Hallo,
in den letzten Jahren hat es mit der Steuererklärung immer gut funktioniert. Die Sache mit der Kilometerpauschale wurde immer korrekt abgerechnet. Seit Anfang 2015 hat sich nun die Änderung ergeben, dass ich den Arbeitgeber gewechselt habe und mir dieser auch einen Fahrtkostenzuschuß gewährt, der direkt monatlich auf der Lohnabrechnung zu finden ist.
Auf der Erklärung steht der Betrag auch unter Punkt 18. Macht knapp über 2000 Euro aus.
Wenn ich nun in der Entfernungspauschale die Arbeitsstätte und die Kilometeranzahl für die einfach Fahrt eingebe (einfache Strecke 68 km), dann bekomme ich nach der Steuerberechnung trotzdem noch Einiges zurück.
Wirkt sich die Entfernungspauschale trotz Punkt 18 noch auf die Steuerberechnung aus (eine allgemeine Frage auch ohne Glaskugel)?
Danke.
MfG
in den letzten Jahren hat es mit der Steuererklärung immer gut funktioniert. Die Sache mit der Kilometerpauschale wurde immer korrekt abgerechnet. Seit Anfang 2015 hat sich nun die Änderung ergeben, dass ich den Arbeitgeber gewechselt habe und mir dieser auch einen Fahrtkostenzuschuß gewährt, der direkt monatlich auf der Lohnabrechnung zu finden ist.
Auf der Erklärung steht der Betrag auch unter Punkt 18. Macht knapp über 2000 Euro aus.
Wenn ich nun in der Entfernungspauschale die Arbeitsstätte und die Kilometeranzahl für die einfach Fahrt eingebe (einfache Strecke 68 km), dann bekomme ich nach der Steuerberechnung trotzdem noch Einiges zurück.
Wirkt sich die Entfernungspauschale trotz Punkt 18 noch auf die Steuerberechnung aus (eine allgemeine Frage auch ohne Glaskugel)?
Danke.
MfG
Kommentar