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Umsatzsteuer und Drittländer

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    Umsatzsteuer und Drittländer

    Hallo allerseits,

    ich muss meine Umsatzsteuererklärung 2008 korrigieren und habe eine Frage, da ich das nun mit dem Elster Formularen machen möchte.

    Ich hatte im Jahr 2008 einen Umsatz von X Euro (sagen wir mal zur Erleichterung 50.000 Euro). Davon sind jedoch knapp 80% Ausfuhrlieferungen (also 40.000) in ein Drittland ohne Umsatzsteuer, sprich USA & Kanada.

    Wo muss ich jetzt wieviel eintragen in der USt Erklärung?

    Ich habe in diesem Thread: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=16959
    gelesen dass man in der Anlage UR entsprechend diesen Umsatz eintragen muss. Heisst das nun dass ich diese 80% meiner Umsätze in Zeile 38 eintrage? Oder doch in Zeile 58?

    Und wie muss ich in gegebenem Fall in der Umsatzsteuererklärung meine Zahlen korrigieren?

    Ich bedanke mich im voraus für jegliche Hilfe und Tipps.
    Beste Grüße
    Samir Kharchi

    #2
    AW: Umsatzsteuer und Drittländer

    Also wenn der Ort der Lieferung im Inland ist, dann sind diese Umsätze in Zeile 38 einzutragen (also steuerbar aber steuerfrei) und wenn der Ort der Lieferung nicht im Inland ist, dann gehören die Umsätze in Zeile 58 (nicht steuerbare Umsätze).

    Die Korrektur der Umsatzsteuererklärung erfolgt ganz einfach durch komplettes Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung, also auch mit den bereits richtig erklärten Werten, und der Kennzeichnung, daß es eine berichtigte Erklärung ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Umsatzsteuer und Drittländer

      Hallo Ronald,

      vielen Dank. Das hilft mir sehr weiter! Ja, die Lieferungen gingen ins Ausland (nicht-EU).

      Beste Grüße
      Samir

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        #4
        AW: Umsatzsteuer und Drittländer

        Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten gehören in Zeile 38

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          #5
          AW: Umsatzsteuer und Drittländer

          Schrieb ich doch - Ort der Lieferung im Inland, Ausfuhr in Drittland, ist steuerbar aber steuerfrei, gehört somit in Zeile 38.

          Ronald
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Umsatzsteuer und Drittländer

            ok, also vielleicht ist mein Ausdruck etwas missdeutig gewesen. Ich verkaufe Software übers Internet und die Kunden kommen aus den USA. Somit gibt es keine Umsatzsteuer. Deswegen bin ich jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass Zeile 58 in meinem Fall korrekt ist, da dies keine Steuerbarkeit darstellt. Oder liege ich da jetzt falsch?

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              #7
              AW: Umsatzsteuer und Drittländer

              Wie werden die Programme verkauft? Per DFÜ oder als z. B. DVD mit der Post geschickt? Und wer sind die Abnehmer - Privatleute oder Unternehmer im Rahmen des jeweiligen Unternehmens? Haben die Abnehmer ggf. eine EU-USt-Id.-Nr.? (Die können auch Nicht-EU-Leute bekommen, z. B. das große Internet-Auktionshaus eb..)

              Wenn ich "Ausfuhr" lese, denke ich nur an "echte" Lieferungen, also z. B. per Paket.

              Ronald
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

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                #8
                AW: Umsatzsteuer und Drittländer

                Hallo,

                die Programme werden via Internetshop verkauft (Paypal) und als digitaler Download an den Kunden gebracht. Wie gesagt ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ob die Abnehmer Unternehmen sind oder privat kann ich kaum nachvollziehen. Das sollte doch aber für die Verkäufe irrelevant sein oder?

                Wow, was man nicht alles beachten muss.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuer und Drittländer

                  Also als Ausfuhr im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt das nicht. Geliefert werden können nur Gegenstände. Somit liegen sonstige Leistungen vor.

