Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage - Kilometerpauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage - Kilometerpauschale

    Hallo,

    in den letzten Jahren hat es mit der Steuererklärung immer gut funktioniert. Die Sache mit der Kilometerpauschale wurde immer korrekt abgerechnet. Seit Anfang 2015 hat sich nun die Änderung ergeben, dass ich den Arbeitgeber gewechselt habe und mir dieser auch einen Fahrtkostenzuschuß gewährt, der direkt monatlich auf der Lohnabrechnung zu finden ist.

    Auf der Erklärung steht der Betrag auch unter Punkt 18. Macht knapp über 2000 Euro aus.

    Wenn ich nun in der Entfernungspauschale die Arbeitsstätte und die Kilometeranzahl für die einfach Fahrt eingebe (einfache Strecke 68 km), dann bekomme ich nach der Steuerberechnung trotzdem noch Einiges zurück.

    Wirkt sich die Entfernungspauschale trotz Punkt 18 noch auf die Steuerberechnung aus (eine allgemeine Frage auch ohne Glaskugel)?

    Danke.

    MfG

    #2
    AW: Frage - Kilometerpauschale

    Auf das Jahr bezogen beträgt deine Entfernungspauschale rund 4.500,00 €, davon gehen dann die etwas über 2.000,00 € ab, bleiben also immer deutlich über 2.000,00 € Werbungskosten.

    Man sieht das doch auch in der Vorausberechnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Frage - Kilometerpauschale

      Hallo,

      was soll die Frage.
      Die Antwort siehst du doch an der Berechnung.
      siehe auch Antwort von Charlie24

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Frage - Kilometerpauschale

        Anders gefragt ... was sollen die pampigen Antwort schon wieder?

        Ich habe in einem überaus höflichen Ton gefragt und wenn man keine Lust hat höflich zu antworten, dann lässt man es einfach. Fällt einem da ein Zacken aus der Krone?

        Habe es halt übersehen, ich bitte vielmals um Verzeihung. Entschuldigung, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ohne Fragen keine Foren, also mal schön den Ball flach halten. Aber Sie beide sind wohl absolut fehlerfrei und wissen einfach ALLES! Übersehen auch nichts! Hut ab und ab nach Las Vegas mit Ihnen. Die Show kann beginnen.

        Erledigt. Account löschen und fertig. SO gehts wirklich nicht.
        Zuletzt geändert von YuT; 16.01.2016, 23:03.

        Kommentar


          #5
          AW: Frage - Kilometerpauschale

          Was war jetzt bitte an meiner Antwort pampig? Man darf ja wohl noch darauf hinweisen, dass das aus der Vorausberechnung ersichtlich ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Frage - Kilometerpauschale

            Hallo,

            >>>Man darf ja wohl noch darauf hinweisen, dass das aus der Vorausberechnung ersichtlich ist.

            Dafür muss man aber wohl eine Vorausberechnung (=vollständig ausgefüllte Steuererklärung) haben. Und die Frage ging ja in die Richtung, ob man es eintragen sollte/muss, also hat er es noch nicht getan.

            "pampig" war es imho aber trotzdem nicht - im Gegensatz zum letzten Beitrag des TE.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Frage - Kilometerpauschale

              Und die Frage ging ja in die Richtung, ob man es eintragen sollte/muss, also hat er es noch nicht getan.
              So habe ich das nicht gelesen, denn der TE hat geschrieben:

              Wenn ich nun in der Entfernungspauschale die Arbeitsstätte und die Kilometeranzahl für die einfach Fahrt eingebe (einfache Strecke 68 km), dann bekomme ich nach der Steuerberechnung trotzdem noch Einiges zurück.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Frage - Kilometerpauschale

                Hallo,

                der TE hat vor 5 Monaten sinngemäß die selbe Frage gestellt
                und die Frage wurde korrekt beantwortet.
                Aber offensichtlich hat es ihn nicht besonders interessiert.

                https://www.elster.de/anwenderforum/...803#post197803

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Frage - Kilometerpauschale

                  Das war mir natürlich nicht mehr in Erinnerung und seine bisherigen Beiträge habe ich auch nicht recherchiert, sonst wäre meine Antwort vielleicht auch weniger sachlich ausgefallen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X