Hallo zusammen,
im Jahr 2015 habe ich eine Rentenversicherung aufgelöst. Bei der RV handelte es sich um eine Basis-Rentenversicherung.
Für den Zeitraum vom 01.12.2012 - 01.03.2015 wurden mir aufgrund der Auflösung negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG bescheinigt.
In der Bescheinigung heißt es weiterhin, dass der Verlust ggf. im Rahmen der ESt mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen oder sonstigen Einkunftsarten verrechnet werden kann.
Außer Einkünfte der Anlage N habe ich jedoch keine.
Wo kann ich die negativen Einkünfte erfassen? Sind sie ggf. nur zur Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kap vorgesehen?
Viele Grüße
Daggat
im Jahr 2015 habe ich eine Rentenversicherung aufgelöst. Bei der RV handelte es sich um eine Basis-Rentenversicherung.
Für den Zeitraum vom 01.12.2012 - 01.03.2015 wurden mir aufgrund der Auflösung negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG bescheinigt.
In der Bescheinigung heißt es weiterhin, dass der Verlust ggf. im Rahmen der ESt mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen oder sonstigen Einkunftsarten verrechnet werden kann.
Außer Einkünfte der Anlage N habe ich jedoch keine.
Wo kann ich die negativen Einkünfte erfassen? Sind sie ggf. nur zur Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kap vorgesehen?
Viele Grüße
Daggat
Kommentar