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Umzug im laufenden Steuerjahr 2015

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    Umzug im laufenden Steuerjahr 2015

    Hallo zusammen,

    ich bin am 01/05/2015 beruflich nach Berlin versetzt worden, (Gleicher Arbeitgeber, nur andere Zweigniederlassung). Vom 01/01/2015 - 30/04/2015 wohnte ich in München. In München hatte ich eine einfache Entfernung zur Arbeit von 12km, in Berlin habe ich 23km einfache Fahrt zur Arbeit.

    Auf der ersten Seite im ElsterFormular muss ich ja meine aktuelle Adresse (Berlin) eintragen. Wie kann ich dem Zuständigen Finanzamt hier in Berlin jetzt in der Anlage N verständlich mache das ich von Januar 2015 - April 2015 in München von meiner alten Adresse 12km zur Arbeit fuhr, und vom Mai 2015 - Dezember 2015 von meiner neuen Adresse in Berlin 23 km zur Arbeit fuhr?

    Da ich ja im Elsterformular nur meine neuen Adresse (Berlin) angeben kann, weiß ich nicht ob das Finanzamt das kapiert wenn ich als Erste Arbeitsstätte München eintrage für 80 Tage x 12km und als zweite Arbeitsstätte Berlin 140 Tage x 23km.

    LG

    N. Dallas

    #2
    AW: Umzug im laufenden Steuerjahr 2015

    Hallo nikdallas,

    wie wäre es mit der Anlage N auf der Seite 2 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dann fügst du eine weitere hinzu und der Platz sollte ausreichen.

    Warum sollte das dein Bearbeiter nicht kapieren ?

    Du machst ja vielleicht noch andere Kosten geltend, wo vielleicht Belege erforderlich sind, da könnte man das noch mit erläutern den Umzug.

    Tschüß

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      #3
      AW: Umzug im laufenden Steuerjahr 2015

      Hallo holzgoe,

      ja das kann ich ja dann hinzufügen auf seite 2 mit neuer tätigkeitsstätte, muss ich dann auf der neu hinzugefügten die angaben aus münchen machen oder aus Berlin? weil ich ja erst in münchen war und dann in Berlin. und kann ich da auch eingeben von Startadresse (alte Wohnung München) zur Arbeit (München), oder nur die Arbeitsstätte? Weil ich will ja dem Amt mitteilen das ich Anfang des Jahres von München - München zur Arbeit gefahren bin.

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        #4
        AW: Umzug im laufenden Steuerjahr 2015

        schreib doch rein wo die Arbeitsstätte ist und dazu (von der Münchner Wohnung aus).

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          #5
          AW: Umzug im laufenden Steuerjahr 2015

          ok ich probier es mal so aus... das mit der Adresse manuell zu schreiben.

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            #6
            AW: Umzug im laufenden Steuerjahr 2015

            Bei einem Wohnsitzwechsel gibt man doch im Hauptvordruck auf Seite 1 auch das bisher zuständige Finanzamt an.

            Außerdem entstehen in der Regel Umzugskosten, die zumeist belegt werden müssen. Da ist es nicht verboten, mit den Belegen einen Dreizeiler an das neue FA zu schicken.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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