Hallo,
soweit ich es verstanden habe kann ich als Arbeitnehmer meinen Zusatzbeitrag von der gesetzlichen Krankenversicherung steuerlich absetzen. In den Formularen von 2014 war das noch unter der Anlage - Vorsorgeaufwand (Seite 1, Zeile 13) möglich, aber in den neuen Formularen von 2015 gibt es die Zeile nicht mehr.
Ich habe die Formulare schon durchsucht, aber keine Eintragungsmöglichkeit entdeckt. Hat sich die Bezeichnung geändert und muss man das jetzt woanders angeben, oder kann ich den Betrag jetzt einfach unter Außergewöhnliche Belastungen (Seite 3) des Hauptvordruckes eintragen?
Gruß,
Max
soweit ich es verstanden habe kann ich als Arbeitnehmer meinen Zusatzbeitrag von der gesetzlichen Krankenversicherung steuerlich absetzen. In den Formularen von 2014 war das noch unter der Anlage - Vorsorgeaufwand (Seite 1, Zeile 13) möglich, aber in den neuen Formularen von 2015 gibt es die Zeile nicht mehr.
Ich habe die Formulare schon durchsucht, aber keine Eintragungsmöglichkeit entdeckt. Hat sich die Bezeichnung geändert und muss man das jetzt woanders angeben, oder kann ich den Betrag jetzt einfach unter Außergewöhnliche Belastungen (Seite 3) des Hauptvordruckes eintragen?
Gruß,
Max
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