Hallo Forum,
ich fahre jeden Tag 104 km(HRO ---> in die Nähe von SN über A20,14), einfache Strecke. 90km sind davon Autobahn, was die Strecke sehr gut fahrbahr macht. (ca. 65min.)
Eine alternative Route wäre eine Strecke mit 91km insgesamt, verteilt auf 10km Autobahn und den Rest schreckliche Landstraße mit vielen Ampeln. (laut Rechner ca. 80min. , real oft mehr)
Ich nehme ausschließlich erstere Route, da sie für mich offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
ich habe mich im Netz kurz belesen, dass, sobald eine Route offensichtlich verkehrsgünstiger ist und ich erreiche meine Arbeitsstelle schneller und pünktlicher auch angenommen wird.
Hat dies eine Chance? Soll ich dies in der Steuererklärung gleich begründen, warum ich die längere Strecke genommen habe?
Muss ich für diese ca. 52.000km im Jahr gleich einen Nachweis dazulegen?
An ca. 30 Tagen habe ich bei meiner Freundin geschlafen die in SN wohnt (Fahrtweg zur Arbeit ca. 26km). Wie gebe ich dies an? Hier eine neue Tätigkeitsstätte mit Betreff "Wohnung Freundin zur Arbeit? Ich möchte nur nicht, dass das FA denkt, dass ich öfter dort geschlafen habe, denn das FA HRO ist knallhart. Ich kann die Übernachtungen dort nicht nachweisen.
Vielen Dank für jede Hilfe.
ich fahre jeden Tag 104 km(HRO ---> in die Nähe von SN über A20,14), einfache Strecke. 90km sind davon Autobahn, was die Strecke sehr gut fahrbahr macht. (ca. 65min.)
Eine alternative Route wäre eine Strecke mit 91km insgesamt, verteilt auf 10km Autobahn und den Rest schreckliche Landstraße mit vielen Ampeln. (laut Rechner ca. 80min. , real oft mehr)
Ich nehme ausschließlich erstere Route, da sie für mich offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
ich habe mich im Netz kurz belesen, dass, sobald eine Route offensichtlich verkehrsgünstiger ist und ich erreiche meine Arbeitsstelle schneller und pünktlicher auch angenommen wird.
Hat dies eine Chance? Soll ich dies in der Steuererklärung gleich begründen, warum ich die längere Strecke genommen habe?
Muss ich für diese ca. 52.000km im Jahr gleich einen Nachweis dazulegen?
An ca. 30 Tagen habe ich bei meiner Freundin geschlafen die in SN wohnt (Fahrtweg zur Arbeit ca. 26km). Wie gebe ich dies an? Hier eine neue Tätigkeitsstätte mit Betreff "Wohnung Freundin zur Arbeit? Ich möchte nur nicht, dass das FA denkt, dass ich öfter dort geschlafen habe, denn das FA HRO ist knallhart. Ich kann die Übernachtungen dort nicht nachweisen.
Vielen Dank für jede Hilfe.
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