                  Grundsätzlich gilt, daß die sonstigen Leistungen dort erbracht werden, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 1 UStG). Davon abweichend gelten die s. L. an Unternehmer dort erbracht, wo die Empfänger ihr Unternehmen betreiben (§ 3a Abs. 2 UStG).
                  Von Abs. 1 und 2 abweichend gelten bestimmte sonstige Leistungen als dort erbracht, wo die Empfänger ihren Sitz, Wohnsitz u. ä. haben, wenn sie weder für ein Unternehmen noch für eine nichtunternehmerische juristische Person, die eine UStIdNr. hat, erbracht werden, und der Sitz im Drittland ist.

                  Zu letzterem gehören gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen. Der beschriebene Verkauf von Software gehört hierzu. (Gemäß USt-Richtlinien sei es die Nr. 14, da muß ein Druckfehler vorliegen...).

                  Empfänger = Unternehmer = § 3a Abs. 2 UStG = nicht Inland = nicht steuerbar.
                  Empfänger nicht Unternehmer = § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG = nicht Inland = nicht steuerbar.

                  Wie die Umsatzsteuer-Problematik in USA und Kanada behandelt wird, weiß ich nicht.

                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald
                  Zuletzt geändert von Ronald_Fe; 25.03.2010, 11:15.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Umsatzsteuer und Drittländer

                    Vielen Dank Ronald für die ausführliche Erläuterung! Ich werde mir die entsprechenden Abschnitte nochmal in ruhe genau zu gemüte führen, bin aber erstmal froh dass das dann erstmal so stimmt mit meinen Eintragungen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuer und Drittländer

                      Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
                      Schrieb ich doch - Ort der Lieferung im Inland, Ausfuhr in Drittland, ist steuerbar aber steuerfrei, gehört somit in Zeile 38.

                      Ronald
                      Ohne dass ich mich jetzt zu sehr ins Steuerrecht vertiefen will: Lieferung von Deutschland nach USA heißt Ort der Lieferung ist USA. Ich will auch gar nicht bezweifeln dass Ihr beide Euch richtig ausgedrückt habt. Nur halt extrem missverständlich.

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuer und Drittländer

                        Nein, Lieferung von D nach USA heißt nicht automatisch, daß Ort der Lieferung die USA ist. Ort der Lieferung ist nach wie vor D. Siehe dazu § 3 Absatz 6 UStG. Derartige Lieferungen sind steuerbar aber wegen Ausfuhr steuerfrei. Würde der Ort in den USA liegen, wären sie nicht steuerbar und die Prüfung der Steuerfreiheit würde sich erübrigen.

                        Dem Fragesteller ging es mit seiner Software-"Lieferung" aber nicht um "echte" Lieferungen, da nur Gegenstände geliefert werden können. Er "lieferte" sonstige Leistungen.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuer und Drittländer

                          Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
                          Ort der Lieferung ist nach wie vor D. Siehe dazu § 3 Absatz 6 UStG.
                          Ok, dann hab ich das fälschlicherweise analog zur sonstigen Leistung gesetzt, wo der Ort der Leistung auch der Ort ist, an dem die Steuer entsteht.

                          Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
                          Dem Fragesteller ging es mit seiner Software-"Lieferung" aber nicht um "echte" Lieferungen, da nur Gegenstände geliefert werden können. Er "lieferte" sonstige Leistungen.
                          Genau, deshalb war die Frage auch nicht verständlich. Wären es also tatsächlich Ausfuhrlieferungen gewesen, dann wäre Zeile 38 richtig gewesen.

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuer und Drittländer

                            Hallo,

                            Ich stehe gerade vor einer ähnlichen Frage.
                            Es geht um die Umsatzsteuer Voranmeldung 2010.
                            wo genau trage ich die Ust befreiten Erträge aus Warenlieferungen ins Ausland (z.B. USA) ein?
                            Zeile 38 gibt es nicht zum eintragen -

                            Danke

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuer und Drittländer

                              Zeile 24 bzw. Kennziffer 43, es sei denn, daß Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung ausgeführt wurden. Dann wäre eine Zeile drunter auszufüllen.

                              Es werden aber nicht die Erträge eingetragen, sondern immer die Umsätze.

                              Mit freundlichen Grüßen

                              Ronald
                              Zuletzt geändert von Ronald_Fe; 09.10.2010, 16:42.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Ronald

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