Hallo zusammen,
ich bin am 01/05/2015 beruflich nach Berlin versetzt worden, (Gleicher Arbeitgeber, nur andere Zweigniederlassung). Vom 01/01/2015 - 30/04/2015 wohnte ich in München. In München hatte ich eine einfache Entfernung zur Arbeit von 12km, in Berlin habe ich 23km einfache Fahrt zur Arbeit.
Auf der ersten Seite im ElsterFormular muss ich ja meine aktuelle Adresse (Berlin) eintragen. Wie kann ich dem Zuständigen Finanzamt hier in Berlin jetzt in der Anlage N verständlich mache das ich von Januar 2015 - April 2015 in München von meiner alten Adresse 12km zur Arbeit fuhr, und vom Mai 2015 - Dezember 2015 von meiner neuen Adresse in Berlin 23 km zur Arbeit fuhr?
Da ich ja im Elsterformular nur meine neuen Adresse (Berlin) angeben kann, weiß ich nicht ob das Finanzamt das kapiert wenn ich als Erste Arbeitsstätte München eintrage für 80 Tage x 12km und als zweite Arbeitsstätte Berlin 140 Tage x 23km.
LG
N. Dallas
ich bin am 01/05/2015 beruflich nach Berlin versetzt worden, (Gleicher Arbeitgeber, nur andere Zweigniederlassung). Vom 01/01/2015 - 30/04/2015 wohnte ich in München. In München hatte ich eine einfache Entfernung zur Arbeit von 12km, in Berlin habe ich 23km einfache Fahrt zur Arbeit.
Auf der ersten Seite im ElsterFormular muss ich ja meine aktuelle Adresse (Berlin) eintragen. Wie kann ich dem Zuständigen Finanzamt hier in Berlin jetzt in der Anlage N verständlich mache das ich von Januar 2015 - April 2015 in München von meiner alten Adresse 12km zur Arbeit fuhr, und vom Mai 2015 - Dezember 2015 von meiner neuen Adresse in Berlin 23 km zur Arbeit fuhr?
Da ich ja im Elsterformular nur meine neuen Adresse (Berlin) angeben kann, weiß ich nicht ob das Finanzamt das kapiert wenn ich als Erste Arbeitsstätte München eintrage für 80 Tage x 12km und als zweite Arbeitsstätte Berlin 140 Tage x 23km.
LG
N. Dallas
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