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Negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG wo eintragen?

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    Negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    im Jahr 2015 habe ich eine Rentenversicherung aufgelöst. Bei der RV handelte es sich um eine Basis-Rentenversicherung.
    Für den Zeitraum vom 01.12.2012 - 01.03.2015 wurden mir aufgrund der Auflösung negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG bescheinigt.
    In der Bescheinigung heißt es weiterhin, dass der Verlust ggf. im Rahmen der ESt mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen oder sonstigen Einkunftsarten verrechnet werden kann.
    Außer Einkünfte der Anlage N habe ich jedoch keine.
    Wo kann ich die negativen Einkünfte erfassen? Sind sie ggf. nur zur Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kap vorgesehen?
    Viele Grüße
    Daggat

    #2
    AW: Negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG wo eintragen?

    Hallo,

    >>>Wo kann ich die negativen Einkünfte erfassen?

    In der Anlage KAP.
    Dazu sollte es auch eine Steuerbescheinigung geben (mit Angabe der genauen Zeilen), entweder kommt die noch oder du musst sie anfordern.


    >>>Sind sie ggf. nur zur Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kap vorgesehen?

    Ja, so ist es, Kapitalerträge stehen quasi abseits der anderen Einkünfte (Lohn, Rente, Vermietung, Selbstständigkeit etc.).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG wo eintragen?

      Hallo reckoner,

      vielen Dank für die Antwort.

      Jedoch sieht es so aus, dass mir die Bescheinigung bereits vorliegt und dort keine Angaben zur genauen Zeile gemacht sind.
      Wenn diese Einkünfte nur zur Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kap gedacht sind, ich jedoch keine habe, wo trage ich es dann ein? Kann ich es überhaupt absetzen?

      Kommentar


        #4
        AW: Negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG wo eintragen?

        Lies mal hier weiter! Vielleicht hilft es dir.

        https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post140292
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG wo eintragen?

          Genau das ist mein Problem.

          Ich habe den Verlust jetzt wie beschrieben angegeben, allerdings ist die Elster-Steuerberechnung fehlerhaft.
          Die negativen Einkünfte werden in der Berechnung als positive angesehen. Daher zieht das Programm den Sparer-Pauschbetrag ab und statt einer Minderung des GdE wird der Verlust mit +-0 berücksichtigt (Also gar nicht...)

          Werde diesen Sachverhalt im Anschreiben an das FA berücksichtigen.
          Falls im Steuerbescheid auch eine falsche Berücksichtigung erfolgt, dann muss halt ein Einspruch eingelegt werden.

          Vielen Dank und Grüße
          Daggat

          Kommentar


            #6
            AW: Negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG wo eintragen?

            Ich habe auch ein wenig rumprobiert!

            Du gibst den Betrag mit einem Minuszeichen in Zeile 14 der Anlage KAP ein und dann noch einmal ohne Vorzeichen in Zeile 17 der Anlage KAP.

            Der Verlust kann meines Wissens vorgetragen, aber nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Negative Kapitalerträge gem. §43 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG wo eintragen?

              Zitat von daggat Beitrag anzeigen
              Genau das ist mein Problem.

              Ich habe den Verlust jetzt wie beschrieben angegeben, allerdings ist die Elster-Steuerberechnung fehlerhaft.
              Die negativen Einkünfte werden in der Berechnung als positive angesehen. Daher zieht das Programm den Sparer-Pauschbetrag ab und statt einer Minderung des GdE wird der Verlust mit +-0 berücksichtigt (Also gar nicht...)

              Werde diesen Sachverhalt im Anschreiben an das FA berücksichtigen.
              Falls im Steuerbescheid auch eine falsche Berücksichtigung erfolgt, dann muss halt ein Einspruch eingelegt werden.

              Vielen Dank und Grüße
              Daggat
              Wie kommst du darauf, dass der GdE dadurch gemindert wird?
              Es wurde dir hier doch jetzt mehrmals mitgeteilt, dass der Verlust NICHT mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.
              Die Verlust kann nur festgestellt werden und mit zukünftigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.
              Mfg

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