Guten Tag,
eigentlich war die Steuererklärung für mich immer recht einfach. Doch letztes Jahr gab es bei mir zahlreiche Veränderungen und jetzt steh ich mal wieder etwas blöd da.
Hintergrund:
Mein Unternehmen hat drei Standorte in Deutschland (München, Köln, Berlin). Angestellt bin ich offiziell in München. Ich wohne aber in Ulm und wir hatten bis Ende 2014 ein Büro in Ulm angemietet, in welchem ich gearbeitet habe. Auch in meinem Vertrag steht als Ort der Tätigkeit Ulm, obwohl der "Standort" nie offiziell war.
Das Büro wurde aber zum Jahreswechsel 2014/2015 gekündigt und ich bin ins Homeoffice gewechselt, von wo aus ich arbeite. Ein bis zwei mal im Monat besuche jedoch den Standort München einfach so (Informationsaustausch, Kollegen treffen, Abstimmungen) und öfters andere Standorte (meist um Seminare abzuhalten).
Aus dieser Situation heraus stellen sich mir nun zwei grundsätzliche Fragen:
1. Für ein Büro zu Hause dürfen maximal 1.250€ abgesetzt werden, jedoch mehr, wenn es den Mittelpunkt meiner Arbeit darstellt.
Wie ist der Mittelpunkt hier definiert?! Trifft das in meinem Fall zu? Schließlich arbeite ich meist von zu Hause aus.
2. Wenn ich den Standort München besuche bin ich natürlich über 8h unterwegs (ich bin ja schon 8h vor Ort). Kann ich hierfür auch die Verpflegungspauschale ansetzen?
Pro: Mein regulärer Arbeitsplatz ist ja zu Hause und als Standort meiner Tätigkeit steht auch Ulm in meinem Vertrag.
Kontra: Ich bin in München angestellt.
Wenn mich hier jemand aufschlauen könnte wäre ich sehr, sehr dankbar!
Liebe Grüße
Q.
eigentlich war die Steuererklärung für mich immer recht einfach. Doch letztes Jahr gab es bei mir zahlreiche Veränderungen und jetzt steh ich mal wieder etwas blöd da.
Hintergrund:
Mein Unternehmen hat drei Standorte in Deutschland (München, Köln, Berlin). Angestellt bin ich offiziell in München. Ich wohne aber in Ulm und wir hatten bis Ende 2014 ein Büro in Ulm angemietet, in welchem ich gearbeitet habe. Auch in meinem Vertrag steht als Ort der Tätigkeit Ulm, obwohl der "Standort" nie offiziell war.
Das Büro wurde aber zum Jahreswechsel 2014/2015 gekündigt und ich bin ins Homeoffice gewechselt, von wo aus ich arbeite. Ein bis zwei mal im Monat besuche jedoch den Standort München einfach so (Informationsaustausch, Kollegen treffen, Abstimmungen) und öfters andere Standorte (meist um Seminare abzuhalten).
Aus dieser Situation heraus stellen sich mir nun zwei grundsätzliche Fragen:
1. Für ein Büro zu Hause dürfen maximal 1.250€ abgesetzt werden, jedoch mehr, wenn es den Mittelpunkt meiner Arbeit darstellt.
Wie ist der Mittelpunkt hier definiert?! Trifft das in meinem Fall zu? Schließlich arbeite ich meist von zu Hause aus.
2. Wenn ich den Standort München besuche bin ich natürlich über 8h unterwegs (ich bin ja schon 8h vor Ort). Kann ich hierfür auch die Verpflegungspauschale ansetzen?
Pro: Mein regulärer Arbeitsplatz ist ja zu Hause und als Standort meiner Tätigkeit steht auch Ulm in meinem Vertrag.
Kontra: Ich bin in München angestellt.
Wenn mich hier jemand aufschlauen könnte wäre ich sehr, sehr dankbar!
Liebe Grüße
Q.
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