Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

    Hallo Forum,

    ich fahre jeden Tag 104 km(HRO ---> in die Nähe von SN über A20,14), einfache Strecke. 90km sind davon Autobahn, was die Strecke sehr gut fahrbahr macht. (ca. 65min.)
    Eine alternative Route wäre eine Strecke mit 91km insgesamt, verteilt auf 10km Autobahn und den Rest schreckliche Landstraße mit vielen Ampeln. (laut Rechner ca. 80min. , real oft mehr)
    Ich nehme ausschließlich erstere Route, da sie für mich offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
    ich habe mich im Netz kurz belesen, dass, sobald eine Route offensichtlich verkehrsgünstiger ist und ich erreiche meine Arbeitsstelle schneller und pünktlicher auch angenommen wird.

    Hat dies eine Chance? Soll ich dies in der Steuererklärung gleich begründen, warum ich die längere Strecke genommen habe?
    Muss ich für diese ca. 52.000km im Jahr gleich einen Nachweis dazulegen?
    An ca. 30 Tagen habe ich bei meiner Freundin geschlafen die in SN wohnt (Fahrtweg zur Arbeit ca. 26km). Wie gebe ich dies an? Hier eine neue Tätigkeitsstätte mit Betreff "Wohnung Freundin zur Arbeit? Ich möchte nur nicht, dass das FA denkt, dass ich öfter dort geschlafen habe, denn das FA HRO ist knallhart. Ich kann die Übernachtungen dort nicht nachweisen.

    Vielen Dank für jede Hilfe.

    #2
    AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

    Hallo,

    >>>Hat dies eine Chance?

    Imho ja, auch weil der Staat speziell für solche Fahrten die Autobahn gebaut hat. Da wäre es recht seltsam, wenn das Finanzamt nun verlangen würde, dass man Landstraßen nutzt.


    >>>Soll ich dies in der Steuererklärung gleich begründen, warum ich die längere Strecke genommen habe?

    In die Textfelder bei Elster passt ne ganze Menge, ich würde es kurz und knapp da mit rein schreiben (etwa "Autobahnverbindung, ist deutlich schneller").


    >>>Muss ich für diese ca. 52.000km im Jahr gleich einen Nachweis dazulegen?

    Ich komme nur auf die Hälfte der km.


    >>>An ca. 30 Tagen habe ich bei meiner Freundin geschlafen die in SN wohnt (Fahrtweg zur Arbeit ca. 26km). Wie gebe ich dies an? Hier eine neue Tätigkeitsstätte mit Betreff "Wohnung Freundin zur Arbeit?

    Genau.


    >>>Ich möchte nur nicht, dass das FA denkt, dass ich öfter dort geschlafen habe, denn das FA HRO ist knallhart. Ich kann die Übernachtungen dort nicht nachweisen.

    Angesichts der Jahressumme wirst du die Fahrten wohl glaubhaft machen müssen. Dazu könnte das Finanzamt beispielsweise Unterlagen über das KFZ einsehen wollen (Werkstattrechnungen, Hauptuntersuchung, Tankquittungen - bei 25.000 km würde ich das jedenfalls mal aufbewahren). Irgendwann ist es auch sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

      Hallo und da keine für deine freundliche Rückmeldung.
      Ich meinte mit den 52.000 km die komplette Strecke. Ich hab mich wohl auch verrechnet. Wären bei 104km x 220 Tage x 2 = 45760km. Tut mir leid. Aber ich kann ja nur die einfache Entfernung absetzen.
      Ich habe die erste Werkstatt Rechnung vom 16.01.15 und dann den TÜV Bericht vom 10.01.16 mit den entsprechenden vermerkten Kilometern. Das müsste doch als Nachweis reichen, oder? Tankbelege habe ich natürlich nicht aufgehoben.
      Zuletzt geändert von Paddy007; 19.01.2016, 00:39.

      Kommentar


        #4
        AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

        Hallo,

        >>>Ich habe die erste Werkstatt Rechnung vom 16.01.15 und dann den TÜV Bericht vom 10.01.16 mit den entsprechenden vermerkten Kilometern. Das müsste doch als Nachweis reichen, oder?

        Ja, das sollte reichen. Falls du sowieso Belege einreichen musst, dann würde ich auch gleich Kopien von diesen Dokumenten beilegen (weil: 25.000 km nicht sind schon recht ungewöhnlich, wenn ich dein Sachbearbeiter wäre, und auch noch von der Freundin in Schwerin wüsste ...).


        >>>Tankbelege habe ich natürlich nicht aufgehoben.

