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Wieder möglich: Festgestellte Verlustvorträge in die Steuerberechnung einbeziehen!

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    Wieder möglich: Festgestellte Verlustvorträge in die Steuerberechnung einbeziehen!

    In der aktuellen Version 17.0 von ElsterFormular ist es wieder möglich, festgestellte Verlustvorträge aus dem Vorjahr /den Vorjahren in die Steuerberechnung einzubeziehen.

    Die Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung enthält hierfür neu die Zeilen 4 bzw. 6.

    Dort gibt man den festgestellten Verlustvortrag ein, der dann in die Steuervorausberechnung einbezogen wird. Diese Einträge werden nicht an das Finanzamt übermittelt

    In den letzten Jahren musste man da immer tricksen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    AW: Wieder möglich: Festgestellte Verlustvorträge in die Steuerberechnung einbeziehen

    Hallo,

    Zitat : In den letzten Jahren musste man da immer tricksen.

    Warum?
    Ein Blick in die Einkommensteuertabelle hätte genügt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Wieder möglich: Festgestellte Verlustvorträge in die Steuerberechnung einbeziehen

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Warum?
      Ein Blick in die Einkommensteuertabelle hätte genügt

      Gruß FIGUL
      Stimmt, solange Du keine Besonderheiten wie Progressionsvorbehalt, Günstigerprüfung bei Kindergeld und Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung bei Riesterrente, außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG wie Abfindungen, Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen etc. etc. hast, was ja so gut wie nie vorkommt ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Wieder möglich: Festgestellte Verlustvorträge in die Steuerberechnung einbeziehen

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In der aktuellen Version 17.0 von ElsterFormular ist es wieder möglich, festgestellte Verlustvorträge aus dem Vorjahr /den Vorjahren in die Steuerberechnung einzubeziehen.

        Die Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung enthält hierfür neu die Zeilen 4 bzw. 6.

        Dort gibt man den festgestellten Verlustvortrag ein, der dann in die Steuervorausberechnung einbezogen wird. Diese Einträge werden nicht an das Finanzamt übermittelt

        In den letzten Jahren musste man da immer tricksen.
        Schön. Wieder mal ein bißchen mehr Service...

        Wann wird wohl noch die Eingabemöglichkeit für die ESt-, KiSt-, SolZ-Vorauszahlungen kommen?
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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