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Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

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    Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

    Guten Tag,

    eigentlich war die Steuererklärung für mich immer recht einfach. Doch letztes Jahr gab es bei mir zahlreiche Veränderungen und jetzt steh ich mal wieder etwas blöd da.

    Hintergrund:
    Mein Unternehmen hat drei Standorte in Deutschland (München, Köln, Berlin). Angestellt bin ich offiziell in München. Ich wohne aber in Ulm und wir hatten bis Ende 2014 ein Büro in Ulm angemietet, in welchem ich gearbeitet habe. Auch in meinem Vertrag steht als Ort der Tätigkeit Ulm, obwohl der "Standort" nie offiziell war.
    Das Büro wurde aber zum Jahreswechsel 2014/2015 gekündigt und ich bin ins Homeoffice gewechselt, von wo aus ich arbeite. Ein bis zwei mal im Monat besuche jedoch den Standort München einfach so (Informationsaustausch, Kollegen treffen, Abstimmungen) und öfters andere Standorte (meist um Seminare abzuhalten).

    Aus dieser Situation heraus stellen sich mir nun zwei grundsätzliche Fragen:
    1. Für ein Büro zu Hause dürfen maximal 1.250€ abgesetzt werden, jedoch mehr, wenn es den Mittelpunkt meiner Arbeit darstellt.
    Wie ist der Mittelpunkt hier definiert?! Trifft das in meinem Fall zu? Schließlich arbeite ich meist von zu Hause aus.

    2. Wenn ich den Standort München besuche bin ich natürlich über 8h unterwegs (ich bin ja schon 8h vor Ort). Kann ich hierfür auch die Verpflegungspauschale ansetzen?
    Pro: Mein regulärer Arbeitsplatz ist ja zu Hause und als Standort meiner Tätigkeit steht auch Ulm in meinem Vertrag.
    Kontra: Ich bin in München angestellt.


    Wenn mich hier jemand aufschlauen könnte wäre ich sehr, sehr dankbar!

    Liebe Grüße
    Q.
    Zuletzt geändert von Questioner; 17.01.2016, 17:42.

    #2
    AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

    Auch diese Fragen betreffen das materielle Steuerrecht und nicht ElsterFormular!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

      Ich würde einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein empfehlen.
      Alternativ eine Recherche in entsprechender Steuerliteratur .
      Mfg

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        #4
        AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

        Genau das habe ich getan. Vielen Dank.

        Zur Vollständigkeit die Antwort:
        Sofern der Arbeitgeber in diese Fall keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt hat, gilt jeder Besuch der Dienststelle als Dienstreise. Somit können 30Cent/km sowie die Verpflegungspauschale angesetzt werden.

        LG
        Q.

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          #5
          AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

          Zitat von Questioner Beitrag anzeigen
          Genau das habe ich getan. Vielen Dank.
          Sofern der Arbeitgeber in diese Fall keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt hat, gilt jeder Besuch der Dienststelle als Dienstreise. Somit können 30Cent/km sowie die Verpflegungspauschale angesetzt werden.

          LG
          Q.
          Bist Du selbständig ( )* ja oder ( )*nein?
          *Zutreffendes bitte ankreuzen!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

            Bist Du selbständig ( )* ja oder (X)*nein?
            *Zutreffendes bitte ankreuzen!

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              #7
              AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

              Zum Lesen empfohlen mit vielen Beispielen:

              http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

                Ah super! Da steht es ja dann nochmal schwarz auf weiß:

                "Ein Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ist außerhalb seiner Wohnung immer auswärts tätig."

                In meinem Fall trifft dies ja zu.

                Vielen Dank!!!

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                  #9
                  AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

                  Du hast Dir das Schreiben wirklich durchgelesen ? Und Dein Arbeitgeber hat wirklich keine Zuordnungsentscheidung getroffen ? Ich sage mal: das glaube ich nicht bis zum Beweis des Gegenteils.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

                    Er war in Ulm zugewiesen, aber das Büro wurde ja aufgegeben und jetzt arbeitet er zuhause und zwar ganz überwiegend. So habe ich das verstanden.

                    Auch in meinem Vertrag steht als Ort der Tätigkeit Ulm, obwohl der "Standort" nie offiziell war.
                    Ob das ein offizieller Firmenstandort laut Briefkopf oder Gewerbeanmeldung war, spielt m. E. keine Rolle.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Homeoffice / Verpflegungsmehraufwand bei "Reise" in firmeneigenen Standort?

                      Sorry, hatte ich überlesen, Gegenteil IST bewiesen, stimme Charlie24 zu.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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