        Ich meinte das auch eher für die Zukunft, schaden kann es jedenfalls nicht. Beispielsweise belegen Tankrechnungen auch genauer, wo gefahren wurde (es soll da Leute geben, die einfach Werkstattrechnungen von anderen Fahrzeugen abgeben - einen solchen Vorwurf kann man dann schon im Keim ersticken).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

          Vielen Dank nochmal.
          Ist die Wegstrecke wirklich so ungewöhnlich? Ich kenne viele Kunden die jeden Tag von Rostock nach Hamburg oder von Schwerin nach Hamburg pendeln.
          Das Auto wird ausschließlich für den Arbeitsweg genutzt. Den Rest der wenigen privaten Strecken mit verschiedenen Autos von Freundin und meinen Eltern. Dass muss das FA halt so hinnehmen ;-)
          Dass ist auch. Urlaub dieses Jahr so, denn für 2016 hab ich mir hier in Schwerin eine Wohnung genommen. Dann darf ich mich nächstes Jahr durch dir doppelte Haushaltsführung quälen

          Kommentar


            #6
            AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

            Zitat von Paddy007 Beitrag anzeigen
            Hallo und da keine für deine freundliche Rückmeldung.
            Ich meinte mit den 52.000 km die komplette Strecke. Ich hab mich wohl auch verrechnet. Wären bei 104km x 220 Tage x 2 = 45760km. Tut mir leid. Aber ich kann ja nur die einfache Entfernung absetzen.
            Ich habe die erste Werkstatt Rechnung vom 16.01.15 und dann den TÜV Bericht vom 10.01.16 mit den entsprechenden vermerkten Kilometern. Das müsste doch als Nachweis reichen, oder? Tankbelege habe ich natürlich nicht aufgehoben.
            Wie kommst du auf 220 x104 km, wenn du doch an 30 Tagen bei deiner Freundin übernachtet hast?
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

              Ach siehst du, das habe ich wieder vergessen. Also stimmt die Rechnung natürlich nicht. Vielleicht waren es auch ein paar mehr Tage, die ich bei ihr geschlafen habe. Das habe ich mir in weiser Voraussicht aufgeschrieben und muss nochmal genau schauen. Ab wann könnte mir denn das FA" vorwerfen", dass ich meinen Hauptsitz nicht mehr bei mir, sondern bei meiner Freundin habe. Bzw ab wann muss ich dies nachweisen? Und vor allen Dingen wie....

              Danke dir vielmals

              Kommentar


                #8
                AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

                Es geht nicht um das Vorwerfen, mache es einfach "richtig", damit Du auch tatsächlich "mit bestem Wissen und gewissen" quasi unterschreiben kannst.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

                  Zitat von Paddy007 Beitrag anzeigen
                  Ach siehst du, das habe ich wieder vergessen. Also stimmt die Rechnung natürlich nicht. Vielleicht waren es auch ein paar mehr Tage, die ich bei ihr geschlafen habe. Das habe ich mir in weiser Voraussicht aufgeschrieben und muss nochmal genau schauen. Ab wann könnte mir denn das FA" vorwerfen", dass ich meinen Hauptsitz nicht mehr bei mir, sondern bei meiner Freundin habe. Bzw ab wann muss ich dies nachweisen? Und vor allen Dingen wie....

                  Danke dir vielmals
                  Hallo Paddy007,

                  deine Fragen klingen immer so -> wie lange kann ich Angaben machen, die das Finanzamt noch schluckt, ohne das es unbedingt Tatsachen sind.
                  Deshalb nimm die korrekten Fakten und mache diese Angaben -> siehe auch Picard777.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

                    Hallo, nein, darum soll es gar nicht gehen. Ich hatte die Jahre davor in Südhessen nie Probleme und seitdem ich in Rostock beim FA bin gibt es immer "Ärger". Letztes Jahr hatte ich eine Summe von 22€ für Kontoführungsgebühren und habe 25€ angegeben, da ich die Bank gewechselt habe und ich den Betrag so angegeben habe, aus der Summe beider Banken halbjährlich. Dann sollte ich Belege dafür nachsenden, weil es ja über die Pauschale von 16€ geht. Mir wurden dann die 25€ auf die 22€ gekürzt und ich durfte aufgrund des Schriftverkehrs 8 Wochen länger warten. Deswegen die Nachfragen, weil es seit drei Jahren so geht, und bei mir geht es weiß Gott nicht um hohe Summen. Ich will hier gar keinen falschen Eindruck erwecken.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Entfernungspauschale - kürzeste Strecke

                      Auf der einen Seite kann ich dich verstehen, auf der anderen Seite aber auch wieder nicht: Wer über 16 € an Kontoführungsgeführen angibt, der hat meistens noch ein paar andere komische Baustellen in der Steuererklärung, die sich das Finanzamt dann irgendwann mal rausgreift.

                      Kontoführungsgebühren sind Werbungskosten, SOWEIT sie beruflich veranlasst sind. Da auf einem Girokonto in der Regel MEHR als zwei Buchungen stattfinden (= mehr als Gehaltseingang und Abheben), ist das in 99,9999 % der Fälle Mischaufwand, für den es keinen sinnvollen Aufteilungsmaßstab gibt mit der Folge, dass eigentlich gar kein Abzug zulässig wäre. Die Finanzämter haben sich vor 100 Jahren mal darauf verständigt bis zu 16 € zu akzeptieren (wenn Du ein kostenloses Giro hast, dann natürlich nicht, dann sind 16 € Steuerhinterziehung), einen höheren Nachweis wird eigentlich Niemand führen können.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X