Hallo,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und komme irgendwie nicht weiter.
Mir wurde gesagt, dass mit Kind (habe letztes Jahr einen Sohn bekommen) eine Steuerrückzahlung winkt, aber leider rechnet mir ELSTER einne Nachzahlung von gut 500€ aus.
Jetzt habe ich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung gesehen, dass dort ein Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U" mit der Nummer 1 eingetragen ist. Bei ELSTER geht es in der Anlage N mit der Nummer 1 los und geht direkt mit 3 weiter.
Außerdem habe ich noch eine Frage zu Punkt 27 Anlage N. Dort steht, dass ich den Zeitraum für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld angeben soll, im Hauptvordruck Punkt 91 steht in den Ausfüllhinweisen auch, dass ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld dort eintragen soll, aber mit folgendem Hinweis:
"In dieser Zeile sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind, aber die Höhe der Steuer auf die steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen und nicht in den Zeilen 27 der Anlage N einzutragen sind."
Wo muss das denn jetzt hin?
Elterngeld und das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse kommen doch aber in den Hauptvordruck Punkt 91, oder?
Als Hinweis:
Ich war vom 04.08.-10.11. in Mutterschutz, in dieser Zeit gab es Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, bin danach in Elternzeit und bekomme Elterngeld.
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß
Ronja
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und komme irgendwie nicht weiter.
Mir wurde gesagt, dass mit Kind (habe letztes Jahr einen Sohn bekommen) eine Steuerrückzahlung winkt, aber leider rechnet mir ELSTER einne Nachzahlung von gut 500€ aus.
Jetzt habe ich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung gesehen, dass dort ein Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U" mit der Nummer 1 eingetragen ist. Bei ELSTER geht es in der Anlage N mit der Nummer 1 los und geht direkt mit 3 weiter.
Außerdem habe ich noch eine Frage zu Punkt 27 Anlage N. Dort steht, dass ich den Zeitraum für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld angeben soll, im Hauptvordruck Punkt 91 steht in den Ausfüllhinweisen auch, dass ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld dort eintragen soll, aber mit folgendem Hinweis:
"In dieser Zeile sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind, aber die Höhe der Steuer auf die steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen und nicht in den Zeilen 27 der Anlage N einzutragen sind."
Wo muss das denn jetzt hin?
Elterngeld und das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse kommen doch aber in den Hauptvordruck Punkt 91, oder?
Als Hinweis:
Ich war vom 04.08.-10.11. in Mutterschutz, in dieser Zeit gab es Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, bin danach in Elternzeit und bekomme Elterngeld.
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß
Ronja
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