In der aktuellen Version 17.0 von ElsterFormular ist es wieder möglich, festgestellte Verlustvorträge aus dem Vorjahr /den Vorjahren in die Steuerberechnung einzubeziehen.
Die Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung enthält hierfür neu die Zeilen 4 bzw. 6.
Dort gibt man den festgestellten Verlustvortrag ein, der dann in die Steuervorausberechnung einbezogen wird. Diese Einträge werden nicht an das Finanzamt übermittelt
In den letzten Jahren musste man da immer tricksen.
Die Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung enthält hierfür neu die Zeilen 4 bzw. 6.
Dort gibt man den festgestellten Verlustvortrag ein, der dann in die Steuervorausberechnung einbezogen wird. Diese Einträge werden nicht an das Finanzamt übermittelt
In den letzten Jahren musste man da immer tricksen.
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