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Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

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    Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

    Hallo,
    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und komme irgendwie nicht weiter.
    Mir wurde gesagt, dass mit Kind (habe letztes Jahr einen Sohn bekommen) eine Steuerrückzahlung winkt, aber leider rechnet mir ELSTER einne Nachzahlung von gut 500€ aus.

    Jetzt habe ich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung gesehen, dass dort ein Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U" mit der Nummer 1 eingetragen ist. Bei ELSTER geht es in der Anlage N mit der Nummer 1 los und geht direkt mit 3 weiter.

    Außerdem habe ich noch eine Frage zu Punkt 27 Anlage N. Dort steht, dass ich den Zeitraum für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld angeben soll, im Hauptvordruck Punkt 91 steht in den Ausfüllhinweisen auch, dass ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld dort eintragen soll, aber mit folgendem Hinweis:

    "In dieser Zeile sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind, aber die Höhe der Steuer auf die steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen und nicht in den Zeilen 27 der Anlage N einzutragen sind."

    Wo muss das denn jetzt hin?

    Elterngeld und das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse kommen doch aber in den Hauptvordruck Punkt 91, oder?

    Als Hinweis:
    Ich war vom 04.08.-10.11. in Mutterschutz, in dieser Zeit gab es Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, bin danach in Elternzeit und bekomme Elterngeld.

    Danke schonmal für eure Antworten.

    Gruß
    Ronja

    #2
    AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

    Hallo,

    in Zeile 15 der Lstbesch. steht der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld den überträgst du 1:1 Punkt 27 wird automatisch befüllt.
    Elterngeld und Mutterschaftsgeld kommen in Zeile 91 HV.
    Der Buchstabe U bedeutet Unterbrechung. Ist normalerweise ein Hinweis auf Lohnersatzleistungen wie Krankengeld (von der Krankenkasse, Elterngeld)
    braucht dich hier nicht groß zu interessieren. Findest genauere Hinweise bei Elster oder im Internet.
    Eine Nachzahlung kann durchaus auftreten, da du Lohnersatzleistungen erhalten hast. Diese fallen unter den Progressionsvorbehalt.
    Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

      Das U ist für Steuererklärung ohne Relevanz.

      ElsterFormular übernimmt in Zeile 27 der Anlage N automatisch einen Eintrag in Zeile 15 der Eingabemaske mit der Lohnsteuerbescheinigung.
      Ersatzleistungen, die nicht vom AG gezahlt wurden und daher nicht in der LStB stehen, kommen in den Hauptvordruck.

      Eltern- und Mutterschaftsgeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt, erhöhen also i.A. den persönlichen Steuersatz, auch wenn sie selber steuerfrei sind.

      Kinder wirken sich für die ESt erstmal nur dann positiv aus, wenn der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag höher ist als der Kindergeldanspruch, oder weitere Freibeträge (z.B. Alleinerziehendenfreibetrag) Anwendung finden.

      Ohne konkrete Prüfung des Einzelfalls kann niemand sagen, ob die errechnete Nachzahlung korrekt ist. Jedoch besteht beim Bezug von Lohnersatzleistungen jenseits der 400+x Euro per se eine Pflicht zur Steuererklärung.

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        #4
        AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

        Danke für die schnellen Antworten.

        Anlage Vorsorgeaufwand habe ich ausgefüllt.

        Habe gerade nochmals alle Daten kontrolliert. Alles scheint richtig zu sein.

        Dann kann ich mich ja anscheinend auf eine Nachzahlung einstellen :-(((

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          #5
          AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

          Eine Nachzahlung in dieser Größenordnung ist schon etwas verwunderlich, nachdem du bis 03.08. gearbeitet hast und der AG, sollte man jedenfalls annehmen, die Lohnsteuer bis dahin korrekt berechnet hat.

          Lohnersatzleistungen unterliegen zwar dem Progressionsvorbehalt, bleiben aber selbst steuerfrei. Bei richtiger Berechnung der Lohnsteuer bis August sollte eine Nachzahlung jedenfalls nicht 500,00 € ausmachen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

            Hallo,
            ohne Daten kannst du nur raten.
            aber das kann die TE selbst berechnen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Eine Nachzahlung in dieser Größenordnung ist schon etwas verwunderlich, nachdem du bis 03.08. gearbeitet hast und der AG, sollte man jedenfalls annehmen, die Lohnsteuer bis dahin korrekt berechnet hat.

              Lohnersatzleistungen unterliegen zwar dem Progressionsvorbehalt, bleiben aber selbst steuerfrei. Bei richtiger Berechnung der Lohnsteuer bis August sollte eine Nachzahlung jedenfalls nicht 500,00 € ausmachen.
              Und warum nicht?
              Mfg

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                #8
                AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

                Hallo,

                >>>Und warum nicht?

                Weil Lohnersatzleistungen in der Regel niedriger als der Lohn sind (meist sogar niedriger als nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträgen).
                Und da bei der Lohnsteuer davon ausgegangen wird, dass der aktuelle Monat dem Jahresdurchschnitt entspricht, bedeutet das doch, dass eher zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde (weil der Jahresdurchschnitt - incl. Lohnersatzleistungen - ja real etwas niedriger war).

                Nehmen wir mal idealerweise an, dass immer gleichhoher Lohn anfällt. Wenn nun die Lohnersatzleistungen dem Lohn minus absetzbare Sozialversicherungsbeiträge entsprechen, dann sollte die Lohnsteuer vorher genau gestimmt haben. Und die Lohnersatzleistungen selbst sind steuerfrei. Ergo weder Nachzahlung noch Erstattung.

                Aber ich weiß, alles sehr grob.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

                  Hallo nochmal,
                  welche Daten bräuchtet ihr denn um mir zu sagen, ob die Nachzahlungshöhe stimmt.
                  Habe übrigens noch einen Fehler gefunden und bin jetzt bei einer Nachzahlung von 353€. Habe nämlich den Zuschuss zumm Mutterschaftsgeld in den Hauptvordruck und in Anlage N eingegeben.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Noch eine Frage: Warum erscheint der Kinderfreibetrag nicht in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

                    Danke @reckoner

                    das war auch mein Gedankengang. Ich habe das nicht so detailliert dargelegt, wollte aber der TE einen Hinweis geben, noch einmal kritisch auf die Erklärung zu schauen.

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Der Kinderfreibetrag sollte bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und, soweit zutreffend, der Kirchensteuer erscheinen.

                    Generell geht er nur bei relativ hohen Einkünften in die Berechnung der Einkommensteuer selbst ein und wird dort mit dem Kindergeldanspruch verrechnet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Hilfe: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn - "U": 1

                      Hallo,

                      was hast du alles angegeben? Wo?
                      Welche Anlagen?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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