so im Gesetz steht).

                Der Steuersatz wird dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte (also ohne Krankengeld) angewendet.

                Siehe auch: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

                Ob man da jetzt "indirekt" Steuern zahlt, ist vielleicht Ansichtssache.

                Übrigens wird vom Krankengeld keine Krankenversicherung einbehalten, sondern nur PV, RV und AV.
                Zuletzt geändert von Elster-Tester; 10.02.2016, 22:07.
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

                  Und dort wird es Brutto gerechnet. Das ist richtig so (weil es so im Gesetz steht).
                  Wo genau? Ich habe diese Regelung eigentlich nur in den Einkommensteuerrichtlinien gefunden und die sind nun mal kein Gesetz.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

                    Steuerfreiheit siehe § 3 Nr. 1 EStG, Progressionsvorbehalt siehe § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

                      Steuerfreiheit siehe § 3 Nr. 1 EStG, Progressionsvorbehalt siehe § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG.
                      Das ist nicht die Frage!

                      Die Frage ist, warum beim Arbeitslosengeld der Nettowert, beim Krankengeld hingegen der Bruttowert zum Ansatz kommt, wodurch tatsächlich eine Doppelbelastung nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

                        Sorry, da habe ich zu oberflächlich gelesen.

                        Insgesamt verstehe ich das nicht ganz, daher allgemein: Fakt ist, dass das Krankengeld BRUTTO-Einnahmen darstellen und steuerfrei sind und dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Wenn die Krankenkasse DAVON Sozialversicherungsbeiträge einbehält und FÜR den Krankengeldbezieher abführt, bleibt es dabei, dass in einem ersten Schritt der Bezieher das Geld erst einmal erhalten hat. Ist genauso wie bei der Lohnsteuer, zu versteuern ist auch da das Brutto. Der einbehaltene Sozialversicherungsbeitrag kann aber nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand angesetzt werden, da er nicht aus steuerPFLICHTIGEN Einnahmen, sondern aus steuerFREIEN Einnahmen stammt, § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG.

                        Etwas anderes ist es dann, wenn der Zahler z.B. aus EIGENER Verpflichtung Sozialversicherungsbeiträge abführt, z.B. bei pauschalversteuertem Minijob. WENN die Beträge in der ESt-Erklärung zu erklären WÄREN, was sie NICHT sind, DANN wäre dieses "Netto" quasi das "Brutto".
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

                          Die Einkommensteuerrichtlinien bestimmen zu dem Thema folgendes:

                          R 32b EStR 2005 – R 32b.
                          Progressionsvorbehalt

                          Allgemeines
                          ...
                          (2) In den Progressionsvorbehalt sind die Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen einzubeziehen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Falle der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggf. zur Kranken- und Pflegeversicherung ergeben, bleiben unberücksichtigt.

                          Beim Krankengeldbezug gibt es diese Versichertenanteile für RV, ALV und PV, beim Arbeitslosengeldbezug gibt es diese nicht. Die Versichertenanteile beim Krankengeldbezug dürfen verständlicherweise nicht als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, weil sie ja steuerfrei sind. Sie gehen aber in die Bemessungsgrundlage für den Progressionsvorbehalt mit ein, obwohl das Geld dem Krankengeldbezieher nie zur Verfügung stand.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

                            Bei den steuerpflichtigen Einnahmen ist es doch ähnlich.
                            Da wird als Einnahme der Bruttoarbeitslohn angesetzt.

                            Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden davon abgeführt.
                            Im Steuerbescheid werden die aber zu 99% mangels steuerlicher Auswirkung nicht abgezogen.

                            Folglich wird Geld versteuert, was du aber nie zu sehen bekommst.

                            Steuerrecht eben. Das ist einfach so. Da muss nicht immer alles logisch sein.
                            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 12.02.2016, 11:05.
                            Mfg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Krankengeldbezug + Differenz Zahlung zum Krankengeld vom AG

                              Hallo,

                              Zitat Elster-Tester: Da muss nicht immer alles logisch sein.

                              Ich behaupte: Da ist NIE was logisch

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X